Wer eMule und Konsorten benutzt um sich urheberrechtlich geschütztes Material zu besorgen, muss immer aufpassen, dass er nicht erwischt wird. Regelmäßig durchkämmt die Industrie diese Netze nach Raubkopierern. Mit der IP-Adresse und ein paar Dateinamen folgt dann die meist sehr teure Abmahnung. Mit einem simplen Trick kann man sich nun zur Wehr setzen. Man behauptet einfach, das Funknetz wäre an und offen gewesen, so dass niemand genau sagen kann, wer alles mit surft. Mit etwas Glück wird der Fall dann nicht mehr weiter verfolgt. Denn die IP-Adresse weist nicht zwangsläufig auf den Täter hin, sondern nur auf den, der den Internetanschluss bezahlt.
Quelle: Techdirt
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Hier weichen wir natürlich etwas vom Thema ab. Grundsätzlich, das ist die Tatsache, ist letztendlich der Halter verantwortlich. Sollte der Täter nicht ermittelt werden, wird dir zu mindest ein Fahrtenbuch aufs Auge gedrückt.
Die ganze Sache ist nur bei Verkehrverstössen. Also geblitzt usw. Man muss eben verlässliche Leute die die Regeln akzeptieren und auch halten dafür gebrauchen. Du als Halter unterliegst der Sorgfalt Pflicht. Es ist sogar notwendig (so ein Gerichtsurteil), das Du den Fahrer deines Pkws fragst ob er Alkohohl getrunken hat, oder was für einen Führerschein er besitzt, und auch anschauen. Das alles fällt unter die Sorgfalltspflicht. Mache ich das nicht kann man mir einen Strick im ernstfall drehen. Wenn ich den Fahrer fahren lasse. Hier im Netz so sehe ich das, wird der Richter erstmal von Vorsatz ausgehen. Und das ist ganz schlecht zu wiederlegen.