Wer eMule und Konsorten benutzt um sich urheberrechtlich geschütztes Material zu besorgen, muss immer aufpassen, dass er nicht erwischt wird. Regelmäßig durchkämmt die Industrie diese Netze nach Raubkopierern. Mit der IP-Adresse und ein paar Dateinamen folgt dann die meist sehr teure Abmahnung. Mit einem simplen Trick kann man sich nun zur Wehr setzen. Man behauptet einfach, das Funknetz wäre an und offen gewesen, so dass niemand genau sagen kann, wer alles mit surft. Mit etwas Glück wird der Fall dann nicht mehr weiter verfolgt. Denn die IP-Adresse weist nicht zwangsläufig auf den Täter hin, sondern nur auf den, der den Internetanschluss bezahlt.
Quelle: Techdirt
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Echt ´ne tolle Idee.... :-((
Gruß
Wobei das alles nix bringt!
Verantwortlicher ist immer der Leitungsbesitzer, wer ein offenes WLAN hat, hat eben Pech.
Sehr schlechter Tipp!
Gruß, PingOfDeath
@PingOfDeath:
Bist du dir da vollkommen sicher? Bei der hohen Anzahl von DAU's? - Und wenn ja, wo ist das rechtlich festgeschrieben?
Und wenn wieder ja: Für einen wirklich plitschen Wardriver ist es auch nicht das große Problem, ein gesichertes WLAN zu knacken, oder?
Und wer ist dann verantwortlich? Der Hersteller des WLAN, der Hersteller/Programmierer der Sicherheitssoftware, oder bleibt der Anwender und Leitungsbesitzer verantwortlich, weil er hätte Vorkehrungen treffen müssen, dass sein WLAN nicht gehackt wird?
Und wenn ja, wie kann er das verhindern? - Im Sendebereich seines WLAN's eine Mauer aus Security-Leuten aufbauen, die jeden Verdächtigen mit laptop-ähnlichen Köfferchen filzen und im Zweifelsfall verhauen?
Ist doch immerhin möglich, dass ein Wardriver ein WLAN hackt - dann kann doch nicht der Leitungsbesitzer verantwortlich gemacht werden!
Oder wie siehst du das? Und das sowas geknackt werden kann, kannst du hier bei Nickles nachlesen.
Also nicht sagen: Ich habe ein offenes WLAN, sondern lieber: " Ick gloob mein WLAN is jehackt worn!" ?
Es gibt hier nicht die gesetzliche "Halter"haftung, falls der Täter nicht (mehr) feststellbar ist.
Wessen WLAN gehackt ist, der ist selber Opfer.
Man kann ihm nicht den Schaden anhängen, den der wirkliche Täter anrichtet.
Die Nachricht, auf die Nickles sich bezieht (http://techdirt.com/articles/20060727/1131227.shtml), enthält eine entscheidende Wendung:
"..., if you want to win a lawsuit from the RIAA, you're best off opening up your WiFi network to neighbors."
Das heißt schlicht und ergreifend: "... wenn Sie gegen eine Klage der RIAA gewinnen wollen, sind Sie am besten beraten, wenn Sie Ihr WiFi-Netzwerk für Nachbarn öffnen."
Nun, der "Nachbar" kann ja auch ein ungebetener sein, der sich nur in das Netzwerk eingehackt hat. Man muß ja nicht tatsächlich sein Netzwerk für andere zugänglich machen.
Ein Gericht kann nicht verlangen, daß man den Netzwerk-Einbrecher nachweist. Es kann zwar den Nachweis verlangen, daß man alles "Zumutbare" unternommen hat, sein Netzwerk "sicher" zu machen, doch "zumutbar" ist nur das, was man selbst zu erkennen in der Lage ist, also definitiv auch sein MUSS. Je "dummer" man ist, desto weniger dürfte "zumutbar" sein.
Man sollte also im allerärgsten Fall nachweisen können, daß man einen für sehr kompetent gehaltenen Händler gelöchert hat und dessen Rat auch gefolgt ist.
Unterm Strich: Man sollte den Fall derart komplizieren, dass die Gegenseite die Lust verliert. Dazu würde aber gehören, dass man vorsorgt und die "Komplikationen" sofort bei der Hand hat und nicht erst in Ausflüchten herum schwimmt.
