Das Verfassungsgericht entschied, dass Klartext - Nutzerdaten über die IP von den Strafverfolgungsbehörden nur noch herausgegeben werden dürfen, wenn "SCHWERE STRAFTATEN" vorliegen.
Aber lest doch einfach selbst:
http://computer.t-online.de/c/14/56/52/68/14565268,si=0.html
Was haltet ihr davon ??
Gruss Alfredo7
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"Deshlab verstehe ich nicht warum sich alle so darüber freuen ???"
Warum?
z.B.:
Kinderficker = schwere Straftat (=unbehebarer Schaden einer unschuldigen Kinderseele)
Raubkopierer in Verbindung schwerer Straftaten verstehe ich darunter, das diese Markenprodukte duplizieren und als ORIGINALE im großen Stil zu verkaufen = echter Finanzieller Schaden für die Industrie = schwere Straftat.
Filesharer = Bagatelltat, da, wenn überhaupt, ein virtueller Schaden entsteht, der Rest ist Propaganda der Industrie..