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GEZ für Autobeschriftung???!!!

spiedy71 / 35 Antworten / Baumansicht Nickles

Heute hatte ich Besuch eines "Netten Herrn" der GEZ.
Er hatte mich mit meinem Privatauto gesehen auf dem ich meine Firmenwerbung angebracht habe, ebenso auf der Heckscheibe meines Vater angebracht. Nun teilte er mir mit das ich dafür GEZ bezahlen muss........... etwas über 5€ pro Auto und Monat. Er fragte wie lange die Beschriftung schon drauf ist. ich sagte seit Dez. letzten Jahre, als ich mich selbstständig gemacht habe. Das Auto ist aber nicht in Firmenbesitz. Ich sagte das ich die Beschriftung abmachen werde, dazu meinte er das werde er in 4 wochen überpfrüfen. und wenn ich nicht beweisen kann dass dieBeschriftung erst seit Dez. geklebt würde müsste ich von dem Datum an nachbezahlen an dem das Auto auf mich zugelasseun wurde, was 3 Jahre wären. Da habe ich dann die Tür geschlossen.... Ich kann mir ja vorstellen das ich GEZ als selbstständige zahlen muss aber doch nicht für ein Auto das ich nur als Werbefläsche benutzte!!! Ich habe kein Ladelokal, ich bin im Heimservice selbstständig. Wer hat ähnliche Erfahrungen gemacht und kann mir rat geben.

Indronil Ghosh spiedy71 „GEZ für Autobeschriftung???!!!“
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welche rechtsform hast du?
bei einer GmbH ist das tatsächlich so das er wagen des GF, sofern er auf die GmbH angemeldet ist, extra GEZ für das radio bezahlt werden muss.
bei einem privat auto (auch mit werbung ist es ein privat auto), ist nur GEZ fällig wenn du sonst keine geräte angemeldet hast, ansonsten ist das autoradio bereits damit abgedeckt.
wenn dir der herr unverschämt gekommen ist, bzw. er dich bedroht hat, erteile ihm hausverbot- und drohe deinerseits mit einer strafanzeige

spiedy71 Indronil Ghosh „welche rechtsform hast du? bei einer GmbH ist das tatsächlich so das er wagen...“
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also ich bin einen einzelpersonen gesellschaft, keine gmbh!!!
ich nutze mein privatauto bis zu 10 stunden in der woche für fahren meines friseurheimservice.
klar zahle ich schon als privatperson GEZ.
das andere auto ist das private meines vaters, das wird nie von mir geschäftlich genutz.

gruß heidi

out-freyn spiedy71 „GEZ für Autobeschriftung???!!!“
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Bei der GEZ ist - recht schwammig - von Radios in gewerblich genutzten Kraftfahrzeugen die Rede. Ob ein Fahrzeug bereits als gewerblich genutzt gilt, wenn eine Firmenwerbung darauf klebt, ist wohl ziemlich fraglich. Andererseits beklebt kaum jemand spaßeshalber sein Auto mit Werbung, von der er nicht in irgendeiner Weise selbst profitiert.

Guckst Du hier.

spiedy71 out-freyn „Bei der GEZ ist - recht schwammig - von Radios in gewerblich genutzten...“
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ich nutze mein privates auto ca. 10 st. in der woche geschäftlich.
und das zweite auto, ist das meines vaters, das ich bekleben darf um mich bekannter zu machen!
und als privat person zahle ich ja GEZ ist ja klar.

gruß heidi

Borlander spiedy71 „ich nutze mein privates auto ca. 10 st. in der woche geschäftlich. und das...“
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ich nutze mein privates auto ca. 10 st. in der woche geschäftlich.
Der GEZ reicht es schon wenn Du Dein Auto einmal im Jahr für eine Geschäftsfahrt nutzt...

Da hilft nur eins: Radio ausbauen :-D
Pumbo spiedy71 „GEZ für Autobeschriftung???!!!“
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Wieso die Aufregung?
Das Radio hast Du doch erst seit Ende März drin und es ist ja Dein Privatwagen, da eine gewerbliche Nutzung beim Stuerrecht nur bei einem Nutzungsanteil über 50% des Wagens für firmenspezifische/dienstliche Zwecke vorliegt. Wo ist das Problem? Du fährst doch für Deinen Papa keine Pizza/Gemüse/Jauche (weiß der Teufel, was ihr da macht) aus. Also: Schuß in's Blaue von der Knalltüte.

