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News: Hamburger Landgericht fällt Grusel-Urteil

Foren-Betreiber haften für Leserbeiträge

Redaktion / 60 Antworten / Flachansicht Nickles

Das Hamburger Landgericht betrachtet Diskussionsforen im Internet als eine besonders gefährliche Einrichtung. Jetzt gab es ein Urteil im Verfahren gegen den Heise-Verlag. Laut Gericht sind öffentliche Internet-Diskussionsforen eine Gefahrenquelle und ihre Betreiber daher einer verschärften Haftung unterworfen.

Bislang war es so, dass Forenbetreiber nur dann kritische Leserbeiträge entfernen mussten, wenn sie über deren Existenz vom Beanstander in Kenntnis gesetzt wurden. Eine Unkontrollierbarkeit von großen Internet-Diskussionsforen akzeptiert das Gericht nicht. Forenbetreiber müssen ihr Unternehmen so einrichten, dass alle Leserbeiträge vor ihrer Veröffentlichung auf Rechtsmäßigkeit überprüft werden.

Das Argument des Heise Verlags, dass ein Forum mit über 200.000 Leserbeiträgen pro Monat nicht redaktionell überwachbar sei, lies das Gericht nicht gelten. Damit stehen sozusagen alle deutschen Diskussionsforen im Internet vor dem Aus. Sie können durch Abmahnkanzleien ruckzuck in den Ruin getrieben werden.

Der Heise-Verlag betrachtet das Gerichtsurteil als grobes Fehlurteil und wird dagegen Rechtsmittel einlegen.

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@Olaf19 Conqueror
Rechtsschutz Olaf19
Schon möglich,.... Dr. Hook
Vor allem müsste dann... Olaf19
Tam Dure Redaktion „Foren-Betreiber haften für Leserbeiträge“
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Liebe Leute,

Das Gericht stützt sich auf § 823 BGB - Schon im Kommentar von 1972 heisst es: "Die Zurechnung eine Schadens ist nicht schon ausgeschlossen, weil er auf dem Eingreifen eines Dritten beruht. Der Dritte ist im Forum der, der den Rat gibt oder Auskunft erteilt.

Nun ist Auskunft und Auskunft ein Unterschied. Wenn ich nachts Auto fahre und die Batterie wird plötzlich schwach, kann ich raten: Schalte das Licht aus und fahr langsam im Dunkelen weiter, bis Du zu Haus bist. Für die die Zündung reicht vermutlich die Restladung. - Jeder weiss, dass dies nach STVZO nicht zulässig ist. - Wenn sich der Forenbetreiber entlastet (enthaftet) und hinzufügt: "Wir sehen darin ein grosses Risiko und raten eindringlich davon ab." - Hat er das nötige und richtige getan !

Anders ist es, wenn im Keller bei einer Eisentür die Türangel abgebrochen ist und dann geraten wird: Holen Sie Ihr Schweissgerät, fixieren Sie die abgebrochene Angel und schweissen Sie diese an ! Dann gibts vielleicht Leute die das dann auch so machen.- Hier muss aber dann vor einem möglichen Brand gewarnt werden: Entfernen Sie vorher alle brennbaren Gegenstände im Umkeis von 4 m und stellen Sie 2 voll gefüllte Eimer Wasser in Reichweite.

Unser Recht ist sehr kompliziert ! - Es schützt immer den schwächeren ! - Wie oft hat mancher von Euch gedacht: Wie kann man nur so dämlich sein! -

Ich meine, mit einem nicht überlesbarem Haftungsausschluss für unnsinniges und fahrlässiges Handeln hat ein Forenbetreiber schon das meiste getan. Fragen Sie hierzu nicht Ihren Apotheker sondern Ihren Rechtsanwalt !!

Wie sagten doch die alten Römer: Was es auch immer sei, handele klug, mit Verstand, und
bedenke das Ende !!

Euer Tam Dure

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Mal wieder Satire: Nörgler
Fehlurteil SmallAl