Ein Richter in Amsterdam hat einen Internet-Provider erstmals dazu verdonnert, Namen und Anschrift eines mutmaßlichen Filesharers an eine die Piraterie verfolgende Agentur herauszugeben. Nach Ansicht des Richters sind dazu zwei Bedingungen notwendig.
1. Die Copyright-Inhaber müssen zweifelsfrei nachweisen, dass die Dateien illegal getauscht wurden.
Außdem muss der Tauscher die gleiche Person sein, die beim Internet-Provider angemeldet ist.
Quelle: Reuters
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Der zweite Punkt ist interessant. Das muss eine ganz geheime Technik sein.