Ich würde ihn beim nächsten Date ohne Zeugen fragen, ob er seinen Job auch mit gebrochenen Ärmchen machen kann, denn Dein Kumpel, der irre Moldavier, wäre schon ganz heiß drauf, weil er Dir noch 'nen Gefallen schuldet und der hat schon von der Sache gehört. Mit sorgenvoller Mine vorgetragen,hilft das i.a. meiner Erfahrung nach bei den kleinen Problemen des menschlichen Zusammenlebens ganz gut (und ist ein irrer Spaß, wenn man so Typen dann wieder später mal beim Einkaufen o.ä. trifft). Mach' so was aber nicht bei einem Dönerdeppen oder Russen-dann wäre das nächste Meeting nicht mehr lustig, zumindest für Dich.

spiedy71 Pumbo „Wieso die Aufregung? Das Radio hast Du doch erst seit Ende März drin und es ist...“
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das dachte ich mir auch schon dass ich einfach das radio rausmachen.
es ist mein privatauto das ich ca. 10 st. in der wochen nutze um zu meinen kunden zufahren, ich bin mobiler friseur.
und ich fahre damit im mon. ca. 400km. aber insgesamt komme ich im monat auf 1500km.
deswegen ist das auto ja auch nicht auf mein geschäft angemeldet.
und das auto meines vater wird nie geschäftlich von mir genutz.
die von der GEZ haben echt einen MEISE!!!!
du meinst ich brauche gar nicht zu reagieren???

gruß heidi

q-gel spiedy71 „das dachte ich mir auch schon dass ich einfach das radio rausmachen. es ist mein...“
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Hallo spiedy71!
Da Du als Selbständige Dein Auto geschäftlich nutzt, egal, wie lange/oft und auch völlig egal, ob steuerlich zum "Betriebsvermögen" gehörend (auch völlig unabhängig von der Betriebsform - Einzelunternehmer, GbR, OHG oder GmbH) oder nicht - sowie ein Radio/TV-Gerät im geschäftlich genutzten Fahrzeug ist, kann Dich die GEZ gesetzlich verbrieft zur Zahlung zwingen, nötigenfalls auch mit ziemlich drastischen Mitteln (Pfändung etc.). Das gilt übrigens auch, wenn Du irgendwelche offiziellen Geschäftsräume hast auch für diese, d.h. für jeden(!!) Radio-/TV-Empfänger wird in Geschäftsräumen extra kassiert (im Unterschied zu privat!!). Dein Fehler war, dass Du Dich überhaupt auf ein Gespräch mit dem Typen eingelassen und ihm Infos über Dich und Deine Geschäftstätigkeit mitgeteilt hast.

Jetzt gibts zwei Handlungsmöglichkeiten:

1) selbst aktiv(!) anmelden und selbst den Zeitpunkt des Beginns Deiner Geschäftstätigkeit angeben und für diese Zeit für Deinen(!) geschäftlich genutzten Wagen die Radiogebühr zahlen (Beginn der der Geschäftstätigkeit lässt sich mittels Gewerbeanmeldung oder ähnliche amtliche Dokumente nachweisen), keinesfalls sich breitschlagen lassen, für den Zeitraum ab Zulassung des Wagen zu zahlen, denn erst wenn der Wagen geschäftlich(!!) genutzt wird, ist auch die geschäftliche GEZ-Gebühr fällig, davor war er privat und ist damit über die private GEZ-Gebühr bereits abgedeckt. (wäre meine favorisierte Variante, weil seit Dezember 2005 noch nicht viel Zeit vergangen ist (falls das auch der Beginn Deiner Selbständigkeit ist.))

oder

2) abwarten, dem Typen/GEZ keinerlei weitere(!!!) Auskünfte mehr geben, Anwalt konsultieren und dann nach dessen Empfehlungen handeln. (aber nur, wenn Du schon länger selbständig bist und den Wagen dafür nutzt, sonst kann das im Zweifel unter Umständen sehr viel teurer werden, als einfach nur nachzuzahlen)

Insoweit teile ich die optimistische Meinung im ersten Teil von Pumbo leider gar nicht (der zweite Teil war wohl eher ein verspäteter Aprilscherz!).
Beim Auto Deines Vaters sieht die Sache möglicherweise komplizierter aus (s. Beitrag von out-freyn), die Formulierung im Gesetz ist Gummi, da solltest Du/Dein Vater im Zweifel einen Anwalt konsultieren.