Der beste Rat dürfte sein: Illegales einfach lassen.
Es kommt eine Abmahnung? Durch den Provider?
Der gibt die Daten doch erst der Polizei, wenn Anzeige vorliegt, soweit ich weiß. Davor ist Datenschutz!
Dann kommt der Hausbesuch und die Beschlagnahme des Rechners auf dem die Daten nachgewiesen werden. Oder wie oder was?
Ich kenne eine Abmahnung nur bei Verstößen gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb. (Abmahnvereine).
Der Artikel stammt nicht aus D, wie ist die Situation hier?
neuin auch wenn die RIAA das in england in der art durchsetzen wollte ;)
Der gibt die Daten doch erst der Polizei, wenn Anzeige vorliegt, soweit ich weiß. Davor ist Datenschutz!
Dann kommt der Hausbesuch und die Beschlagnahme des Rechners auf dem die Daten nachgewiesen werden. Oder wie oder was?
jepp ist richtig, deshalb sammelt die Musikindustrie auch die IP's und läßt die Staatsanwaltschaft die Täter ermitteln - danach können sie als geschädigter einblick in die Akten verlangen und einen Zivilprozess gegen den "Raubkopierer" führen. Eine Hausdurchsuchung wie von dir angesprochen wird alelrdings in den seltensten Fall gemacht, häufig wird nämlich die Klage nach festellung des Täters wegen geringfügigkeit fallen gelassen, aber die entschädigung die du an die Künstlervertretung zahlen mußt in den Zivilprozess ist in alelr regel nicht geringfügig :(
Ich glaub auch das diese zahlungen keine Abmahnungen sind sondern meist auf einen Vergleich hinauslaufen, allerdings bin ich auch kein rechtsexperte.
Kennt jemand Artikel indenen die Höhe der Strafen erwähnt werden?
Immerhin sieht es ja nach meinem recht unnachhaltig-die-Situation-verfolgt-Wissen doch so, dass von mehreren Millionen Emule Usern gerade mal ein paar dutzend in Dtl. Dingfest gemacht wurden - und sicher nicht jene, die nur mal ab und an ne mp3 saugen.
Die andere Frage bzgl. der WLan Geschichte im Artikel ist doch, dass entsprechende Protokolle bei IPs doch sicher auch zeitliche Angaben wiederspiegeln würden: Der gerade so vorbeihuschende und ungemein diebisch sowie technisch versierte Mitsauger liegt also die ganze Nacht über mit seinem Laptop im Gebüsch vor der Haustür um bei anderen Leuten illegal Daten zu saugen? Miep.
k.
Es kann doch auch ein nachbar sein? Das heißt die beweislage ist für den Zivilprozess unzureichend, den die Polizei müßte fakten schaffen mit hausdurchsuchungen da sie aber die Fälle eingesteltl hatte wenn weniger als 500 Dateien freigegeben waren(da sie sonst mit der klageflut nicht zurchtgekommen wären), bleibt deine haustür verschloßen und der Zivilprozess von denen geht nach hinten los für die RIA.
Was macht man, wenn man auf dem Land wohnt und weit und breit keinen Nachbar hat? LoOoOL
Ich denke das ist Quatsch! Mann kann auch so argumentieren: Selber Schuld, wenn man sein WLAN nicht im Griff hat!
Ich finde das ist echt ne Schwache Ausrede...Warum soll die Musikindustrie dafür Büßen, dass ein anderer unfähig ist sein WLAN ordentlich zu Verschlüsseln?
Mal abgesehen davon, dass ich selbst nicht fileshare, sei dennoch die Frage erlaubt:
Seit wann bin ich dafür verantwortlich, wenn ein Wardriver mein WLAN knackt?
Schau mal hier bei Nickles in den Beiträgen nach, da gibt es einen Artikel, in dem ganz klar zu lesen ist, dass man mit etwas Wissen, Mühe und Zeitaufwand jedes WLAN knacken kann.
