Off Topic 20.160 Themen, 223.748 Beiträge

Lastschriftbetrag wird nicht abgebucht ;-)

MaWin|DA / 41 Antworten / Flachansicht Nickles

Mal ´ne knifflige Frage in die Runde:

Bin im Sommer umgezogen und habe mir für die Küche einen neuen Einbauherd zugelegt. Da logischerweise beim Umzug eine Menge Kosten auflaufen, nahm ich das Angebot des kleinen Elektrohandels gerne in Anspruch, gegen eine kleine Gebühr eine "Zahlpause" in Anspruch zu nehmen. Das heißt: heute mitnehmen, in sechs Monaten wird der Betrag abgebucht.

Soweit, sogut... Inzwischen ist die Zahlfrist fünf Wochen überfällig, aber es ist noch immer kein Betrag abgebucht worden. Wie lange muß ich denn den nicht unerheblichen Betrag auf meinem Konto bereithalten, ohne daß die mir an den Karren fahren können? Da demnächst meine Heirat ansteht und ich dann eh mein derzeitiges Bankkonto auflösen werde, wird es mit einer Abbuchung ein wenig kompliziert ;-)

Zusatzinfos: Die Daten im Vertrag hab ich geprüft, stimmt alles. Und inzwischen ist der Elektrohändler insolvent - was mich ehrlich gesagt auch nicht weiter verwundert ;-)

Hat jemand von Euch ein paar Tips, wo ich mich da mal völlig unverbindlich (wir sind ja bekanntlich keine Rechtsverdreher) informieren kann?

bei Antwort benachrichtigen
*LOL* Olaf19
Nur das und das allein... Olaf19
MaWin|DA The Wasp „ Ich werde als Schnorrer betitelt, weil eine Firma vergißt mir einen...“
Optionen

Die Sache liegt doch gar nicht in meiner Hand! Wofür erteile ich eine Einzugsermächtigung? Damit derjenige, der mein Geld haben will, es sich zum Zahltag von meinem Konto holen kann!

Ich wollte lediglich wissen, ob es mir zum Vorwurf gemacht werden kann, wenn ich nun im Sommer 2006 "übersehe", daß jemand im Dezember 2005 vergessen hat, sein Geld abzubuchen!

Im übrigen: Die insolvente Firma trifft es im Grunde ja gar nicht, denn die Abbuchung erfolgt durch eine Bank. (Hab nochmal den Vertrag angeschaut.) Also gehe ich mal davon aus, daß mein Elektrohändler sein Geld schon bekommen hat und die Bank zur Zeit den "Schaden" hat.

Und ich versuche mich weiß Gott nicht "aus meinen Zahlungsverpflichtungen zu stehlen", denn meiner Meinung nach habe ich meine Zahlungsverpflichtung erfüllt, indem am vorgesehenen Zahltag das Geld auf meinem Bankkonto zur Abbuchung bereitstand.

Meine Ausgangsfrage war schließlich nicht, wie ich am besten den Herd schnorren kann, sondern ob mir ein Nachteil entstehen kann, wenn ich nichts unternehme. Da bunkert völlig sinnlos ein Betrag auf meinem Girokonto.

Desweiteren weiß ich nicht, was daran verwerflich sein soll, wenn ich mich nicht bei einer Firma oder Bank melde, die vergißt Geld für eine erhaltene Ware einzuziehen.

bei Antwort benachrichtigen
würziger... Indronil Ghosh