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GEZ für Autobeschriftung???!!!

spiedy71 / 35 Antworten / Flachansicht Nickles

Heute hatte ich Besuch eines "Netten Herrn" der GEZ.
Er hatte mich mit meinem Privatauto gesehen auf dem ich meine Firmenwerbung angebracht habe, ebenso auf der Heckscheibe meines Vater angebracht. Nun teilte er mir mit das ich dafür GEZ bezahlen muss........... etwas über 5€ pro Auto und Monat. Er fragte wie lange die Beschriftung schon drauf ist. ich sagte seit Dez. letzten Jahre, als ich mich selbstständig gemacht habe. Das Auto ist aber nicht in Firmenbesitz. Ich sagte das ich die Beschriftung abmachen werde, dazu meinte er das werde er in 4 wochen überpfrüfen. und wenn ich nicht beweisen kann dass dieBeschriftung erst seit Dez. geklebt würde müsste ich von dem Datum an nachbezahlen an dem das Auto auf mich zugelasseun wurde, was 3 Jahre wären. Da habe ich dann die Tür geschlossen.... Ich kann mir ja vorstellen das ich GEZ als selbstständige zahlen muss aber doch nicht für ein Auto das ich nur als Werbefläsche benutzte!!! Ich habe kein Ladelokal, ich bin im Heimservice selbstständig. Wer hat ähnliche Erfahrungen gemacht und kann mir rat geben.

w.alter.37 spiedy71 „hi pumpo das glaube ich langsam auch........... ich will hier...“
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GEZ-Gebühr wird fällig, wenn ein Empfangsgerät bereitgehalten wird. Ist kein (sichtbares) Radio im Auto drin, so ist es egal, ob das Auto privat, geschäftlich oder sonstwie genutzt wird und ob Werbung drauf ist oder nicht, es fällt keine GEZ-Gebühr an!
Ist eines drin, wird es kompliziert, weil hier die Rechtsauffassungen weit auseinandergehen. Selbst wenn ein Urteil eines Gerichts die Gebührenpflicht verneint, muss sich ein anderer Richter nicht unbedingt daran halten, weil ja die genauen Umstände ganz anders sein können.
In diesem Fall dürfte es tatsächlich den geringsten Aufwand bedeuten, die GEZ zu bezahlen. Und zwar (wie oben schon gesagt wurde) ab dem Zeitpunkt der Geschäftsaufnahme. Und am besten ist immer, selbst und online aktiv zu werden und damit die GEZ-Haie, Verzeihung, -Aussendienstler aussen vor zu lassen.