Ein Richter in Amsterdam hat einen Internet-Provider erstmals dazu verdonnert, Namen und Anschrift eines mutmaßlichen Filesharers an eine die Piraterie verfolgende Agentur herauszugeben. Nach Ansicht des Richters sind dazu zwei Bedingungen notwendig.
1. Die Copyright-Inhaber müssen zweifelsfrei nachweisen, dass die Dateien illegal getauscht wurden.
Außdem muss der Tauscher die gleiche Person sein, die beim Internet-Provider angemeldet ist.
Quelle: Reuters
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Hm, da muß mich spontan fragen: Wie lässt sich 2 denn nachweisen? Webcam an jeden Computer anschließen und Internetverträge gibt es nur noch mit Passfoto?
Bei jeder Einwahl mußt Du Deinen Fingerabdruck abgeben.
Jedes Jahr Millardengewinne einfahren (da kommt ja jährlich ein Bilanzbericht raus), aber schreien, die Raubkopierer würden sie in das Armenhaus treiben beißt sich irgendwie..
Ach wie schön wäre es, wenn ALLE Inetuser WELTWEIT konsequent 1Monat keinerlei Medien jeglicher Art (also Musik, DVD, Software ect..) kaufen (auch kein Kino besucht ect..) würde und konsequent (aus trotz erst recht) NUR diesen Monat ihre Sachen illegal aus dem Netz saugen.....
Das käme einem Kundengeneralstreik gleich und ich wette, die Film-, Software- und Musikindustrie würde ganz schnell merken wo der Pfeffer liegt ;)).
1 Woche würde schon reichen, das wäre schon ein Millardenverlust, da merken die erst, was sie an den Kunden hatten und dann haben sie zumindest einen Grund zum Jammern, die Deppen..
Der zweite Punkt ist interessant. Das muss eine ganz geheime Technik sein.
nun ja wie lässt sich das nachweisen...
ein gefakter emule server zb.
mit vielen Sony Clients mit den aktuellsten filmen die mit topspeed geladen werden können
und um sicherzugehen dass der user nicht das opfer eines trojaners o.ä. war würde ich noch dazu schauen, ob man auf smb shares des users zugreifen kann...
es ist erstaunlich wie viele trottel auf ihrer internetverbindung dateifreigaben offen haben