Viel Erfolg!

q.

holleberlin q-gel „Hallo spiedy71! Da Du als Selbständige Dein Auto geschäftlich nutzt, egal, wie...“
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der gez typ weiss ja gar nicht, dass sie den wagen auch für geschäftsfahrten benutzt. das reine anbringen von werbung reicht ganz sicher auf keinen fall dafür, peinlich wär es natürlich, wenn da dick draufsteht "hausbesuch mit pkw" ...lol

nach meinen wissen hat die gez auch keinen einblick in die steuererklärung ( wär ja noch schöner ), wenn man dort also z.b den privatwagen teilweise als werbungskosten einsetzt.

kongking spiedy71 „das dachte ich mir auch schon dass ich einfach das radio rausmachen. es ist mein...“
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Siehe Antwort von Borlander, ich kopiere den Text der GEZ Gebührenpflicht noch mal rein:

"Wie ist es, wenn ich als Selbständiger / Freiberufler / Arbeitnehmer mein Privatfahrzeug gelegentlich nutze, um zu Kunden oder anderen wichtigen Terminen zu fahren?
Als Selbständiger/Freiberufler müssen Sie die Rundfunkgeräte in ihrem Kfz zusätzlich anmelden. Auch als Arbeitnehmer müssen Sie in der Regel die Rundfunkgeräte in Ihrem Kraftfahrzeug anmelden."

Klingt eigentlich nicht schwammig, sonder sehr klar ( wenn zusätzlich noch Werbung am Auto klebt ).
Das Datum der Beschriftung hast Du angegeben.

Auch wenn ich Pumbos Art nicht mag
( insbesondere die Androhungen radikaler Maßnahmen aus dem Osten im eigenen Lande ),
in einem Punkt hat er recht:

Nach GEZ Gebührenpflicht musst Du ab dem Zeitpunkt zahlen, nachdem Du ein Rundfunkemfangsgerät in Deinem
Auto bereitgestellt hast und Selbständiger / Freiberufler bist und dieses Auto nutzt.

Gar nicht reagieren oder mit moldawischen, ukrainischen, türkischen oder gar deutschen Attacken drohen hilft
hier erst mal gar nichts. Der "nette" Mensch wird sowieso nicht mehr auftauchen, eher ein Schreiben von der
noch netteren GEZ. ;-)

Dagegen solltest Du dann vorgehen wenn Unstimmigkeiten auftreten.
Zum Beispiel wenn Du das Gewerbe erst seit einem Jahr betreibst
oder im Extremfall das Radio in dem vor 3 Jahren gebraucht gekauften Auto (ohne Radio)
erst vor einem Monat nachgerüstet hast.

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jedi_minds kongking „Siehe Antwort von Borlander, ich kopiere den Text der GEZ Gebührenpflicht noch...“
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also wenn du hier: http://gez.lexikona.de/art/GEZ.html mal schaust da steht:

Auch ein Autoradio in einem Kraftfahrzeug eines privaten Halters gilt dann nicht als gebührenfreies Zweitgerät, wenn dieses KFZ ganz oder teilweise gewerblich oder für eine freiberufliche Tätigkeit eingesetzt wird. Schon ein auffälliger Werbeaufkleber auf einem KFZ kann dessen gewerbliche Nutzung begründen und damit die Gebührenpflicht für das darin befindliche Autoradio.

wie natürlich KANN auszulegen ist......

TAsitO Pumbo „Wieso die Aufregung? Das Radio hast Du doch erst seit Ende März drin und es ist...“
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Bravo - DER Beitrag ist mal Lustig ! ! !
Gruss !

out-freyn Pumbo „Wieso die Aufregung? Das Radio hast Du doch erst seit Ende März drin und es ist...“
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da eine gewerbliche Nutzung beim Stuerrecht nur bei einem Nutzungsanteil über 50% des Wagens für firmenspezifische/dienstliche Zwecke vorliegt.

