Das OLG Düsseldorf hat eine Klage der VG Wort gegen Druckerhersteller abgewiesen. Sie sollen für ihre Geräte Urheberrechtsabgaben zahlen, die sich bis auf 400 Millionen € belaufen könnten. Jeder Drucker könnte mit bis zu 300 € Abgaben belegt werden.
Einer GfK-Studie zufolge werden aber weniger als 5% aller Drucker zum Kopieren urheberrechtlich geschützter Werke verwendet.
Der Abgabezwang auf Drucker ist damit noch nicht endgültig entschieden, es steht noch eine Entscheidung des Bundesgerichtshof an.
Quelle: Pressetext
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Habe ich auch so gedacht: Bleistifte, Buntstifte, Kugelschreiber, Filzstifte, Federhalter, ja selbst den alten Gänsekiel könnte man mit Abgaben belegen! Und erst Schreibmaschinen - da gibt es auf jedem Flohmarkt genügend von zu kaufen, man stelle sich vor, was man da noch einnehmen könnte!
Und dann wäre da noch Blaupapier/Kohlepapier, wie man es früher in Schreibmaschinen benutzt hat, um mehrere Kopien gleichzeitig zu bekommen! Mann, da ergeben sich ja ungeahnte Einnahmemöglichkeiten!!!
Gruß