Ich meine ausser auflegen?
So weit ich weiß ist es ja verboten, ich weiß nur grade nicht so genau wie man diesen Plagegeistern, mehr auf den Schlips tritt.
Schildert man den Fall den Verbraucherschutz, oder macht man eine schnelle Anzeige bei der Polizei unter der Hoffnung das sich dort genug ansammeln und der Staatsanwalt aktiv wird?
Oder soll man es doch mit einfach auflegen halten.
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Hallo Du Friese ;-)
wie oft bist Du schon unerwünscht angerufen worden?
(Unter uns: Ich bin auch gut erzogen und darauf verlassen sich die Anrufer auch! Es hat lange gedauert, bis ich mich gewehrt habe!!)
Gruß
Frank
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