Die GEZ interessiert sich aber leider nicht dafür, ob das Fahrzeug steuerrechtlich als gewerblich oder privat genutzt gilt. Schließlich sind es ja Rundfunkgebühren, keine Steuern.
Reinhold A.H. Pumbo „Wieso die Aufregung? Das Radio hast Du doch erst seit Ende März drin und es ist...“
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Dönerdeppen und Russwe ist ja wohl reichlich im Ton vergriffen. Wozu dieses dämlliche unreflektierte Aufheizen und das noch öffentlich!

Auch wenn mir GEZ stinkt - z.B. die Werbung in ARD und ZDF nach 20 Uhr ist ja mehr als widerlich und m.E. nicht im Sinne des Grundgesetzes. Aber wird das Auto gewerblich benutzt - und das ist ja wohl auf den Weg zu den Friseur-Kunden - dann ist GEZ fällig. Ich kenne z.B. einen Fall, nach dem ein Bauer für das Radio auf seinem Traktor 3 Jahre GEZ nachzahlen musste.

GEZ stinkt zum Himmel - wegen der Quotennivellierung und zunehmenden Werbung nach 20 Uhr und beim Sport. Niedergang der öffentlichen Medien - oh weh!

Reinhold A.H.

TAsitO spiedy71 „GEZ für Autobeschriftung???!!!“
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Hallo.
Das erste was ich Ihm wohl gesagt hätte -
und wenn Sie Ihre Verleumdung nicht nachweisen können ;
bekommen Sie eine Strafanzeige .
Punkt

TAsitO spiedy71 „GEZ für Autobeschriftung???!!!“
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Hallo.
Ok ; jetzt mal Ernst wie ich die Sache sehe ( Rein rechtlich :-) ) :
Falls dein Auto/Tun keinen wirtschaftlichen Ertrag bringt der dem Gesetz nach als Firma begründet ist ;
so hast Du also ein privates Radio im Wagen.
Hast Du ein privates Radio schon angemeldet ;
dann kann er Dich kreuzweise -
und sofern er weiterhin auf Vermutungen bei Dir vorspricht - weiss er was eine Strafanzeige ist ?

So ; sollte der Wagen absolut als definitver Firmenwagen somit laufen da Du ja damit ein Geschäft vollführst ;
so solltest Du das Radio anmelden . . auch wenn Du möglicherweise schon privat eins hast ( + angemeldet ).
Gruss ;
und viel Erfolg !!
GEgen GEZ :-)
.

spiedy71 TAsitO „Hallo. Ok jetzt mal Ernst wie ich die Sache sehe Rein rechtlich :- : Falls dein...“
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also.......
ich werde dann ein autoradio anmelden............ und zwar in meinem auto das ich ja ab und zu geschäftlich nutze.
aber ganz sicher nicht das radio was in dem auto meines vaters ist!!!!
das härteste an der sache ist ja das er sich nur auf die beschriftung gestürzt hat, er hat nie erwähnt das es um das radio geht das drin ist.
ich dachte ja auch schon , ok radio raus und ein mp3player rein ohne radio ;-)
auch meinte er ja, falls ich die werbung "schwarz" hätte machen lassen müsste ich nachzahlen seit ich das auto besitze, es wäre auch egal das ich mit der gewerbeanmeldung nachweisen könnte das die firma erst seit ende letzten jahres besteht. er unterstellte es mir richtig, ich meine nun die beschriftung, weil das ja oft so "üblich wäre" der hat nerven........
der hat doch echt den schluss nicht gehört.
ich werde die anmeldung online tätigen. diese typen bekommen ja eine erfolgsprämie, aber sicher nur wenn sie diese an der tür machen, und nicht wenn der kunde das online macht ;-D
wie schon geschrieben, bei dem auto meines vater lasse ich es drauf an kommen.....
er geht ja davon aus ich wie beschriftung entferne, ich warte nun darauf der er in 4 wochen wieder kommt und sich an dem auto vergreift........ das er zum spachtel greift und die beschriftung entfernen will. dann gibt es aber zunder!!!
denn ich glaube nicht das die GEZ so schnell die daten an ihre geldeintreiber weiter gibt. ich glaube nicht das dieser mensch täglich einen abgleich macht, es werden ja sicher täglich 1000ende an und abmeldungen getätigt werden.
was ich ja auch noch bemerken will, ist dass ich ja auch GEZ zahlen müsste auch wenn keine beschriftung angebracht wäre........ also das auto war nach aussen privat aussieht, aber eben doch geschäftlich genutzt wird.
daran hat hier wohl auch noch keiner gedacht und dieser überschlaue mensch der GEZ auch nicht.
aber ihr müsst doch zugeben der typ ist das hammer.

