Das OLG Düsseldorf hat eine Klage der VG Wort gegen Druckerhersteller abgewiesen. Sie sollen für ihre Geräte Urheberrechtsabgaben zahlen, die sich bis auf 400 Millionen € belaufen könnten. Jeder Drucker könnte mit bis zu 300 € Abgaben belegt werden.
Einer GfK-Studie zufolge werden aber weniger als 5% aller Drucker zum Kopieren urheberrechtlich geschützter Werke verwendet.
Der Abgabezwang auf Drucker ist damit noch nicht endgültig entschieden, es steht noch eine Entscheidung des Bundesgerichtshof an.
Quelle: Pressetext
Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge
Knapp 100 € oder knapp 50% Preissteigerung sind für manchen unter uns auch schon eine Menge Geld.
Deshalb hatten die Druckerhersteller wohl auch die berechtigte Angst, daß ihnen die Kunden wegbleiben und haben dagegen geklagt...
Btw.: Ich hatte zwischenzeitlich noch gelesen, daß die niedrigste Pauschale 10€ beträgt, gestaffelt wird das ganze dann nach der Druckgeschwindigkeit (10€ = von Hand kann man es schneller schreiben) wobei Geräte mit Kopiefunktion sicher teurer wären als normale Drucker...
Gruß
bor
Deshalb hatten die Druckerhersteller wohl auch die berechtigte Angst, daß ihnen die Kunden wegbleiben und haben dagegen geklagt...
Btw.: Ich hatte zwischenzeitlich noch gelesen, daß die niedrigste Pauschale 10€ beträgt, gestaffelt wird das ganze dann nach der Druckgeschwindigkeit (10€ = von Hand kann man es schneller schreiben) wobei Geräte mit Kopiefunktion sicher teurer wären als normale Drucker...
Gruß
bor