Mal ´ne knifflige Frage in die Runde:
Bin im Sommer umgezogen und habe mir für die Küche einen neuen Einbauherd zugelegt. Da logischerweise beim Umzug eine Menge Kosten auflaufen, nahm ich das Angebot des kleinen Elektrohandels gerne in Anspruch, gegen eine kleine Gebühr eine "Zahlpause" in Anspruch zu nehmen. Das heißt: heute mitnehmen, in sechs Monaten wird der Betrag abgebucht.
Soweit, sogut... Inzwischen ist die Zahlfrist fünf Wochen überfällig, aber es ist noch immer kein Betrag abgebucht worden. Wie lange muß ich denn den nicht unerheblichen Betrag auf meinem Konto bereithalten, ohne daß die mir an den Karren fahren können? Da demnächst meine Heirat ansteht und ich dann eh mein derzeitiges Bankkonto auflösen werde, wird es mit einer Abbuchung ein wenig kompliziert ;-)
Zusatzinfos: Die Daten im Vertrag hab ich geprüft, stimmt alles. Und inzwischen ist der Elektrohändler insolvent - was mich ehrlich gesagt auch nicht weiter verwundert ;-)
Hat jemand von Euch ein paar Tips, wo ich mich da mal völlig unverbindlich (wir sind ja bekanntlich keine Rechtsverdreher) informieren kann?
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nach 3 jahren ist die foderung verjährt.
was ich hier noch schreiben wollte, spare ich mir da es sofort und mit absoluter berechtigung gelöscht werden würde!
> was ich hier noch schreiben wollte, spare ich mir da es sofort und mit absoluter berechtigung gelöscht werden würde!
Was wolltest du denn noch schreiben...?
CU
Olaf :-))))
P.S. @MaWin|DA: spricht irgendetwas dagegen, sich mit dieser Firma in Verbindung zu setzen bzw. ihr die neue Bankverbindung mitzuteilen? "Insolvent" heißt ja zunächst mal nur zahlungsunfähig, nicht dass man da keinen mehr erreichen könnte...
Insolvent heißt aber auch, daß ein Insolvenzverwalter eingesetzt wurde, der komissarisch die Kontrolle über alle finanziellen Transaktionen übernimmt, der Ansprechpartner ist also nicht mehr die Firma sondern der Insolvenzverwalter.
Und ehrlich gesagt würde ich es auch nicht einsehen einem Gläubiger hinterher zu rennen, damit er doch bitte endlich sein Geld von meinem Konto abbucht.
@ Olaf19
Was dagegen spricht? Ich renne doch niemand hinterher, damit er sich endlich das Geld von mir holt ;-) Da vertrete ich die selbe Ansicht wie Basil.
Naja, schauen wir mal, was sich da ergibt. Wenn sich in drei Jahren noch keiner gemeldet hat, gibt´s eine Nickles-Feier auf meine Kosten *lol*
Und @ indronil
Was wolltest Du denn noch schreiben? Würde mich jetzt auch mal interessieren...
> Wenn sich in drei Jahren noch keiner gemeldet hat, gibt´s eine Nickles-Feier auf meine Kosten
Nur das und das allein ist ein akzeptabler Grund, deinen Gläubigern nicht hinterher zu rennen :-))
Greetz
Olaf
@MaWin|DA
Bezüglich deiner Frage wie lange du "geld vorhalten" mußt siehe indros Zeitangabe.
Da ja jetzt nach deinen Angaben der Insolvensverwalter am Ruder sit, ist es auch nicht verwunderlich das du noch nicht "abkassiert worden bist".
Nichts destotrotz; In den Akten der Firma wieter unten gelandet zu sein, ist nicht gleichbedeutend mit "die haben mich vergessen, *freu*"
Wenn ich du wäre würde ich das Geld vom Girokonto mit der 0 oder mickrig Verzinsung nehmen, und auf ein TagesgeldKonto verwahren bis dem Insolvenzverwalter von sich aus auffällt das es dich gibt, oder eben die Verjährungsfrist (01.01.2010) rum ist!
Du willst nicht nur den Herd schnorren, nein, du stiftest uns auch noch dazu an, dir bei deiner Dieberei behilflich zu sein... *Kopf schüttel*
Übrigens interessiert es einen Darlehensgeber einen Scheißdreck, weshalb man seine Kontodaten ändert, du kannst auch einen Pinguin heiraten und in die Antarktis umziehen, du mußt dem Darlehensgeber trotzdem jede Änderung deiner Daten sofort anzeigen. Steht sicher in den AGB, nur scheint dir die blanke Gier, den Betrag evtl. nicht zahlen zu müssen, die Augen schon nach 5 Wochen verkleistert zu haben...
Ich vermute, dass das auch indronils gesparter kommentar gewesen wäre, lediglich etwas, sagen wir mal, "würziger".
mr.escape
Also, hier muß ich ja jetzt nochmal nachkarten!
Ich werde als Schnorrer betitelt, weil eine Firma vergißt mir einen Rechnungsbetrag abzubuchen und ich bei denen nicht sofort nachfrage, ob sie mich vergessen haben? Dann haben diejenigen einen an der Waffel. Es kann ja einer von Euch den Betrag überweisen, wenn er so geil drauf ist! Also echt..
PS: Kein Wunder, daß sich nach und nach immer mehr Leute hier verabschieden...