schönes we für euch alle

gruß heidi

spiedy71 Nachtrag zu: „also....... ich werde dann ein autoradio anmelden............ und zwar in meinem...“
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noch eins. wegen dem wagen meines vaters, da werde ich dann einfach das radio ausbauen............ und habe fertig.
dann habe ich meine werbung umsonst, und mein vater ruhe im auto.
das einfachste wäre ja wohl einfach radio überall raus und die GEZ kann mich mal am a........ lecken.

spiedy71 Nachtrag zu: „noch eins. wegen dem wagen meines vaters, da werde ich dann einfach das radio...“
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zu den thema zum spaß werbung auf ein auto bekleben ist mir noch was eingefallen.
es gibt ja fahrzeuge die über und über beklebt sind von den unterschiedlichsten firmen, weil sie für einen guten zweck gespendet haben, damit das auto überhaupt finanziert werden konnte.
ist für diese eine auto dann gleich zeitig 30 mal GEZ zuzahlen??? wenn sich soviele firmen daran beteiligt haben!!!

REPI spiedy71 „zu den thema zum spaß werbung auf ein auto bekleben ist mir noch was...“
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Nun dann könnte man ja fragen, müssen Firmen für Ihre Werbung, welche an Häusern angebracht ist nochmals für die Rundfunkgeräte der Bewohner dieses Hauses zahlen.

Wie verhält es sich eigentlich, wenn ich ein privates Rundfunk-/Fernsehgerät auf der Straße betreibe und wie wenn ich es an meinem Arbeitsplatz nutze ???

spiedy71 REPI „Nun dann könnte man ja fragen, müssen Firmen für Ihre Werbung, welche an...“
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das ist es ja.......
ich will mir t shirts machen lassen mit meinem firmenlogo.
muss ich dann für jedes t shirt auch noch eine gebühr zahlen, weil ich ja dann dienstlich irgendwo radio höre.
das ist deutschland, hier gibt es für alles einen möglichkeit zum abkassieren...........
sind da meinen eigenen gedanken und ideen noch frei????

out-freyn REPI „Nun dann könnte man ja fragen, müssen Firmen für Ihre Werbung, welche an...“
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Wie verhält es sich eigentlich, wenn ich ein privates Rundfunk-/Fernsehgerät auf der Straße betreibe

