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Bitte um rechtlichen Rat

richard19 / 10 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo alle miteinander!!
Habe folgendes Problem: Schicke mein ACER ASPIRE 1672 WLMi - Notebook jetzt schon zum 4. Mal zur Reparatur. Das 1. Mal war schon nach 2 Wochen das Display kaputt und jetzt schicke ich das Gerät zum 3. Mal mit dem gleichen Fehler zu Acer: wenn man eine DVD oder CD in das Laufwerk einlegt ( ganz egal ob gekauft oder selber gebrannt ) rattert dieses kurz und Notebook friert ein - es reagiert einfach nichts mehr. Bei den 2 vorherigen Reparaturen wurde jedesmal das Laufwerk getauscht. Da ich befürchte das jetzt wieder das Laufwerk getauscht wird ( scheint ja niemand bei ACER darauf zu kommen das da möglicherweise ein anderer Fehler vorliegt )und das Gerät dann nach 2 Wochen wieder nicht funktioniert nun die Frage: habe ich das Recht auf ein Austauschgerät ( gleichwertig wie das jetzige )?? Nebenbei habe ich eine Vollschutzversicherung für dasGerät abgeschlossen. Wenn ja - und es wird das alte Gerät sozusagen repariert zurückgeliefert - muß ich das Gerät annehmen oder kann ich dies verweigern und auf das Austauschgerät beharren??
Oder soll ich das Ganze gleich meinem Rechtsschutz übergeben??
Vielleicht ist da jemand der mir da rechtlich helfen kann - wäre darüber sehr froh, denn langsam verliere ich die Freude an diesem Notebook. Nebebei brauche ich es aber dringend, da ich mit dem Breitbandintenet damit fahre.
Danke im Voraus und liebe Grüße an alle
Richard

Markus Klümper Landesgeschäftsstelle „Wir zitieren: ... Stets muß eine Reparatur oder sonstige Reklamation gegenüber...“
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Wegen der großen Fluktuation unter Computerhändlern kommt dieser Fall häufiger vor. Allerdings ist es eher eine Kulanzsache wenn der Hersteller die Defekten Geräte annimmt. Bei Festplatten ist z.B. gar kein Thema, Seagate und Samsung gehen da ganz gut mit um. Einen Rechtsanspruch hat der Kunde darauf aber nicht. Gewährleistung ist einzig und allein eine Sache des Verkäufers. Der muß sogar bluten, wenns ihn, aber den Hersteller nicht mehr gibt ;-))
Vom Hersteller gibts keine Gewährleistung, sondern nur Garantie. Und die unterscheidet sich insofern, das einige Ansprüche ausgeschlossen sind, wie z.B. Erstattung von Versandkosten (beim Einschicken) oder Anspruch auf Wandlung etc. Im Fall dieses Notebooks hier würde ich auf Wandlung bestehen. Im Übrigen hat der Kunde den Anspruch auf ein gleichwertiges Ersatzgerät bereits beim ersten Defekt. Ich hätte keine Lust auf ein verschlimmbasteltes Notebook. Ich bin selbst Service-Techniker und lese die entsprechenden Berichte in CT´ und anderen Magazinen mit Grausen. Nun ist Acer an sich ganz ok und dieser Fall hier schlicht Pech, aber wer seine Ruhe haben will muß IBM kaufen. Basta.