Es zeichnet sich eine neue Strategie der Musikindustrie im Kampf gegen illegales Filesharing ab: Nachdem bisher nur gegen Privatpersonen Anzeige erstattet wurde, geht man nun auf die Provider los: Sie sollen Anschlüsse sperren, die für Filesharing benutzt wurden.
Das berichtet BBC News. Die British Phonographic Industry (BPI) hat demnach die Provider Tiscali und Cable & Wireless aufgefordert, 17 bzw. 42 IP-Adressen zu sperren und deren Besitzer zu ermitteln, weil sie "signifikante Mengen an Musik upgeloaded haben". Die Provider sollten sich an ihre eigenen Regeln halten, die Urheberrechtsverstöße ablehnen (in den Vertragsbedingungen) und "ihr Haus in Ordnung bringen". Reaktionen der beiden Provider stehen noch aus.
Meinung: Das ist vielleicht in England möglich, in Deutschland lehnt bisher jeder Provider die Herausgabe von Personendaten grundsätzlich ab, dazu muss immer erst die Staatsanwaltschaft aktiv werden. d.h. es muss mindestens Anzeige erstattet werden.
Was "signifikante" Mengen sind, bleibt unklar, die Menge muss jedenfalls berücksichtigt werden.
Noch gibt es zumindest in Deutschland eine Gnadenfrist für Filesharer, die mit den Providern praktisch in einem Boot sitzen. Wer weiß, wie lange noch.
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Zitat:
"Genau so ist es hier: Wenn ich weiß, ich muss für die Musik bezahlen, wäge ich vorher genau ab, muss ich diese CD wirklich haben oder steht die nur nutzlos im Regal herum. Wenn jemand aber Filesharing betreibt, sind solche Überlegungen völlig gegenstandslos - es kostet nichts, nimmt keinen Platz weg, und wenn die Musik großer Mist ist, haut man sie eben wieder von der Festplatte runter."
Das wäre ein großartiger Vorschlag fürs Kino: Warum schon vorher für die Eintrittskarte zahlen, es könnte mir ja nicht gefallen?! Daher Forderung: Freier Eintritt ins Kino, und nur dann, wenn es mir gefallen hat, brauche ich nachher an der Kasse zu zahlen. Ob es mir gefallen hat, entscheide natürlich ich selbst - wer sonst! Und viele Filme, die ich dann irgendwann einmal gesehen habe, liegen nur unbenützt in meinem Gedächtnis herum und ich gehe nie mehr wieder in diesen Film. Irgendwann vergesse ich sogar, dass ich diesem Film schon einmal war.
Dieses Prinzip sollte man auch gleich ausdehnen auf alle Fernseh- und Rundfunksendungen oder öffentliche Verkehrsbetriebe: Erst im Nachhinein weiß ich, ob es mir gefallen hat, und diesen Institutionen entsteht ja dadurch kein Schaden, wenn ich sie nütze, denn sie senden ja ohnehin, die Öffis fahren ja ohnehin. Also: Bezahlung nur, aber wirklich nur dann, wenn ich restlos mit allem zufrieden war.
Zitat:
"Wenn du aber alle o.g. Fälle pauschal mit dem Begriff "Diebstahl" belegst, frage ich mich, wie du dann noch differenzieren willst in dem Fall, dass jemand eine CD unbezahlt aus dem Laden mitnimmt. Denn das ist ja nun objektiv nicht der gleiche Fall."
Im Laden nennt man das dann "Ladendiebstahl" ;)
Ich bin zuversichtlich, dass jedes Gericht, bei dem so ein Fall anhängig würde, sehr wohl bei der Bemessung des Strafausmaßes mitberücksichtigt, ob es sich um "Raubkopie" oder "Ladendiebstahl" handelt. Nebenbei: Den Ausdruck "Raubkopie" halte ich für - sagen wir mal -, unglücklich, da alle Merkmale des "Raubes" (_gewaltsame_ Besitzübernahme) üblicherweise (gg) fehlen.
Trotz deiner durchaus zutreffenden Einwendungen, dass nicht jede heruntergeladene Kopie im anderen Fall zu einem Verkauf geführt hätte, ist für mich das Argument der Musikindustrie nachvollziehbar, dass es sich zwar nicht um 100%, aber statistisch gesehen um erheblichen Einkünfteentgang handelt. Die Verletzung des Copyrights als reine Verwaltungsübertretung zu strafen fällt deshalb flach, da der Rechteinhabe des Copyrights nicht die Öffentlichkeit ist. Wenn man aber etwas einklagt, muss man auch einen Streitwert angeben. Diesen Streitwert richtig zu beziffern ist sicher nicht einfach, und alle Einwendungen sollten da berücksichtigt werden. Dass der Kläger ihn möglichst hoch ansetzt, der Beklagte so tut, als wäre überhaupt kein Schaden entstanden, ist üblich. Dafür gibts dann Gerichte und Sachverständige, sowas zu entscheiden.
Mein Vorschlag wäre: Auf "Raubkopien" verzichten und sich einfach die Trailer oder Sampler oder was immer auszugsweise anhören, die von den Labels frei zum Download angeboten werden.