Hallo Leutz,
habe Ärger mit einer Behörde mit 3 Buchstaben...
Hatte Widerspruch per EMail versendet, mit meinem "Standart"...
D. H. Üblicher Briefkopf "mit" E-Mail-Adresse, ergo:
Vorname - Name
Strasse - Nr.
PLZ Stadt
Telefon
EMail
Nun habe ich Antwort erhalten, ungültig, weil keine Signatur. Meinem bescheidenem Wissen nach, wäre das mit einer Fantasie Adresse durchaus korrekt.
Doch da ich Vorname_Name@xxxx.de genommen habe + o. G. "Briefkopf" halte ich das für Humbuck - Schikane.
Was bitte, muss ich da genau beachten???
Ist es heutzutage wirklich ein Fehler, auf den unzuverlässigen "Briefkasten" zu verzichten??? Meine Bewerbungen, Beschwerden, und Co kommen doch auch an und werden bearbeitet. Typisch öffentliche Schikane???
Für "kompetente" Antworten ein Danke im Voraus:
MS-user.
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Ich würde sagen, es ist schlicht und ergreifend eine Frage der Beweisbarkeit.
So weit ich weiß, gelten Widersprüche nur, wenn sie entweder schriftlich erfolgen (und die am Besten per Zustellungsurkunde [Beweis, daß genau dieses Schriftstück empfangen wurde] {teuer} oder per Einschreiben mit Rückschein [damit wird nur der Empfang eines beliebigen Schriftstückes von dir bewiesen] {nicht ganz so teuer}) oder, wie es so schön heißt: "zur Niederschrift" erklärt werden (hinfahren und dem Beamten den Widerspruch diktieren).
Widersprüche (auch Abo-Kündigungen) sind per E-Mail nicht wirksam, werden aber meistens akzeptiert. Etwas völlig anderes ist es bei Behörden. Die Arbeitsagentur z. B. akzeptiert zwar Bewerbungen per E-Mail, mehr aber auch nicht. Vorausgesetzt, man hat die E-Mails ausgedruckt dabei.
Alternativ könntest du noch ein Fax schicken, daß hat auch Beweiskraft.
Daher ist der "altmodische" Briefkasten nicht so unmodern wie er scheint. Post im gelben Umschlag (für alle, die es nicht kennen: gerichtlicher Mahnbescheid etc.) bringt ja auch der Briefträger.
Vermutlich ist eine digitale Signatur gemeint, mit der sichergestellt wird, dass die eMail auch von demjenigen kommt, von dem sie zu kommen vorgibt.
Das mache ich bis heute so: Wichtige Sachen gehen per Post raus. Wenn es eilig ist, dann auch mal per Fax - allerdings schicke ich dann meistens auch noch einen Brief mit dem gleichen Inhalt, den das Fax hat, hinterher.
So habe ich noch nie irgendwelche diesbezüglichen Probleme gehabt....
Gruß
K.-H.
Hallo MS-user,
zunächst eines vorab: es könnte durchaus darauf ankommen, wogegen sich der Widerspruch richtet, ich gehe allerdings einmal davon aus, dass es sich um einen "gewöhnlichen Verwaltungsakt" handelt. (Nur als Anmerkung: § 130 a von welchem Gesetz? Erwartest Du wirklich, dass wir jetzt nachschauen, welches gemeint sein könnnte? Dann gib wenigstens an, worum es geht z. B. Bausache, sozialrechtliche Entscheidung etc.)
Bedenke bitte zunächst: nur weil Du eine Mail-Adresse aus deinem Namen bestehend und Deine richtige Anschrift angegeben hast, hat das noch nichts zu sagen. Ich könnte ja z. B. auch eine aus Deinem Namen bestehenden eMail-Adresse bei einem Provider einrichten, solange diese noch nicht vergeben ist. Und deine Daten könnte ich z. B. von Dir oder aus dem Telefonbuch haben.
Und jetzt zu Deinem konkreten Problem: zur Einlegung eines Widerspruchs ist Deine UNTERSCHRIFT erforderlich. Eine qualifizierte Signatur ersetzt diese! Das ist Dein Problem! Hättest Du einfach Unterlagen nachgereicht oder nicht rechtsverbindliche Anfragen gestellt (z. B. wann muss ich mich arbeitslos melden? Wo bekomme ich Formular XY her?) wäre das kein Problem.
Daher: entweder eine Signatur "anschaffen" oder per Telefax oder Normalpost Widerspruch einlegen und zwar noch innerhalb der Frist!
Nur am Rande zu der Antwort von Dune Lord: soweit ich weiss können nur Behörden bzw. ein Gerichtsvollzieher per Zustellungsurkunde zustellen lassen. Im übrigen dürfte in der Regel ein einfaches Einwurfeinschreiben die beste Lösung sein, wenn man was in der Hand haben will und kein Fax hat. Ich selbst lege in der Regel Widersprüche per Telefax ein und versende anschließend das Schreiben per Post. Wenn man das nicht gerade auf den letzten Drücker macht, bekommt man nämlich noch vor Fristablauf eine Nachricht, dass der Widerspruch eingegangen ist. Wenn Du sicher sein möchtest, kannst Du auch dort anrufen, und fragen, ob Dein Widerspruch eingegangen ist.
Wenn Du unbedingt möchtest, kannst Du natürlich auch per Einschreiben mit Rückschein versenden, ist halt teurer. Verschickst Du per Einwurfeinschreiben, kannst Du im Bestreitensfall von der Post eine Bestätigung des Postboten anfordern, dass er das Schreiben eingeworfen hat.
