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Freibrief für Musikpiraten - Schwere Zeiten für Piratenjäger

Alfredo7 / 12 Antworten / Flachansicht Nickles

Das Verfassungsgericht entschied, dass Klartext - Nutzerdaten über die IP von den Strafverfolgungsbehörden nur noch herausgegeben werden dürfen, wenn "SCHWERE STRAFTATEN" vorliegen.

Aber lest doch einfach selbst:

http://computer.t-online.de/c/14/56/52/68/14565268,si=0.html

Was haltet ihr davon ??

Gruss Alfredo7

Neid und Missgunst ist die Wurzel jeden Übels
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Das ist richtig so. KarstenW
SvennyPen Alfredo7 „Freibrief für Musikpiraten - Schwere Zeiten für Piratenjäger“
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Falsch, wenn sollte man bitte auch alles im Zusammenhang darstellen. Herausgabe der Daten dann wenn:

1. Schwere Straftaten vorliegen

2. Ein Strafverfolgung ohne die Daten nicht möglich ist.

2. ist dabei der entscheidende Punkt. Ihr werdet sehen das genau dieser Punkt dafür verantwortlich sein wird, das man eben die Daten von z.B. Tauschbörsennutzern rausgeben muss, da sonst keine Verfolgung möglich ist. Deshlab verstehe ich nicht warum sich alle so darüber freuen ???

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