Das Verfassungsgericht entschied, dass Klartext - Nutzerdaten über die IP von den Strafverfolgungsbehörden nur noch herausgegeben werden dürfen, wenn "SCHWERE STRAFTATEN" vorliegen.
Aber lest doch einfach selbst:
http://computer.t-online.de/c/14/56/52/68/14565268,si=0.html
Was haltet ihr davon ??
Gruss Alfredo7
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Hallo Fetzen,
ich habe mich mit dem Verfasser des Berichtes in Verbindung gesetzt und er hat mich gebeten in zu löschen, was ich auch tat. Links und eigene Worte sind gern gesehen.
MfG
Liberté
;~)