Hallo Leutz,
habe Ärger mit einer Behörde mit 3 Buchstaben...
Hatte Widerspruch per EMail versendet, mit meinem "Standart"...
D. H. Üblicher Briefkopf "mit" E-Mail-Adresse, ergo:
Vorname - Name
Strasse - Nr.
PLZ Stadt
Telefon
EMail
Nun habe ich Antwort erhalten, ungültig, weil keine Signatur. Meinem bescheidenem Wissen nach, wäre das mit einer Fantasie Adresse durchaus korrekt.
Doch da ich Vorname_Name@xxxx.de genommen habe + o. G. "Briefkopf" halte ich das für Humbuck - Schikane.
Was bitte, muss ich da genau beachten???
Ist es heutzutage wirklich ein Fehler, auf den unzuverlässigen "Briefkasten" zu verzichten??? Meine Bewerbungen, Beschwerden, und Co kommen doch auch an und werden bearbeitet. Typisch öffentliche Schikane???
Für "kompetente" Antworten ein Danke im Voraus:
MS-user.
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Hallo max payne,
richtig.
Gefunden hatte ich es unter: http://dejure.org/gesetze/ZPO/130a.html
Erare humanum est...
Ich hatte einfach x gelernt, Name, Anschrift, Telefonnummer, Fax, E-Mail reicht aus um eine Person zu identifizieren...(Ist schon nen bisschen her)
-Schande komm über mich, ob es nun DIN 9001 oder 900X war...
Und x ehrlich, wer verschickt schon im Schäuble - Zeitalter EMails "zugunsten" von Usern???
Umgekehrt, ergo zu Lasten des Users wäre meine naheliegendste Vermutung...
Alles andere wäre in meinen Augen eh Betrug...
Vermutlich passen den Behörden E-Mails rein gar nicht; am besten noch mit Empfangsbestätigung und Lesebestätigung...
Sowas kann nicht "aus Versehen" x herunterfallen oder zwischen die Akten geraten...
Wie schön wäre dieses Land, mit der Hälfte an Bürokratie. Ein geordnetes Leben ist ja schon OK, aber übergeordnet tut das für Otto Normal-Verbraucher nicht not.
Trotzdem Danke für die Antworten;_)
ms-user.