Das Verfassungsgericht entschied, dass Klartext - Nutzerdaten über die IP von den Strafverfolgungsbehörden nur noch herausgegeben werden dürfen, wenn "SCHWERE STRAFTATEN" vorliegen.
Aber lest doch einfach selbst:
http://computer.t-online.de/c/14/56/52/68/14565268,si=0.html
Was haltet ihr davon ??
Gruss Alfredo7
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Schäuble wird eine Gesetzesänderung machen.
Die heutigen Regierenden kann wohl auch das Verfassungsgericht nur bedingt stoppen.
Es soll ja angeblich auch nur für ein halbes Jahr sein.
Musik runterladen interressiert mich eher nicht, nur die "allgemeine Vorratsdatenspeicherung" war schon
per se ein großes Unrecht. Und totalitär blöde, erstmal "alles" speichern und "alle" unter Generalverdacht stellen.
Irgendwas wird bei der Flut von Daten immer gefunden. Fehler und Mißbrauch wären garantiert!