Hallo Leutz,
habe Ärger mit einer Behörde mit 3 Buchstaben...
Hatte Widerspruch per EMail versendet, mit meinem "Standart"...
D. H. Üblicher Briefkopf "mit" E-Mail-Adresse, ergo:
Vorname - Name
Strasse - Nr.
PLZ Stadt
Telefon
EMail
Nun habe ich Antwort erhalten, ungültig, weil keine Signatur. Meinem bescheidenem Wissen nach, wäre das mit einer Fantasie Adresse durchaus korrekt.
Doch da ich Vorname_Name@xxxx.de genommen habe + o. G. "Briefkopf" halte ich das für Humbuck - Schikane.
Was bitte, muss ich da genau beachten???
Ist es heutzutage wirklich ein Fehler, auf den unzuverlässigen "Briefkasten" zu verzichten??? Meine Bewerbungen, Beschwerden, und Co kommen doch auch an und werden bearbeitet. Typisch öffentliche Schikane???
Für "kompetente" Antworten ein Danke im Voraus:
MS-user.
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Hallo binjetzt30,
"Nur als Anmerkung: § 130 a von welchem Gesetz?"
Oh sorry, bestimmt habe ich mich nicht an die Anschläge bzw. Länge des "Titels" gehalten und es ist halt nicht erschienen...
Ich mache nun es wieder gut: Zivilprozessordnung – ZPO