Dann ist es eine öffentliche Vorführung und die GEMA hält die Hand auf.
JoJo! spiedy71 „GEZ für Autobeschriftung???!!!“
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Oh man, ich habe selten so viel Müll gelesen, wie hier verzapft wurde. Die Zahl der Ausnahmen (wie TAsitO z.B.) ist leider extrem klein.
Zuerst einmal, das wichtigste wurde bisher nicht gesagt. Die Geldeintreiber, die hinter Dir herschnüffeln haben zumeist einen Vertrag, aus dem sie hauptsächlich aus der Nachzahlung kassieren. Einige "Verbrecher" versuchen hier wirklich jede Methode, um eine Nachzahlung zu bekommen. Das geht von einschleichen in die Wohnung unter falschen Angaben, über Androhung einer sofortigen polizeilichen Durchsuchung bis hin zu angedrohten Freiheitsstrafen etc.
Ist natürlich alles Quatsch!
Natürlich will die GEZ für alles Gebühren haben, so z.B. auch Computer, aber die EU hat hier schon durchblicken lassen, das damit wohl Grenzen überschritten werden.
Die GEZ träumt davon, von jedem Arbeitnehmer, der ein privates Auto (auf ihn angemeldet) für dienstliche Fahrten nutzt und von der Firma dafür dan km-Geld bekommt, das Radio als Geschäftsradio anmelden muß.
Entspricht aber nicht der Rechtslage, google mal danach.
Und ein Firmenwagen eines Unternehmers, nun, lassen wir mal die Rechtsform außen vor, ist entscheidend, ob der Wagen als Privatauto oder als Firmenauto läuft. Ist er (aus steuerlichen Gründen) ein Firmenwagen, den Du jedoch zumeist privat nutzt, haste Pech. Ist es ein privater, der als Firmenauto benutzt wird, erspart das zwar GEZ, bedeutet zumeist aber, das Du bei den anderen Ausgaben hättest sparen können, und oft mehr als bei der GEZ.
Wenn Deine Firma ein Büro hat und Du dort ein Radio hast, hat sich die Frage sowieso erledigt, auch wenn Du dort nur einen ausrangierten TV stehen hast, bedeutet das Gebührenpflicht.
Wenn Du zu hause Dein Radio/TV nur im Bürozimmer hast, sind diese evtl. falsch angemeldet, denn dann sind es keine privaten, sondern Firmengeräte und Du müßtest privat nichts zahlen.
Und Werbung auf einem Auto hat überhaupt nichts mit irgend welcher Gebührenpflicht zu tun. Wenn ich für 200,-€ Deine Firmenwerbung auf meinem Privatwagen spazieren fahre, ist das keine gewerbliche Nutzung!
Glaub der GEZ nicht jeden Quatsch!
Und, die Umkehrung der Beweispflicht gilt in der BRD m.E. nur bei Produkthaftung und bei Gefährdungshaftung. Die müssen Dir beweisen, wie lange..., nicht Du... Und Antworten hättest Du denen auch nicht!
Rauswerfen war ein guter Tip!
Das alles ändert jedoch nichts daran, das die GEZ häufig versucht, Gelder einzutreiben, die so als Forderung rechtlich nicht haltbar sind, mit dem Gedanke, der wird schon nicht klagen, sondern zahlen und selbst wenn, irgendwann gibt er dennoch auf!

spiedy71 JoJo! „Oh man, ich habe selten so viel Müll gelesen, wie hier verzapft wurde. Die Zahl...“
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fakt ist, ich bin selbstständig, auch wenn die selbstständigkeit nicht viel abwirft.
mein auto gehört nicht zum firmenvermögen.
ich kann auch deswegen keine kosten absetzen, es ist ja mein privates.
auch setzte ich keine kosten für ein büro in der privatwohnung ab. also da auch kein radio. mein büro ist mein küchentisch ;-)
nach was genau sollte ich google n???
ich habe ja versucht bei google was zu finden was mir einen rechtsgrundlage gibt. bevor ich was mache suche ich mir infos.
deswegen dachte ich ja auch , ich versuche es hier mal

gruß spiedy

spiedy71 Nachtrag zu: „fakt ist, ich bin selbstständig, auch wenn die selbstständigkeit nicht viel...“
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noch eins was er mir an der tür sagte bevor ich sie schloss.
jede tubbertante oder LR berater der einen aufkleber der firma am privatwagen hat müsse dafür GEZ zahlen.
und von denen gibt ja ja 100000ende in deutschland.
ich finde das ist einen abzocke im großen stil. die haben einen neue geldquelle gefunden.
also jeder aufgepasst der einen aufkleber von welcher firma auch immer am wagen hat!!!!
für ABI 06 oder PAPI 06 kommt das in zukunft ja sicher auch noch.
oder was ist wenn man seine kinder am wagen verewigt, zb. tobi an bord!!???
es ist ja das eigene produkt ;-) ist man dann auch einen frima???

TAsitO spiedy71 „noch eins was er mir an der tür sagte bevor ich sie schloss. jede tubbertante...“
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Hallo.
Nochmals kurz . . .
da werde ich doch fast den Chef mal über mir fragen ;
falls ich Gedanke+Zeit dazu dann habe -
mehr Chefs gibt es ja nicht :-).
Gruss.

holleberlin spiedy71 „fakt ist, ich bin selbstständig, auch wenn die selbstständigkeit nicht viel...“
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natürlich kannst du deinen privat pkw absetzen für die gewerblichen fahrten...vielleicht doch mal googlen ? :-)

Pumbo JoJo! „Oh man, ich habe selten so viel Müll gelesen, wie hier verzapft wurde. Die Zahl...“
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Ich hol' schon mal den Moldavier!

