Das Verfassungsgericht entschied, dass Klartext - Nutzerdaten über die IP von den Strafverfolgungsbehörden nur noch herausgegeben werden dürfen, wenn "SCHWERE STRAFTATEN" vorliegen.
Aber lest doch einfach selbst:
http://computer.t-online.de/c/14/56/52/68/14565268,si=0.html
Was haltet ihr davon ??
Gruss Alfredo7
Allgemeines 22.005 Themen, 148.987 Beiträge
Schäuble wird eine Gesetzesänderung machen.
Die heutigen Regierenden kann wohl auch das Verfassungsgericht nur bedingt stoppen.
Es soll ja angeblich auch nur für ein halbes Jahr sein.
Musik runterladen interressiert mich eher nicht, nur die "allgemeine Vorratsdatenspeicherung" war schon
per se ein großes Unrecht. Und totalitär blöde, erstmal "alles" speichern und "alle" unter Generalverdacht stellen.
Irgendwas wird bei der Flut von Daten immer gefunden. Fehler und Mißbrauch wären garantiert!
Nun dann wird man z.B. Musikpiraterie als schwere Straftat definieren.
Eigenstumsdelikt werden in dieser auf Privatbesitz fixierten Gesellschaftsordnung eher höher angesiedelt als z.B. Anschläge auf Leib und Leben der Bürger. Ein Bankräuber wird härter bestraft und auch verfolgt als ein Vergewaltiger oder Kinderschänder.
Das ist richtig so.
http://www.heise.de/newsticker/Verfassungsgerichtsentscheidung-zur-Vorratsdatenspeicherung-sorgt-fuer-Konfusion--/meldung/105338
Dies ist der Link zu dem Artikel, der urheberrechtlich bedenklich vollständig übernommen und darum gelöscht wurde. Beitrag von liberté 20.03.2008, 05:14
Hallo Fetzen,
ich habe mich mit dem Verfasser des Berichtes in Verbindung gesetzt und er hat mich gebeten in zu löschen, was ich auch tat. Links und eigene Worte sind gern gesehen.
MfG
Liberté
;~)
Falsch, wenn sollte man bitte auch alles im Zusammenhang darstellen. Herausgabe der Daten dann wenn:
1. Schwere Straftaten vorliegen
2. Ein Strafverfolgung ohne die Daten nicht möglich ist.
2. ist dabei der entscheidende Punkt. Ihr werdet sehen das genau dieser Punkt dafür verantwortlich sein wird, das man eben die Daten von z.B. Tauschbörsennutzern rausgeben muss, da sonst keine Verfolgung möglich ist. Deshlab verstehe ich nicht warum sich alle so darüber freuen ???
"Deshlab verstehe ich nicht warum sich alle so darüber freuen ???"
Warum?
z.B.:
Kinderficker = schwere Straftat (=unbehebarer Schaden einer unschuldigen Kinderseele)
Raubkopierer in Verbindung schwerer Straftaten verstehe ich darunter, das diese Markenprodukte duplizieren und als ORIGINALE im großen Stil zu verkaufen = echter Finanzieller Schaden für die Industrie = schwere Straftat.
Filesharer = Bagatelltat, da, wenn überhaupt, ein virtueller Schaden entsteht, der Rest ist Propaganda der Industrie..
@eidannemo
das Problem ist wohl nur dass die Industrie scheinbar unsere Politker gekauft hat ;-)
Wartet nur ab, wenn die Grundsteine erstmal gelegt sind gibts bald kein halten mehr.
Aber eigentlich brauchen wir gar keine Angst haben. Ich bin auf der HP einer "Demokratischen" Partei auf folgendes gestoßen:
"...Glaubwürdig sei nur der Staat, der seinen rechtsstaatlichen Überzeugungen treu bleibe."
Nun ratet mal von wem das kommt - richtig vom ober Terroristenbekämpfer in Deutschland ;-)
Vorsicht: wenn du die Texte zu der EA de BVerfG _richtig_ liest wirst du erkennen, dass die Punkte 1. und 2. deines Posts durch ein logisches "UND" verknüpft sind.
Genau deswegen ist deine conclusio so nicht richtig, das geht erst, wenn Zypries uns in einer ERgänzung zum neuen Urheberrecht mit einer einstufung von Urheberrechtsverletzungen als "Schwere Straftaten" beglückt ;)
Volker