Das Verfassungsgericht entschied, dass Klartext - Nutzerdaten über die IP von den Strafverfolgungsbehörden nur noch herausgegeben werden dürfen, wenn "SCHWERE STRAFTATEN" vorliegen.
Aber lest doch einfach selbst:
http://computer.t-online.de/c/14/56/52/68/14565268,si=0.html
Was haltet ihr davon ??
Gruss Alfredo7
Allgemeines 21.916 Themen, 147.232 Beiträge
Falsch, wenn sollte man bitte auch alles im Zusammenhang darstellen. Herausgabe der Daten dann wenn:
1. Schwere Straftaten vorliegen
2. Ein Strafverfolgung ohne die Daten nicht möglich ist.
2. ist dabei der entscheidende Punkt. Ihr werdet sehen das genau dieser Punkt dafür verantwortlich sein wird, das man eben die Daten von z.B. Tauschbörsennutzern rausgeben muss, da sonst keine Verfolgung möglich ist. Deshlab verstehe ich nicht warum sich alle so darüber freuen ???