Ein Richter in Amsterdam hat einen Internet-Provider erstmals dazu verdonnert, Namen und Anschrift eines mutmaßlichen Filesharers an eine die Piraterie verfolgende Agentur herauszugeben. Nach Ansicht des Richters sind dazu zwei Bedingungen notwendig.
1. Die Copyright-Inhaber müssen zweifelsfrei nachweisen, dass die Dateien illegal getauscht wurden.
Außdem muss der Tauscher die gleiche Person sein, die beim Internet-Provider angemeldet ist.
Quelle: Reuters
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Jedes Jahr Millardengewinne einfahren (da kommt ja jährlich ein Bilanzbericht raus), aber schreien, die Raubkopierer würden sie in das Armenhaus treiben beißt sich irgendwie..
Ach wie schön wäre es, wenn ALLE Inetuser WELTWEIT konsequent 1Monat keinerlei Medien jeglicher Art (also Musik, DVD, Software ect..) kaufen (auch kein Kino besucht ect..) würde und konsequent (aus trotz erst recht) NUR diesen Monat ihre Sachen illegal aus dem Netz saugen.....
Das käme einem Kundengeneralstreik gleich und ich wette, die Film-, Software- und Musikindustrie würde ganz schnell merken wo der Pfeffer liegt ;)).
1 Woche würde schon reichen, das wäre schon ein Millardenverlust, da merken die erst, was sie an den Kunden hatten und dann haben sie zumindest einen Grund zum Jammern, die Deppen..