Ein Richter in Amsterdam hat einen Internet-Provider erstmals dazu verdonnert, Namen und Anschrift eines mutmaßlichen Filesharers an eine die Piraterie verfolgende Agentur herauszugeben. Nach Ansicht des Richters sind dazu zwei Bedingungen notwendig.
1. Die Copyright-Inhaber müssen zweifelsfrei nachweisen, dass die Dateien illegal getauscht wurden.
Außdem muss der Tauscher die gleiche Person sein, die beim Internet-Provider angemeldet ist.
Quelle: Reuters
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nun ja wie lässt sich das nachweisen...
ein gefakter emule server zb.
mit vielen Sony Clients mit den aktuellsten filmen die mit topspeed geladen werden können
und um sicherzugehen dass der user nicht das opfer eines trojaners o.ä. war würde ich noch dazu schauen, ob man auf smb shares des users zugreifen kann...
es ist erstaunlich wie viele trottel auf ihrer internetverbindung dateifreigaben offen haben