Ich meine, das die Industrie als auch die Rechtssprechung davon ausgeht, da der Betreiber v. Funknetzen sowie internen verkabelten Netzen dafür verantwortlich gemacht werden. Das ist genauso als wenn ein biliebiger Fahrer meines PKW ´S mist baut. Somit ist auch der Halter dafür verantwortlich. (Hier der der Inhaber des Netzes) Ich glaube nicht, das je ein Richter glauben wird das der Inhaber nicht im Spiel ist. Das muss der Inhaber erstmal beweisen. Die Rechtssprechung geht hier mit dem Vorwurf des Vorsatzes aus. Oder warum geht ein User in die Taschbörse ? Natürlich um sich vorteile kostenloser Musiktitel oder Programmen zu schaffen. Und dann ist da noch eine Falle. Wenn man mit einem Router im Netz ist und ihn auf Dauerverbindung eingestellt, damit andere User sofort ins Netz kommen und nicht erst den System Manager bitten müssen der Server anzuschmeisen, ist sowieso der Inhaber am Ar....... des Propheten. Der Router hat sich eingewählt und hat nur eine Ip Adresse beim Provider. Hier ist nach meiner Meinung immer der Inhaber der IP dran, obwohl andere genauso surfen und saugen. Fazit: Alle benutzer darauf hinweisen, und auch durchsetzen das keine Tauschbörsen benutzt werden dürfen. Ansonsten die Ports sperren.
"Das ist genauso als wenn ein biliebiger Fahrer meines PKW ´S mist baut. Somit ist auch der Halter dafür verantwortlich."
Hier irrst du: Wenn ein Fahrer, dem ich meinen PKW zur Verfügung stelle Mist baut, OK. - Aber wenn einer meinen PKW knackt und klaut und dann Mist baut, bin ich nicht verantwortlich! - Nur so würde der Vergleich nämlich stimmig sein!
Hier weichen wir natürlich etwas vom Thema ab. Grundsätzlich, das ist die Tatsache, ist letztendlich der Halter verantwortlich. Sollte der Täter nicht ermittelt werden, wird dir zu mindest ein Fahrtenbuch aufs Auge gedrückt.
Die ganze Sache ist nur bei Verkehrverstössen. Also geblitzt usw. Man muss eben verlässliche Leute die die Regeln akzeptieren und auch halten dafür gebrauchen. Du als Halter unterliegst der Sorgfalt Pflicht. Es ist sogar notwendig (so ein Gerichtsurteil), das Du den Fahrer deines Pkws fragst ob er Alkohohl getrunken hat, oder was für einen Führerschein er besitzt, und auch anschauen. Das alles fällt unter die Sorgfalltspflicht. Mache ich das nicht kann man mir einen Strick im ernstfall drehen. Wenn ich den Fahrer fahren lasse. Hier im Netz so sehe ich das, wird der Richter erstmal von Vorsatz ausgehen. Und das ist ganz schlecht zu wiederlegen.
Hi, silver doctor!
Irgendwie liest du nicht richtig. Wenn mein Auto, obwohl es abgeschlossen ist, geklaut wird, dann kann ich nicht haftbar gemacht werden.
Anlalog dazu: Wenn mein WLAN geknackt wird, obwohl alle Sicherheitseinstellungen korrekt sind, kann ich dafür auch nicht haftbar gemacht werden.
.... Und das das möglich ist, kannst du hier nachlesen:
http://nickles.de/c/n/5046.htm
Manchmal, beim Banken, muß ich mit JavaScript surfen und manchmal, denkbar ist es, vergißt der Mensch halt, das anschließend auszuschalten und bis heute war auch gar nicht bekannt, dass man über JavaScript ein WLAN knacken kann.
Also, wie soll ich für die Straftaten anderer haftbar gemacht werden können, wenn ich a. das nicht weiß und b. das bislang auch gar nicht wissen konnte??
Veherter winnigorny1 ,
in der Hinsicht hast du recht. Aber, wie viele Home Lan Betreiber gibt es die genauso Sharing betreiben. Dabei sind ganze Familien im Netz und ihr Unwesen treiben. Ich meine Verkabelt. Mit zb. meiner IP Adresse, die ich nun mal von meinem Router habe. Was ist mit denen ? Da liegt die beweislast durchaus bei dem IP Inhaber.
Gruß Silver Doctor
Hi, Silverdoctor!
Ja, ich denke mal, in dem Fall hast du Recht. Aber wozu ein WLAN, wenn man verkabelt ist? - Und: Wie ist das eigentlich, wenn dann der Verkabelte über einen Proxy geht?
Ungestraft? Wie denn das nun wieder? Was erzählst Du uns denn da Mike? Erklär das bitte genauer