spiedy71 Pumbo „Ich hol schon mal den Moldavier!“
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hi pumpo das glaube ich langsam auch........... ich will hier weg............!!!!!!!!!!
der typ sah schon wie ein waschlappen aus, einfach so einer von der sorte, der denkt er könnte da eine blonde frau beeindrucken. oder gar angst machen. das sind mir persönlich ja die liebsten. ;-)
so was verspeise ich normal in 5 sec. aber das waren mir die worte mit ihm nicht wert und habe das ganze lieber beendet.

w.alter.37 spiedy71 „hi pumpo das glaube ich langsam auch........... ich will hier...“
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GEZ-Gebühr wird fällig, wenn ein Empfangsgerät bereitgehalten wird. Ist kein (sichtbares) Radio im Auto drin, so ist es egal, ob das Auto privat, geschäftlich oder sonstwie genutzt wird und ob Werbung drauf ist oder nicht, es fällt keine GEZ-Gebühr an!
Ist eines drin, wird es kompliziert, weil hier die Rechtsauffassungen weit auseinandergehen. Selbst wenn ein Urteil eines Gerichts die Gebührenpflicht verneint, muss sich ein anderer Richter nicht unbedingt daran halten, weil ja die genauen Umstände ganz anders sein können.
In diesem Fall dürfte es tatsächlich den geringsten Aufwand bedeuten, die GEZ zu bezahlen. Und zwar (wie oben schon gesagt wurde) ab dem Zeitpunkt der Geschäftsaufnahme. Und am besten ist immer, selbst und online aktiv zu werden und damit die GEZ-Haie, Verzeihung, -Aussendienstler aussen vor zu lassen.

kongking JoJo! „Oh man, ich habe selten so viel Müll gelesen, wie hier verzapft wurde. Die Zahl...“
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Dein Zitat:

"Die GEZ träumt davon, von jedem Arbeitnehmer, der ein privates Auto (auf ihn angemeldet) für dienstliche Fahrten nutzt und von der Firma dafür dan km-Geld bekommt, das Radio als Geschäftsradio anmelden muß.
Entspricht aber nicht der Rechtslage, google mal danach."

Ich kopiere jetzt zum letzten mal aus GEZ rein:

"Wie ist es, wenn ich als Selbständiger / Freiberufler / Arbeitnehmer mein Privatfahrzeug gelegentlich nutze, um zu Kunden oder anderen wichtigen Terminen zu fahren?
Als Selbständiger/Freiberufler müssen Sie die Rundfunkgeräte in ihrem Kfz zusätzlich anmelden. Auch als Arbeitnehmer müssen Sie in der Regel die Rundfunkgeräte in Ihrem Kraftfahrzeug anmelden."

Wie ich es begriffen habe, ist spiedy71 selbständig.

Aussagen wie "Entspricht aber nicht der Rechtslage, google mal danach"
sind gefährlich. Du beziehst dich auf ARBEITNEHMER (sorry, ich musste hier mal schreien),
und da hat die GEZ schon das berühmte "in der Regel" drin.

Lesen bildet, JoJo - Spielen entpannt. Erst lesen, dann JoJo.

Zum gelobten Tasito oder wie sich der freischaffende und mittlerweile nervende Künstler
auch immer nennen mag (bisher hat er ja "Gott sei Dank" nur kommentiert, aber jetzt kommen
Ratschläge...):

Zitat Tasito:

"Falls dein Auto/Tun keinen wirtschaftlichen Ertrag bringt der dem Gesetz nach als Firma begründet ist ..."
Antwort:
Es gibt in Deutschland keine Handelsplattform, die handels- oder steuerrrechtlich als "Firma"
geführt wird.

Zitat Tasito:
"Falls dein Auto/Tun keinen wirtschaftlichen Ertrag bringt der dem Gesetz nach als Firma begründet ist ..."
Antwort:
Als mobiler Friseur ist das Auto 100 % notwendig für seinen wirtschaftlichen Erfolg.













[Diese Nachricht wurde nachträglich bearbeitet.]

TAsitO kongking „Dein Zitat: Die GEZ träumt davon, von jedem Arbeitnehmer, der ein privates Auto...“
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King Kong ?
Wie der Film schon -
meine Meinung :
BILLIGES A -
.

