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Versandkosten bei Garantiefall ?

wissenix / 13 Antworten / Baumansicht Nickles

Hallo Leute,

ich hab damals als ich bei Strato war einen Router von dem Hersteller Billion dazu bekommen, nun ist er mir vor kurzem kaputt gegeangen.
Strato hat mir dann gesagt dass ich das Gerät an den Hersteller zurückschicken muss, dann habe ich Billion kontaktiert und die haben mir gesagt ich soll ihnen das Gerät zuschicken, ich müsse dann aber die Kosten hin selber tragen.
Nun hätte ich zwei Fragen:
1. Muss ich die Versandkosten (7 €) selbst tragen oder muss das eigentlich Billion machen, wenn es noch innerhalb der zwei Jahre Garantiezeit ist.
2. Kennt jemand eine gute Seite oder ein gutes Forum wo man allgemein um Recht (vor allem Internetrecht) nachlesen kann ?
Ich würde gerne auch den Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung wissen und wie die Rechtslage dazu ist.

Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

mfg

dirk42799 wissenix „Versandkosten bei Garantiefall ?“
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Bzgl. der Internetrecht-Foren hilft Dir Google weiter.

Im übrigen: bist Du sicher, daß Du zwei Jahre Garantie hast? Oder sind´s nur 2 Jahre Gewährleistung?
Ein kleiner, aber feiner Unterschied (s. Google).

Wenn´s in der Tat Garantie ist, dann hat der Verkäufer die Kosten für die Abwicklung des Garantiefalls zu tragen.
Da Du einen Vertrag mit Strato geschlossen hast, sind die Dein Ansprechpartner, von denen müßtest Du Dir Deine EUR 7,-- wiederholen, wenn Du das Teil direkt an Billion (never heard) schickst.

D.

Olaf19 wissenix „Versandkosten bei Garantiefall ?“
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Eine ausgezeichnete Anlaufstelle für Rechtsfragen - inkl. Leserforum! - ist www.123recht.de.

Wegen der Versandkosten, schau mal ins BGB, § 357, Absatz (2) - die vielzitierte 40-€-Grenze... ob das nur für Gewährleistungs- oder sogar auch für Garantiefälle gilt, kann ich dir aber nicht sagen.

HTH
Olaf

dirk42799 Olaf19 „www.123recht.de“
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das BGB gilt grundsätzlich nur für den gesetzlichen Gewährleistungsfall.
Der § 357 II findet allerdings - wie die redaktionelle Überschrift auch schon sagt - nur auf Widerruf und Rückgabe Anwendung, nicht also auf Gewährleistungs- oder gar Garantiefälle.

Gruß,

Dirk

wissenix dirk42799 „das BGB gilt grundsätzlich nur für den gesetzlichen Gewährleistungsfall. Der...“
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ok vielen dank für die infos, aber was heisst das jetzt konkret für mich ?
ich habe die 7 euro schon gezahlt, aber mich würde es aus reiner neugier interessieren wie es nun richtig ist bzw wäre, nur für den nächsten fall.

mfg

holleberlin wissenix „ok vielen dank für die infos, aber was heisst das jetzt konkret für mich ? ich...“
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garantie ist bekanntlich eine freiwillige leistung des vk, dieser legt daher auch die bedingungen selbiger fest.
wenn dir das nicht gefällt, und der rechner weniger als 6 monate alt ist, könntest du dich natürlich auf die gewährleistung berufen ( dann müsste der vk ALLE enstehenden kosten zur nachbesserung tragen )...in der praxis wird dies aber normalerweise geblockt und auf die garantie verwiesen.

und mit dem warenwert für widerruf hat dies natürlich absolut nichts zu tun.

dirk42799 holleberlin „garantie ist bekanntlich eine freiwillige leistung des vk, dieser legt daher...“
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in der Tat mußt Du natürlich gründlich die Garantiebestimmungen lesen.
Diese beinhalten aber i. d. R. keine Festlegungen hinsichtlich der Versandkosten.
Sie regeln für gewöhnlich, wofür der Hersteller Garantie übernimmt, also was nach dem Hersteller garantiert nicht kaputt gehen wird.
Geht´s trotzdem kaputt, hat der Hersteller sein Wort einzuhalten und Dich so zu stellen, wie Du stündest, hättest Du ein intaktes Notebook.
Dazu muß er es reparieren (damit´s heile ist) und die Portokosten übernehmen (damit Du die nicht zahlen mußt, hättest Du ja bei intaktem Notebook auch nicht machen müssen).
Du kannst jetzt versuchen, wahlweise über Hersteller oder Verkäufer an Deine EUR 7,-- zu kommen, wobei der Hersteller im Zweifel - in meinen Augen zu Recht - an den Verkäufer weiterverweisen wird.

