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News: Keine Anonymität für Filesharer

Provider muss Namen rausrücken

Redaktion / 5 Antworten / Flachansicht Nickles

Ein Richter in Amsterdam hat einen Internet-Provider erstmals dazu verdonnert, Namen und Anschrift eines mutmaßlichen Filesharers an eine die Piraterie verfolgende Agentur herauszugeben. Nach Ansicht des Richters sind dazu zwei Bedingungen notwendig.

1. Die Copyright-Inhaber müssen zweifelsfrei nachweisen, dass die Dateien illegal getauscht wurden.

Außdem muss der Tauscher die gleiche Person sein, die beim Internet-Provider angemeldet ist.

Quelle: Reuters

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Borlander Redaktion „Provider muss Namen rausrücken“
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Hm, da muß mich spontan fragen: Wie lässt sich 2 denn nachweisen? Webcam an jeden Computer anschließen und Internetverträge gibt es nur noch mit Passfoto?

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