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E-Mail ohne qualifizierte elektronische Signatur oder § 130a

ms-user / 11 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo Leutz,

habe Ärger mit einer Behörde mit 3 Buchstaben...

Hatte Widerspruch per EMail versendet, mit meinem "Standart"...
D. H. Üblicher Briefkopf "mit" E-Mail-Adresse, ergo:
Vorname - Name
Strasse - Nr.
PLZ Stadt
Telefon
EMail

Nun habe ich Antwort erhalten, ungültig, weil keine Signatur. Meinem bescheidenem Wissen nach, wäre das mit einer Fantasie Adresse durchaus korrekt.

Doch da ich Vorname_Name@xxxx.de genommen habe + o. G. "Briefkopf" halte ich das für Humbuck - Schikane.

Was bitte, muss ich da genau beachten???

Ist es heutzutage wirklich ein Fehler, auf den unzuverlässigen "Briefkasten" zu verzichten??? Meine Bewerbungen, Beschwerden, und Co kommen doch auch an und werden bearbeitet. Typisch öffentliche Schikane???

Für "kompetente" Antworten ein Danke im Voraus:

MS-user.

Murphys Gesetze, u.a.: Computer sind dafür da, um Probleme zu lösen, die wir ohne sie nicht hätten...
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binjetzt30 ms-user „E-Mail ohne qualifizierte elektronische Signatur oder § 130a“
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Hallo MS-user,

zunächst eines vorab: es könnte durchaus darauf ankommen, wogegen sich der Widerspruch richtet, ich gehe allerdings einmal davon aus, dass es sich um einen "gewöhnlichen Verwaltungsakt" handelt. (Nur als Anmerkung: § 130 a von welchem Gesetz? Erwartest Du wirklich, dass wir jetzt nachschauen, welches gemeint sein könnnte? Dann gib wenigstens an, worum es geht z. B. Bausache, sozialrechtliche Entscheidung etc.)

Bedenke bitte zunächst: nur weil Du eine Mail-Adresse aus deinem Namen bestehend und Deine richtige Anschrift angegeben hast, hat das noch nichts zu sagen. Ich könnte ja z. B. auch eine aus Deinem Namen bestehenden eMail-Adresse bei einem Provider einrichten, solange diese noch nicht vergeben ist. Und deine Daten könnte ich z. B. von Dir oder aus dem Telefonbuch haben.

Und jetzt zu Deinem konkreten Problem: zur Einlegung eines Widerspruchs ist Deine UNTERSCHRIFT erforderlich. Eine qualifizierte Signatur ersetzt diese! Das ist Dein Problem! Hättest Du einfach Unterlagen nachgereicht oder nicht rechtsverbindliche Anfragen gestellt (z. B. wann muss ich mich arbeitslos melden? Wo bekomme ich Formular XY her?) wäre das kein Problem.

Daher: entweder eine Signatur "anschaffen" oder per Telefax oder Normalpost Widerspruch einlegen und zwar noch innerhalb der Frist!

Nur am Rande zu der Antwort von Dune Lord: soweit ich weiss können nur Behörden bzw. ein Gerichtsvollzieher per Zustellungsurkunde zustellen lassen. Im übrigen dürfte in der Regel ein einfaches Einwurfeinschreiben die beste Lösung sein, wenn man was in der Hand haben will und kein Fax hat. Ich selbst lege in der Regel Widersprüche per Telefax ein und versende anschließend das Schreiben per Post. Wenn man das nicht gerade auf den letzten Drücker macht, bekommt man nämlich noch vor Fristablauf eine Nachricht, dass der Widerspruch eingegangen ist. Wenn Du sicher sein möchtest, kannst Du auch dort anrufen, und fragen, ob Dein Widerspruch eingegangen ist.

Wenn Du unbedingt möchtest, kannst Du natürlich auch per Einschreiben mit Rückschein versenden, ist halt teurer. Verschickst Du per Einwurfeinschreiben, kannst Du im Bestreitensfall von der Post eine Bestätigung des Postboten anfordern, dass er das Schreiben eingeworfen hat.

Also ganz ruhig und diesmal einfach richtig machen.

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@dune lord binjetzt30