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GEZ für Autobeschriftung???!!!

spiedy71 / 35 Antworten / Flachansicht Nickles

Heute hatte ich Besuch eines "Netten Herrn" der GEZ.
Er hatte mich mit meinem Privatauto gesehen auf dem ich meine Firmenwerbung angebracht habe, ebenso auf der Heckscheibe meines Vater angebracht. Nun teilte er mir mit das ich dafür GEZ bezahlen muss........... etwas über 5€ pro Auto und Monat. Er fragte wie lange die Beschriftung schon drauf ist. ich sagte seit Dez. letzten Jahre, als ich mich selbstständig gemacht habe. Das Auto ist aber nicht in Firmenbesitz. Ich sagte das ich die Beschriftung abmachen werde, dazu meinte er das werde er in 4 wochen überpfrüfen. und wenn ich nicht beweisen kann dass dieBeschriftung erst seit Dez. geklebt würde müsste ich von dem Datum an nachbezahlen an dem das Auto auf mich zugelasseun wurde, was 3 Jahre wären. Da habe ich dann die Tür geschlossen.... Ich kann mir ja vorstellen das ich GEZ als selbstständige zahlen muss aber doch nicht für ein Auto das ich nur als Werbefläsche benutzte!!! Ich habe kein Ladelokal, ich bin im Heimservice selbstständig. Wer hat ähnliche Erfahrungen gemacht und kann mir rat geben.

TAsitO spiedy71 „GEZ für Autobeschriftung???!!!“
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Hallo.
HM ! -
Noch immer EInige Gedanken dazu . . .
( Ich weiss - es geht verdammt arg in die Länge ~~ :-) - typisch GEZ )

Zum Radio wird ja geschrieben...

Alle Geräte, mit denen Sie Radioprogramme empfangen oder aufzeichnen können zählen zu den Radios. Hierzu...tragbare Radios, Radiowecker, Radiorekorder, Autoradios, PC mit Radiokarte und Navigationsgeräte mit Empfangsteil. Radios... auch Lautsprecher / Monitore, wenn...gesonderte Hör- oder Sehstelle betrieben . Grundsätzlich ist für jedes Radio eine Gebühr zu zahlen.

U.a.:

Rundfunkgeräte..alle Geräte, mit denen Sie Radio- und/oder Fernsehprogramme empfangen oder aufzeichnen können. Dazu gehören auch tragbare Radios oder Fernsehgeräte, Radiowecker, Radiorekorder, Autoradios, PC mit Radio- oder TV-Karte, DVD-/Videorekorder und Navigationsgeräte mit Empfangsteil. Rundfunkgeräte...auch Lautsprecher oder Monitore, wenn sie als gesonderte Hör- oder Sehstellen betrieben...Grundsätzlich für jedes Rundfunkgerät eine Gebühr zu zahlen.

U.a.:

Nach gesetzlicher Definition..derjenige Rundfunkteilnehmer, der Rundfunkgerät zum Empfang bereithält.
Fürs Autoradio gilt derjenige als Rundfunkteilnehmer, auf den Kfz zugelassen .

(Also NIX mit Gebühren an GEZ zahlen wenn deine Werbung an deines Vaters Auto oder sonstwem ist !)

Radio- und Fernsehgeräte werden dann zum Empfang bereitgehalten, wenn der Rundfunkempfang ohne erheblichen technischen Aufwand möglich ist. Dabei kommt es nicht darauf an, ob und in welchem Umfang Sie Ihr Radio/Fernsehgerät tatsächlich nutzen. Es spielt auch keine Rolle, auf welche Art der Empfang der Sendungen zu Stande kommt (Antenne, Kabel, Satellit oder Digital) und ob Leistungen öffentlich-rechtlicher oder privater Programmanbieter genutzt werden.


Summa summarum :

Die Frage ist eigentlich nur -
muss ich einmal Gebühr für mein Radio zuhause zahlen PLUS einmal gleiche Gebühr für mein Autoradio ??

Ich denke ; ja ; egal ob es als Firmen- oder Privatauto halt genutzt wird -
also muss sozusagen für JEDES "Radio" Gebühren bezahlt werden -
ausser IM Haus .

Aber NICHT für das Auto deines Vaters !

Wenn er das nächste Mal kommt -
dann sag Ihm einfach ;
er soll sich mal selbst die Gebührenordnung seiner GEZ durchlesen :-)).

Na,
ich HOFFE , DAS reicht ! :-)))
Gruss.

P.S.:
Wenn Ihr weiterdiskutieren möchtet -
demnächst möchte ich mir ein neues Handy holen -
und das hat auch Radio...
bzw. hat vielleicht mancher von hier einen MP3-Player MIT Radio...
so;
zahle ich Gebühren für mein Radio zuhause UND das Handy ( / MP3-Player ) ???????
Haltet die Ohren steif ;-)).
Gruss;
und im Netz weiter gut informieren ~~