Ein Richter in Amsterdam hat einen Internet-Provider erstmals dazu verdonnert, Namen und Anschrift eines mutmaßlichen Filesharers an eine die Piraterie verfolgende Agentur herauszugeben. Nach Ansicht des Richters sind dazu zwei Bedingungen notwendig.
1. Die Copyright-Inhaber müssen zweifelsfrei nachweisen, dass die Dateien illegal getauscht wurden.
Außdem muss der Tauscher die gleiche Person sein, die beim Internet-Provider angemeldet ist.
Quelle: Reuters