Hallo spiedy71!
Da Du als Selbständige Dein Auto geschäftlich nutzt, egal, wie lange/oft und auch völlig egal, ob steuerlich zum "Betriebsvermögen" gehörend (auch völlig unabhängig von der Betriebsform - Einzelunternehmer, GbR, OHG oder GmbH) oder nicht - sowie ein Radio/TV-Gerät im geschäftlich genutzten Fahrzeug ist, kann Dich die GEZ gesetzlich verbrieft zur Zahlung zwingen, nötigenfalls auch mit ziemlich drastischen Mitteln (Pfändung etc.). Das gilt übrigens auch, wenn Du irgendwelche offiziellen Geschäftsräume hast auch für diese, d.h. für jeden(!!) Radio-/TV-Empfänger wird in Geschäftsräumen extra kassiert (im Unterschied zu privat!!). Dein Fehler war, dass Du Dich überhaupt auf ein Gespräch mit dem Typen eingelassen und ihm Infos über Dich und Deine Geschäftstätigkeit mitgeteilt hast.
Jetzt gibts zwei Handlungsmöglichkeiten:
1) selbst aktiv(!) anmelden und selbst den Zeitpunkt des Beginns Deiner Geschäftstätigkeit angeben und für diese Zeit für Deinen(!) geschäftlich genutzten Wagen die Radiogebühr zahlen (Beginn der der Geschäftstätigkeit lässt sich mittels Gewerbeanmeldung oder ähnliche amtliche Dokumente nachweisen), keinesfalls sich breitschlagen lassen, für den Zeitraum ab Zulassung des Wagen zu zahlen, denn erst wenn der Wagen geschäftlich(!!) genutzt wird, ist auch die geschäftliche GEZ-Gebühr fällig, davor war er privat und ist damit über die private GEZ-Gebühr bereits abgedeckt. (wäre meine favorisierte Variante, weil seit Dezember 2005 noch nicht viel Zeit vergangen ist (falls das auch der Beginn Deiner Selbständigkeit ist.))
oder
2) abwarten, dem Typen/GEZ keinerlei weitere(!!!) Auskünfte mehr geben, Anwalt konsultieren und dann nach dessen Empfehlungen handeln. (aber nur, wenn Du schon länger selbständig bist und den Wagen dafür nutzt, sonst kann das im Zweifel unter Umständen sehr viel teurer werden, als einfach nur nachzuzahlen)
Insoweit teile ich die optimistische Meinung im ersten Teil von Pumbo leider gar nicht (der zweite Teil war wohl eher ein verspäteter Aprilscherz!).
Beim Auto Deines Vaters sieht die Sache möglicherweise komplizierter aus (s. Beitrag von out-freyn), die Formulierung im Gesetz ist Gummi, da solltest Du/Dein Vater im Zweifel einen Anwalt konsultieren.
Viel Erfolg!
q.