Angebote des Mediamarkts entsprechen nicht immer der Wirklichkeit. Oft sind zu kleine Stückzahlen vorhanden. Die Werbung dafür sei deshalb irreführend, meinen Verbraucherschützer und ziehen vor Gericht. Es geht immer noch um den DVD-Player für 19 €, der Anfang 2005 angepriesen wurde, aber kaum erhältlich war.
Geklärt werden soll, wer für die Werbung zuständig ist, die Holding oder jede einzelne Filiale. Durch die Aufteilung in eigenständige Filialen war es bisher unmöglich, gegen bundesweit geschaltete Werbung vorzugehen. Das Verfahren soll sich noch Monate hinziehen.
Quelle: Welt online