Hallo Leutz,
habe Ärger mit einer Behörde mit 3 Buchstaben...
Hatte Widerspruch per EMail versendet, mit meinem "Standart"...
D. H. Üblicher Briefkopf "mit" E-Mail-Adresse, ergo:
Vorname - Name
Strasse - Nr.
PLZ Stadt
Telefon
EMail
Nun habe ich Antwort erhalten, ungültig, weil keine Signatur. Meinem bescheidenem Wissen nach, wäre das mit einer Fantasie Adresse durchaus korrekt.
Doch da ich Vorname_Name@xxxx.de genommen habe + o. G. "Briefkopf" halte ich das für Humbuck - Schikane.
Was bitte, muss ich da genau beachten???
Ist es heutzutage wirklich ein Fehler, auf den unzuverlässigen "Briefkasten" zu verzichten??? Meine Bewerbungen, Beschwerden, und Co kommen doch auch an und werden bearbeitet. Typisch öffentliche Schikane???
Für "kompetente" Antworten ein Danke im Voraus:
MS-user.
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Ich würde sagen, es ist schlicht und ergreifend eine Frage der Beweisbarkeit.
So weit ich weiß, gelten Widersprüche nur, wenn sie entweder schriftlich erfolgen (und die am Besten per Zustellungsurkunde [Beweis, daß genau dieses Schriftstück empfangen wurde] {teuer} oder per Einschreiben mit Rückschein [damit wird nur der Empfang eines beliebigen Schriftstückes von dir bewiesen] {nicht ganz so teuer}) oder, wie es so schön heißt: "zur Niederschrift" erklärt werden (hinfahren und dem Beamten den Widerspruch diktieren).
Widersprüche (auch Abo-Kündigungen) sind per E-Mail nicht wirksam, werden aber meistens akzeptiert. Etwas völlig anderes ist es bei Behörden. Die Arbeitsagentur z. B. akzeptiert zwar Bewerbungen per E-Mail, mehr aber auch nicht. Vorausgesetzt, man hat die E-Mails ausgedruckt dabei.
Alternativ könntest du noch ein Fax schicken, daß hat auch Beweiskraft.
Daher ist der "altmodische" Briefkasten nicht so unmodern wie er scheint. Post im gelben Umschlag (für alle, die es nicht kennen: gerichtlicher Mahnbescheid etc.) bringt ja auch der Briefträger.