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Lastschriftbetrag wird nicht abgebucht ;-)

MaWin|DA / 41 Antworten / Flachansicht Nickles

Mal ´ne knifflige Frage in die Runde:

Bin im Sommer umgezogen und habe mir für die Küche einen neuen Einbauherd zugelegt. Da logischerweise beim Umzug eine Menge Kosten auflaufen, nahm ich das Angebot des kleinen Elektrohandels gerne in Anspruch, gegen eine kleine Gebühr eine "Zahlpause" in Anspruch zu nehmen. Das heißt: heute mitnehmen, in sechs Monaten wird der Betrag abgebucht.

Soweit, sogut... Inzwischen ist die Zahlfrist fünf Wochen überfällig, aber es ist noch immer kein Betrag abgebucht worden. Wie lange muß ich denn den nicht unerheblichen Betrag auf meinem Konto bereithalten, ohne daß die mir an den Karren fahren können? Da demnächst meine Heirat ansteht und ich dann eh mein derzeitiges Bankkonto auflösen werde, wird es mit einer Abbuchung ein wenig kompliziert ;-)

Zusatzinfos: Die Daten im Vertrag hab ich geprüft, stimmt alles. Und inzwischen ist der Elektrohändler insolvent - was mich ehrlich gesagt auch nicht weiter verwundert ;-)

Hat jemand von Euch ein paar Tips, wo ich mich da mal völlig unverbindlich (wir sind ja bekanntlich keine Rechtsverdreher) informieren kann?

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*LOL* Olaf19
Nur das und das allein... Olaf19
würziger... Indronil Ghosh
dirk42799 MaWin|DA „Lastschriftbetrag wird nicht abgebucht ;-)“
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nachdem ich mir mal den ganzen Inhalt hier durchgelesen habe, kommt *traraaa* meine Meinung:

sicherlich hast Du zunächst alles Deinerseits erforderliche getan und das Geld bereitgestellt.
Weil aber nicht abgebucht wurde, ist der Vertrag also noch nicht erfüllt.
Grundsätzlich besteht der Anspruch des Händlers, vertreten durch seinen Ins-Verwalter, also weiter.
Und wenn Du Deine Bankverbindung änderst kann folgendes passieren:
a) im Vertrag steht "Änderungen sind mitzuteilen" und Du tust das nicht, ist das glatter Vertragsbruch. Nicht strafbar, aber eine Sauerei.
b) im Vertrag steht nix, der Ins-Verwalter schreibt Dich an und Du zahlst dann.

Was ich persönlich als charakterlich arm bezeichnen würde, daß Du doch zum einen ganz offensichtlich hier nach einem Rat suchst, wie Du Dich günstig aus der Affäre schlingeln kannst und dann auch noch sagst "es trifft ja nicht den Händler, sondern die Bank".
Letzteres zweifel ich zunächst mal an, aber selbst wenn es so wäre: die Bank zaubert Geld auch nicht aus dem leeren Hut. Und die Argumentation "die trifft´s nicht so hart, weil die ja genug davon haben" ist seit Robin Hood nicht mehr up to date.

Also, leg´s Geld an, sodaß es Dir noch so lange wie möglich Zinsen bringt.
Und wenn der Ins-Verwalter irgendwann sich Deiner erinnert, sagst Du (sofern Du vorher die Änderung der Bankverbindung nicht anzuzeigen hast) "Klar, kein Problem, ich überweise sofort" und tust das dann auch.

Dirk

ja, ich schreibe absichtlich nach den alten Rechtschreibregeln!
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