Also ganz ruhig und diesmal einfach richtig machen.
@binjetzt30
Ich habe mir angewöhnt, Einschreiben mit Rückschein zu verwenden. Allerdings erst nach leidvoller (und teurer) Erfahrung.
Zur Zustellungsurkunde: Ich habe das mal gemacht, ist allerdings schon einige Jahre her. Kann sein, daß das jetzt nicht mehr geht. Jedenfalls hatte mich die Zustellung 18 DM gekostet. War allerdings die einzige Möglichkeit, einem Unternehmen zu beweisen, daß mein Vater verstorben war und ich sein Zeitschriften-Abo daher auflöse. Alternativ wäre noch der Klageweg geblieben. Wie gesagt, vor 15 Jahren ging das.
Allerdings sah das auch anders aus als die Zustellungsurkunde vom Gerichtsvollzieher. Da gibt es ja immer einen gelben (früher grau-blau) Brief.
Ob die private Version nun wirklich "Zustellungsurkunde" hieß, kann ich dir nicht mal mehr sagen. Ich habe das ganze Zeug nicht mehr. Jedenfalls wurde damit der Zugang genau dieses Schreibens bewiesen. Und das mußte ich, da der fragliche Verlag immer meinte, es wäre keine Sterbeurkunde angekommen und fleißig Mahnungen schickte. Da bin ich einfach zur Post, habe gesagt was ich will und die freundliche Dame (war sie wirklich) hinter dem Schalter meinte, ich sollte eine "Zustellungsurkunde" nehmen. Daher… Seit dem war es nie wieder nötig und ich kam mit Einwurf- bzw. Rückschein-Einschreiben aus.
ok, da war mir nichts bekannt von, alledings ist mir gerade noch eingefallen, dass man als Privatperson Dokumente über den Gerichtsvollzieher zustellen lassen kann, der diese dann per Zustellungsurkunde zustellt. Andere Möglichkeiten sind mir nicht bekannt. Meines Wissens nach ist das die einzige Möglichkeit den konkreten Zugang eines Schriftstücks nachzuweisen, da der Gerichtsvollzieher eine Ablichtung des zugestellten Schreibens seiner Bestätigung beifügt, worin er die Zustellung eben dieses Dokuments an den Empfänger bestätigt.
Allerdings reicht wie gesagt in der Regel ein Einwurfeinschreiben. Sollte da mal etwas schiefgehen, könnte man "Wiedereinsetzung in den vorigen Stand" beantragen. Mit dem Einschreiben-Beleg kann man zwar nicht das konkrete Dokukment belegen, zur Glaubhaftmachung sollte es aber reichen. Allerdings sollte dies nicht zum Mißbrauch einladen: wer behauptet, eine umfangreiche Klageerwiderung in dreifacher Ausfertigung samt Kopien der Beweise ans Gericht geschickt zu haben und einen Beleg vorweist, der das Porto für einen Brief bis 20 g zuzüglich Einschreibenkosten beinhaltet, verhält sich nicht gerade schlau ;-).
@ms-user: wenn´s mit der ZPO zu tun hat, sollte man nicht spaßen. Da kann man sich schnell ein Loch ins Knie schießen! Also was auch immer Du geschrieben hast, auf jeden Fall schnell per Post einreichen und evtl. den Empfang bei der Geschäftsstelle erfragen (aber erst drei Tage später, das dauert, bis das in der Akte ist!)
Hallo binjetzt30,
"Nur als Anmerkung: § 130 a von welchem Gesetz?"
Oh sorry, bestimmt habe ich mich nicht an die Anschläge bzw. Länge des "Titels" gehalten und es ist halt nicht erschienen...
Ich mache nun es wieder gut: Zivilprozessordnung – ZPO
- was versteht man da drunter?
Ich kann bei OE ja eine Signatur erstellen - aber was ist "qualifziert" im Sinne der Beweisbarkeit?
Jürgen
Es geht nicht um die Signatur in Form eines Abspanns. Darum geht es:
http://de.wikipedia.org/wiki/Elektronische_Signatur
Hallo max payne,
richtig.
Gefunden hatte ich es unter: http://dejure.org/gesetze/ZPO/130a.html
Erare humanum est...
Ich hatte einfach x gelernt, Name, Anschrift, Telefonnummer, Fax, E-Mail reicht aus um eine Person zu identifizieren...(Ist schon nen bisschen her)
-Schande komm über mich, ob es nun DIN 9001 oder 900X war...
Und x ehrlich, wer verschickt schon im Schäuble - Zeitalter EMails "zugunsten" von Usern???
Umgekehrt, ergo zu Lasten des Users wäre meine naheliegendste Vermutung...
Alles andere wäre in meinen Augen eh Betrug...
Vermutlich passen den Behörden E-Mails rein gar nicht; am besten noch mit Empfangsbestätigung und Lesebestätigung...
Sowas kann nicht "aus Versehen" x herunterfallen oder zwischen die Akten geraten...
Wie schön wäre dieses Land, mit der Hälfte an Bürokratie. Ein geordnetes Leben ist ja schon OK, aber übergeordnet tut das für Otto Normal-Verbraucher nicht not.
Trotzdem Danke für die Antworten;_)
ms-user.
Wenn ich das ganze richtig verstehe, kommt dergleichen für einen Privatmann überhaupt nicht in Betracht - ist also weder sinnvoll, noch erforderlich.
Danke für den Hinweis!
Jürgen