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Freibrief für Musikpiraten - Schwere Zeiten für Piratenjäger

Alfredo7 / 12 Antworten / Flachansicht Nickles

Das Verfassungsgericht entschied, dass Klartext - Nutzerdaten über die IP von den Strafverfolgungsbehörden nur noch herausgegeben werden dürfen, wenn "SCHWERE STRAFTATEN" vorliegen.

Aber lest doch einfach selbst:

http://computer.t-online.de/c/14/56/52/68/14565268,si=0.html

Was haltet ihr davon ??

Gruss Alfredo7

Neid und Missgunst ist die Wurzel jeden Übels
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Das ist richtig so. KarstenW
neanderix SvennyPen „Falsch, wenn sollte man bitte auch alles im Zusammenhang darstellen. Herausgabe...“
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Vorsicht: wenn du die Texte zu der EA de BVerfG _richtig_ liest wirst du erkennen, dass die Punkte 1. und 2. deines Posts durch ein logisches "UND" verknüpft sind.

Genau deswegen ist deine conclusio so nicht richtig, das geht erst, wenn Zypries uns in einer ERgänzung zum neuen Urheberrecht mit einer einstufung von Urheberrechtsverletzungen als "Schwere Straftaten" beglückt ;)

Volker

Computers are like airconditioners - they stop working properly when you open Windows Ich bin unschuldig, ich habe sie nicht gewählt!
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