Hallo. Ich war paar Wochen verreist und jemand aus der nächsten Famillie sollte in meinem Auftrag eine Festplatte kaufen. Es sollte eine 250GB FP sein. Der Kauf geschah am 17.02 und ich kam gestern zurück. Es stellte sich heraus, daß eine falsche FP gekauft wurde - eine 200MB. Nun, es ist bisschen spät inzwischen (geplannt war die Reise bis zum 28.02) und ich fand einen "Hinweis" (gelbe Nachricht) in meinem Benutzerprofil vor. Natürlich hat der Verkäufer sich bei Ebay versichert, daß er im Fall der Fälle eine Gutschrift kriegt. Allerdings fand ich dann auch noch 2 Emails von dem Verkäufer die nicht so lustig waren. In der 2ten droht er gleich mit Rechtsanwalt und Klage.
In meinen Augen ist das Erpressung. Ich würde ja sofort zahlen, allerdings nicht bei solchen Tönen. Selbst wenn man verärgert ist, muss man doch nicht gleich die Artillerie ausfahren und alles derart zuspitzen. Daher habe ich gesagt, daß ich - aufgrund dieser Äußerungen - zurücktrete.
Ich wüsste gerne ob eine gebrauchte FP im Wert von 50 Euro - im Hinblick auf diese nach Erpressung klingenden Äußerungen des Verkäufers - wirklich eine rechtliche Sache wäre und ob ich das Recht habe bei solchen Äußerungen auszusteigen.
Habt Ihr ähnliche Sachen schon erlebt bzw. von sowas schon gehört?
Mfg
Frank
Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge
Wozu? Da lässt einer eine Festplatte bestellen (auch noch die falsche, weil irgendeiner in der Familie nicht richtig zugehört hat oder nicht lesen kann) meldet sich fast einen Monat nicht beim Verkäufer (man hätte ja auch mal zu Hause anrufen können und bescheid sagen können das sich jemand mit dem Verkäufer in Verbindung setzt) und wundert sich das der ungehalten reagiert. Gibt´s eigentlich keine Festplatten mehr bei Ibää das er nicht bis nach dem Urlaub hätte warten können.
Leute die Fehler machen und sich dann auch noch aufregen wenn sie sie Konsequenzen tragen müssen mag ich ganz besonders.