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E-Mail ohne qualifizierte elektronische Signatur oder § 130a

ms-user / 11 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo Leutz,

habe Ärger mit einer Behörde mit 3 Buchstaben...

Hatte Widerspruch per EMail versendet, mit meinem "Standart"...
D. H. Üblicher Briefkopf "mit" E-Mail-Adresse, ergo:
Vorname - Name
Strasse - Nr.
PLZ Stadt
Telefon
EMail

Nun habe ich Antwort erhalten, ungültig, weil keine Signatur. Meinem bescheidenem Wissen nach, wäre das mit einer Fantasie Adresse durchaus korrekt.

Doch da ich Vorname_Name@xxxx.de genommen habe + o. G. "Briefkopf" halte ich das für Humbuck - Schikane.

Was bitte, muss ich da genau beachten???

Ist es heutzutage wirklich ein Fehler, auf den unzuverlässigen "Briefkasten" zu verzichten??? Meine Bewerbungen, Beschwerden, und Co kommen doch auch an und werden bearbeitet. Typisch öffentliche Schikane???

Für "kompetente" Antworten ein Danke im Voraus:

MS-user.

Murphys Gesetze, u.a.: Computer sind dafür da, um Probleme zu lösen, die wir ohne sie nicht hätten...
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@dune lord binjetzt30
ms-user binjetzt30 „Hallo MS-user, zunächst eines vorab: es könnte durchaus darauf ankommen,...“
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Hallo binjetzt30,

"Nur als Anmerkung: § 130 a von welchem Gesetz?"

Oh sorry, bestimmt habe ich mich nicht an die Anschläge bzw. Länge des "Titels" gehalten und es ist halt nicht erschienen...
Ich mache nun es wieder gut: Zivilprozessordnung – ZPO

Murphys Gesetze, u.a.: Computer sind dafür da, um Probleme zu lösen, die wir ohne sie nicht hätten...
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