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Lastschriftbetrag wird nicht abgebucht ;-)

MaWin|DA / 41 Antworten / Flachansicht Nickles

Mal ´ne knifflige Frage in die Runde:

Bin im Sommer umgezogen und habe mir für die Küche einen neuen Einbauherd zugelegt. Da logischerweise beim Umzug eine Menge Kosten auflaufen, nahm ich das Angebot des kleinen Elektrohandels gerne in Anspruch, gegen eine kleine Gebühr eine "Zahlpause" in Anspruch zu nehmen. Das heißt: heute mitnehmen, in sechs Monaten wird der Betrag abgebucht.

Soweit, sogut... Inzwischen ist die Zahlfrist fünf Wochen überfällig, aber es ist noch immer kein Betrag abgebucht worden. Wie lange muß ich denn den nicht unerheblichen Betrag auf meinem Konto bereithalten, ohne daß die mir an den Karren fahren können? Da demnächst meine Heirat ansteht und ich dann eh mein derzeitiges Bankkonto auflösen werde, wird es mit einer Abbuchung ein wenig kompliziert ;-)

Zusatzinfos: Die Daten im Vertrag hab ich geprüft, stimmt alles. Und inzwischen ist der Elektrohändler insolvent - was mich ehrlich gesagt auch nicht weiter verwundert ;-)

Hat jemand von Euch ein paar Tips, wo ich mich da mal völlig unverbindlich (wir sind ja bekanntlich keine Rechtsverdreher) informieren kann?

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*LOL* Olaf19
Nur das und das allein... Olaf19
basil Crusty_der_Clown „@ MaWin DA Moin, laß dich nicht provozieren, das geht hier leider mal wieder...“
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@Crusty, das Geld würde ich lieber nicht auf ein Tagesgeldkonto legen und an MaWin|DAs Stelle würde ich auch das Konto nicht auflösen, das könnte sonst unangenehme Konsequenzen haben. Meist ist es so, daß eine geplatzte Abbuchung (sei es durch überzogenes Konto oder falsches Konto) ganz erhebliche Kosten nach sich ziehen kann. Würde der Insolvenzverwalter versuchen bei MaWin|DA abzubuchen und das Konto wäre nicht gedeckt, oder es existiert nicht mehr so kann er (je nach AGB) eine "Straf"-Gebühr verlangen. Falls das Konto nicht mehr existiert, keine gültige Anschrift oder Telefonnummer des Schuldners mehr vorhanden ist und er somit nicht mehr erreichbar ist kann es sogar noch teurer werden. Zusätzlich könnte sowas bei der Schufa landen.

Schlußbemerkung: Was das ganze mit Betrug, Schnorren oder sonstigen Unterstellungen zu tun haben soll bleibt wohl das sahnige Geheimnis der Allerheiligen. Nicht eingeforderte Schulden sind das Problem des Gläubigers, nicht des Schuldners und kein Unternehmen wird einem nachrennen, wenn es einem noch Geld schuldet, man dieses aber nicht einfordert.

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würziger... Indronil Ghosh