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Versandkosten bei Garantiefall ?

wissenix / 13 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo Leute,

ich hab damals als ich bei Strato war einen Router von dem Hersteller Billion dazu bekommen, nun ist er mir vor kurzem kaputt gegeangen.
Strato hat mir dann gesagt dass ich das Gerät an den Hersteller zurückschicken muss, dann habe ich Billion kontaktiert und die haben mir gesagt ich soll ihnen das Gerät zuschicken, ich müsse dann aber die Kosten hin selber tragen.
Nun hätte ich zwei Fragen:
1. Muss ich die Versandkosten (7 €) selbst tragen oder muss das eigentlich Billion machen, wenn es noch innerhalb der zwei Jahre Garantiezeit ist.
2. Kennt jemand eine gute Seite oder ein gutes Forum wo man allgemein um Recht (vor allem Internetrecht) nachlesen kann ?
Ich würde gerne auch den Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung wissen und wie die Rechtslage dazu ist.

Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

mfg

www.123recht.de Olaf19
dirk42799 Olaf19 „www.123recht.de“
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das BGB gilt grundsätzlich nur für den gesetzlichen Gewährleistungsfall.
Der § 357 II findet allerdings - wie die redaktionelle Überschrift auch schon sagt - nur auf Widerruf und Rückgabe Anwendung, nicht also auf Gewährleistungs- oder gar Garantiefälle.

Gruß,

Dirk