Hallo. Ich war paar Wochen verreist und jemand aus der nächsten Famillie sollte in meinem Auftrag eine Festplatte kaufen. Es sollte eine 250GB FP sein. Der Kauf geschah am 17.02 und ich kam gestern zurück. Es stellte sich heraus, daß eine falsche FP gekauft wurde - eine 200MB. Nun, es ist bisschen spät inzwischen (geplannt war die Reise bis zum 28.02) und ich fand einen "Hinweis" (gelbe Nachricht) in meinem Benutzerprofil vor. Natürlich hat der Verkäufer sich bei Ebay versichert, daß er im Fall der Fälle eine Gutschrift kriegt. Allerdings fand ich dann auch noch 2 Emails von dem Verkäufer die nicht so lustig waren. In der 2ten droht er gleich mit Rechtsanwalt und Klage.
In meinen Augen ist das Erpressung. Ich würde ja sofort zahlen, allerdings nicht bei solchen Tönen. Selbst wenn man verärgert ist, muss man doch nicht gleich die Artillerie ausfahren und alles derart zuspitzen. Daher habe ich gesagt, daß ich - aufgrund dieser Äußerungen - zurücktrete.
Ich wüsste gerne ob eine gebrauchte FP im Wert von 50 Euro - im Hinblick auf diese nach Erpressung klingenden Äußerungen des Verkäufers - wirklich eine rechtliche Sache wäre und ob ich das Recht habe bei solchen Äußerungen auszusteigen.
Habt Ihr ähnliche Sachen schon erlebt bzw. von sowas schon gehört?
Mfg
Frank
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Ich weiß ja niucht wie alt du bist und was für ein leben du führst, aber offensichtlich wurdest du noch nie massiv unter Druck gesetzt.
Ein Anwalt ist weder Gott des Zornes noch sonst irgendwie almächtig, der kann nur dann was ausrichten, wenn der Kunde auch im recht ist.
Und eine Rechtsschutzversicherung ist auch nicht nur für Userwählte erhältlich. Aber teuer ist sie, und wenn ich dafür solche Beiträge zahlen würde, dann glaub mir, ich würde sie auch bei jeder Gelegenheit einsetzen.
Wenn du dich schon jetzt unter Druck gesetzt fühlst, was würdest du sagen, wenn der statt eines Anwalts ein paar Brüder mit Schlägern zu deinem Haus schicken würde?