TAsitO JoJo! „Oh man, ich habe selten so viel Müll gelesen, wie hier verzapft wurde. Die Zahl...“
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Aber HALLO ! !
DANKE SCHÖN ! ! !
;-)

TAsitO spiedy71 „GEZ für Autobeschriftung???!!!“
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Hallo.
HM ! -
Noch immer EInige Gedanken dazu . . .
( Ich weiss - es geht verdammt arg in die Länge ~~ :-) - typisch GEZ )

Zum Radio wird ja geschrieben...

Alle Geräte, mit denen Sie Radioprogramme empfangen oder aufzeichnen können zählen zu den Radios. Hierzu...tragbare Radios, Radiowecker, Radiorekorder, Autoradios, PC mit Radiokarte und Navigationsgeräte mit Empfangsteil. Radios... auch Lautsprecher / Monitore, wenn...gesonderte Hör- oder Sehstelle betrieben . Grundsätzlich ist für jedes Radio eine Gebühr zu zahlen.

U.a.:

Rundfunkgeräte..alle Geräte, mit denen Sie Radio- und/oder Fernsehprogramme empfangen oder aufzeichnen können. Dazu gehören auch tragbare Radios oder Fernsehgeräte, Radiowecker, Radiorekorder, Autoradios, PC mit Radio- oder TV-Karte, DVD-/Videorekorder und Navigationsgeräte mit Empfangsteil. Rundfunkgeräte...auch Lautsprecher oder Monitore, wenn sie als gesonderte Hör- oder Sehstellen betrieben...Grundsätzlich für jedes Rundfunkgerät eine Gebühr zu zahlen.

U.a.:

Nach gesetzlicher Definition..derjenige Rundfunkteilnehmer, der Rundfunkgerät zum Empfang bereithält.
Fürs Autoradio gilt derjenige als Rundfunkteilnehmer, auf den Kfz zugelassen .

(Also NIX mit Gebühren an GEZ zahlen wenn deine Werbung an deines Vaters Auto oder sonstwem ist !)

Radio- und Fernsehgeräte werden dann zum Empfang bereitgehalten, wenn der Rundfunkempfang ohne erheblichen technischen Aufwand möglich ist. Dabei kommt es nicht darauf an, ob und in welchem Umfang Sie Ihr Radio/Fernsehgerät tatsächlich nutzen. Es spielt auch keine Rolle, auf welche Art der Empfang der Sendungen zu Stande kommt (Antenne, Kabel, Satellit oder Digital) und ob Leistungen öffentlich-rechtlicher oder privater Programmanbieter genutzt werden.


Summa summarum :

Die Frage ist eigentlich nur -
muss ich einmal Gebühr für mein Radio zuhause zahlen PLUS einmal gleiche Gebühr für mein Autoradio ??

Ich denke ; ja ; egal ob es als Firmen- oder Privatauto halt genutzt wird -
also muss sozusagen für JEDES "Radio" Gebühren bezahlt werden -
ausser IM Haus .

Aber NICHT für das Auto deines Vaters !

Wenn er das nächste Mal kommt -
dann sag Ihm einfach ;
er soll sich mal selbst die Gebührenordnung seiner GEZ durchlesen :-)).

Na,
ich HOFFE , DAS reicht ! :-)))
Gruss.

P.S.:
Wenn Ihr weiterdiskutieren möchtet -
demnächst möchte ich mir ein neues Handy holen -
und das hat auch Radio...
bzw. hat vielleicht mancher von hier einen MP3-Player MIT Radio...
so;
zahle ich Gebühren für mein Radio zuhause UND das Handy ( / MP3-Player ) ???????
Haltet die Ohren steif ;-)).
Gruss;
und im Netz weiter gut informieren ~~

TAsitO Nachtrag zu: „Hallo. HM ! - Noch immer EInige Gedanken dazu . . . Ich weiss - es geht verdammt...“
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Hallo.
Nungut;
das Handy wäre kein UMTS -
nur Radio
Sony Ericsson W810i.
Die Gedanken und Betrachtungen von Olaf würden mich da besonders interessieren ;-)).
Doch ich denke; Radiogebühr mal zwei bezahlen zu müssen, wenn.
Gruss.