D.

holleberlin dirk42799 „in der Tat mußt Du natürlich gründlich die Garantiebestimmungen lesen. Diese...“
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gerade bei notebooks ist meist der abholservice im rahmen der garantie aufpreispflichtig, meist ist in den bedingungen explizit die rede vom einsenden durch den k., siehe z.b. acer.

dirk42799 holleberlin „gerade bei notebooks ist meist der abholservice im rahmen der garantie...“
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stimmt, die günstigeren Angebote haben i. d. R. nur 12 Monate Garantie und Bring-in-Service.
Erst die teureren Geräte wie Lenovo/IBM, Samsung, Sony & Co. haben häufig 24 Monate Garantie sowie Pick-up-and-return.
Mein Samsung wurde einmal von UPS abgeholt und nach genau 48 h repariert zurückgebracht.
Da war ich ganz schön baff...
Am Telefon meinte der Servicemitarbeiter noch auf die Frage, wie lang das dauern könnte "jaa, so 3-4..." ich: "Wochen?" er: "NEIN!!! Tage! Wir sind ja nicht Gericom!" :-)

D.

wissenix dirk42799 „in der Tat mußt Du natürlich gründlich die Garantiebestimmungen lesen. Diese...“
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ich glaube aber kaum dass mir strato die 7 euro zurückerstatten wird (die haben nicht so guten service), abgesehen davon dass ich dort kein kunde mehr bin.
bei 7 euro frägt man sich ob es sich lohnt sich den stress zu geben. aber eigentlich wollte ich es nur wissen für das nächste mal.

mfg

Landesgeschäftsstelle wissenix „Versandkosten bei Garantiefall ?“
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Wir würden Ihnen raten die 7,00 Eur Versandkosten zu tragen, wenn denn ihr defektes Gerät repariert oder ausgetauscht wird. Ein Streit kostet hier meist nur unnötig Zeit. Viele Verkäüfer bieten leider nur einen Bring-In oder Carry-In Sevice an - d.h. Sie müssen das defekte Gerät irgendwie selbst vorbeibringen - ob per Paketversand oder persönlich spielt keine Rolle.

Um auch ab und zu etwas positives zu vermelden: Wir hatten in den letzten Wochen einen defekten LCD-Monitor der Marke acer. Gekauft hatten wir den Monitor vor über 1 1/2 Jahren über eine Internetfirma, die es nun leider nicht mehr gibt. Verschidene angefragte Händler vor Ort (angeblich Vertragshändler von acer) boten uns lediglich an, das Gerät gegen Versandkosten an acer einzusenden.
Ein Anruf bei der Hotline von acer erbrachte dann für uns eine sehr erfreuliche Lösung: Innerhalb von 5 Minuten wurde uns per E-Mail ein Paketaufkleber für UPS zugesandt. Der Monitor wurde kostenlos abgeholt, repariert und nach einer Knappen Woche wurde er wieder an uns ausgeliefert. Über den Stand wurden wir regelmäßig per E-Mail informiert.
Ja, so kann Kundenservice auch aussehen.

holleberlin Landesgeschäftsstelle „Wir würden Ihnen raten die 7,00 Eur Versandkosten zu tragen, wenn denn ihr...“
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da hatte wohl bei acer jemand nen schlechten tag ;-)

...die "angeblichen" vertragshändler von acer können, so wie ich, ein lied davon singen, das acer eigentlich nie die versandkosten übernimmt.

dirk42799 Landesgeschäftsstelle „Wir würden Ihnen raten die 7,00 Eur Versandkosten zu tragen, wenn denn ihr...“
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mal was ganz anderes:

wenn ich diesen Beitrag von "Landesgeschäftsstelle" lese, frage ich mich:
seid ihr schizophren?

So gekünstelt kann doch echt kein normaler Mensch schreiben.
Und im guten Glauben, daß hinter dem Pseudonym in der Tat eine (öffentliche) Landesgeschäftsstelle (für irgendwas) steht, ist doch echt keiner hier.

D.

charlie62 dirk42799 „mal was ganz anderes: wenn ich diesen Beitrag von Landesgeschäftsstelle lese,...“
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Manchmal könnte man schon meinen, man befinde sich im Psychiatrie-Forum. ;o)

Nickles scheint Schizos ("Emily22", "Nasser" ...) geradezu magisch anzuziehen.