Wer eMule und Konsorten benutzt um sich urheberrechtlich geschütztes Material zu besorgen, muss immer aufpassen, dass er nicht erwischt wird. Regelmäßig durchkämmt die Industrie diese Netze nach Raubkopierern. Mit der IP-Adresse und ein paar Dateinamen folgt dann die meist sehr teure Abmahnung. Mit einem simplen Trick kann man sich nun zur Wehr setzen. Man behauptet einfach, das Funknetz wäre an und offen gewesen, so dass niemand genau sagen kann, wer alles mit surft. Mit etwas Glück wird der Fall dann nicht mehr weiter verfolgt. Denn die IP-Adresse weist nicht zwangsläufig auf den Täter hin, sondern nur auf den, der den Internetanschluss bezahlt.
Quelle: Techdirt
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Es kommt eine Abmahnung? Durch den Provider?
neuin auch wenn die RIAA das in england in der art durchsetzen wollte ;)
Der gibt die Daten doch erst der Polizei, wenn Anzeige vorliegt, soweit ich weiß. Davor ist Datenschutz!
Dann kommt der Hausbesuch und die Beschlagnahme des Rechners auf dem die Daten nachgewiesen werden. Oder wie oder was?
jepp ist richtig, deshalb sammelt die Musikindustrie auch die IP's und läßt die Staatsanwaltschaft die Täter ermitteln - danach können sie als geschädigter einblick in die Akten verlangen und einen Zivilprozess gegen den "Raubkopierer" führen. Eine Hausdurchsuchung wie von dir angesprochen wird alelrdings in den seltensten Fall gemacht, häufig wird nämlich die Klage nach festellung des Täters wegen geringfügigkeit fallen gelassen, aber die entschädigung die du an die Künstlervertretung zahlen mußt in den Zivilprozess ist in alelr regel nicht geringfügig :(
Ich glaub auch das diese zahlungen keine Abmahnungen sind sondern meist auf einen Vergleich hinauslaufen, allerdings bin ich auch kein rechtsexperte.
neuin auch wenn die RIAA das in england in der art durchsetzen wollte ;)
Der gibt die Daten doch erst der Polizei, wenn Anzeige vorliegt, soweit ich weiß. Davor ist Datenschutz!
Dann kommt der Hausbesuch und die Beschlagnahme des Rechners auf dem die Daten nachgewiesen werden. Oder wie oder was?
jepp ist richtig, deshalb sammelt die Musikindustrie auch die IP's und läßt die Staatsanwaltschaft die Täter ermitteln - danach können sie als geschädigter einblick in die Akten verlangen und einen Zivilprozess gegen den "Raubkopierer" führen. Eine Hausdurchsuchung wie von dir angesprochen wird alelrdings in den seltensten Fall gemacht, häufig wird nämlich die Klage nach festellung des Täters wegen geringfügigkeit fallen gelassen, aber die entschädigung die du an die Künstlervertretung zahlen mußt in den Zivilprozess ist in alelr regel nicht geringfügig :(
Ich glaub auch das diese zahlungen keine Abmahnungen sind sondern meist auf einen Vergleich hinauslaufen, allerdings bin ich auch kein rechtsexperte.