Das Verfassungsgericht entschied, dass Klartext - Nutzerdaten über die IP von den Strafverfolgungsbehörden nur noch herausgegeben werden dürfen, wenn "SCHWERE STRAFTATEN" vorliegen.
Aber lest doch einfach selbst:
http://computer.t-online.de/c/14/56/52/68/14565268,si=0.html
Was haltet ihr davon ??
Gruss Alfredo7
Allgemeines 21.915 Themen, 147.228 Beiträge
Vorsicht: wenn du die Texte zu der EA de BVerfG _richtig_ liest wirst du erkennen, dass die Punkte 1. und 2. deines Posts durch ein logisches "UND" verknüpft sind.
Genau deswegen ist deine conclusio so nicht richtig, das geht erst, wenn Zypries uns in einer ERgänzung zum neuen Urheberrecht mit einer einstufung von Urheberrechtsverletzungen als "Schwere Straftaten" beglückt ;)
Volker