Das OLG Düsseldorf hat eine Klage der VG Wort gegen Druckerhersteller abgewiesen. Sie sollen für ihre Geräte Urheberrechtsabgaben zahlen, die sich bis auf 400 Millionen € belaufen könnten. Jeder Drucker könnte mit bis zu 300 € Abgaben belegt werden.
Einer GfK-Studie zufolge werden aber weniger als 5% aller Drucker zum Kopieren urheberrechtlich geschützter Werke verwendet.
Der Abgabezwang auf Drucker ist damit noch nicht endgültig entschieden, es steht noch eine Entscheidung des Bundesgerichtshof an.
Quelle: Pressetext