Dem insolventen Kaufmann ist das egal.
Was du also bezahlen würdest, wären viele kleine Schuldanteile an viele kleine Gläubiger.
Andersrum gesehen, da sind viele nette Gläubiger, die zusammenlegen um dir jungen
heiratswilligen, nachwuchsbekommenden, gesellschaftlich wichtigen Menschen ein
Geschenk zu machen....was ist daran verwerflich?
Aber bedanken würd ich mich dann auch erst in 3 Jahren........
"Ich werde als Schnorrer betitelt, weil eine Firma vergißt mir einen Rechnungsbetrag abzubuchen" Nö!
Du bist wie all die anderen hier, die sich immer mißverstanden fühlen und Dinge gern verdrehen.
1. Ich nahm den Terminus "Schnorrer" weil er weniger hart klingt als Betrüger oder Dieb und eher ein "Delikt" ohne strafrechtliche Konsequenzen darstellt. Insofern ist der Begriff an sich nicht mal eine Beschimpfung sondern ein etwas derbe Art auf einen Charakterzug hinzuweisen, der in unserer Gesellschaft nur allzu verbreitet ist.
2. "Ich werde als Schnorrer betitelt, weil":
Schorren tutst du dann, wenn du, wie im Ausgansthread deutlich zu lesen, versuchst, dich schon demnächst aus deinen Zahlungsverpflichtungen zu stehlen und hier irgendwelche fadenscheinigen Gründe mitteilst, wohl um uns andererseits auch auf deine anstehende Hochzeit hinzuweisen. Freut mich für dich, daß du heiratest und damit evtl. glücklich wirst. Der Rest des Postings freut mich aber keineswegs und ist eher ein Post, daß ich ganz aus meiner persönlichen Sicht schon als Betrugsversuch und Rat um Hilfestellung zu selbigem werten würde.
"PS: Kein Wunder, daß sich nach und nach immer mehr Leute hier verabschieden..." Sowas bezeichnet man psychologisch als Ausweichmanöver. Du weichst vom Thema ab und rufst nach Hilfe und bulst um Verbündete, die sich deiner krummen Sache nur deshalb anschließen, weil du dich hier in die Opferrolle des ach so Verleumdeten rückst. etc. Also bitte, bleib beim Thema!
Die Sache liegt doch gar nicht in meiner Hand! Wofür erteile ich eine Einzugsermächtigung? Damit derjenige, der mein Geld haben will, es sich zum Zahltag von meinem Konto holen kann!
Ich wollte lediglich wissen, ob es mir zum Vorwurf gemacht werden kann, wenn ich nun im Sommer 2006 "übersehe", daß jemand im Dezember 2005 vergessen hat, sein Geld abzubuchen!
Im übrigen: Die insolvente Firma trifft es im Grunde ja gar nicht, denn die Abbuchung erfolgt durch eine Bank. (Hab nochmal den Vertrag angeschaut.) Also gehe ich mal davon aus, daß mein Elektrohändler sein Geld schon bekommen hat und die Bank zur Zeit den "Schaden" hat.
Und ich versuche mich weiß Gott nicht "aus meinen Zahlungsverpflichtungen zu stehlen", denn meiner Meinung nach habe ich meine Zahlungsverpflichtung erfüllt, indem am vorgesehenen Zahltag das Geld auf meinem Bankkonto zur Abbuchung bereitstand.
Meine Ausgangsfrage war schließlich nicht, wie ich am besten den Herd schnorren kann, sondern ob mir ein Nachteil entstehen kann, wenn ich nichts unternehme. Da bunkert völlig sinnlos ein Betrag auf meinem Girokonto.
Desweiteren weiß ich nicht, was daran verwerflich sein soll, wenn ich mich nicht bei einer Firma oder Bank melde, die vergißt Geld für eine erhaltene Ware einzuziehen.
"Ich wollte lediglich wissen, ob es mir zum Vorwurf gemacht werden kann, wenn ich nun im Sommer 2006 "übersehe", daß jemand im Dezember 2005 vergessen hat, sein Geld abzubuchen!" "Die insolvente Firma trifft es im Grunde ja gar nicht, denn die Abbuchung erfolgt durch eine Bank."
"wir sind ja bekanntlich keine Rechtsverdreher"
Nö, Gott bewahre und meine Mutter ist ein Kamel...
@ MaWin|DA
Moin,
laß dich nicht provozieren, das geht hier leider mal wieder seit ein paar Tagen so, mich regt's auch auf, aber irgendwie muß wohl Hoch "Claus" mit seinen niedrigen Temperaturen für verantwortlich sein.
Ich tippe einfach mal drauf, daß sich der Insolvenzverwalter überhaupt erstmal einen Überblick über die Lage verschaffen muß, das kann natürlich auch etwas dauern, zumal ja die Buchhaltung auch vielleicht ein wenig nachlässig gehandhabt wurde (muß nicht so sein, aber weiß man's?)
Ich würde an deiner Stelle auch das Geld einfach schön auf einem Tagesgeldkonto oder meinetwegen auf einem stinknormalen Sparbuch "zwischenparken" (letzteres gibt halt nur weniger Zinsen). Dann hast du es wenigstens, wenn du es brauchst.
Jetzt laß mich mal rechnen: Die Forderung stammt aus dem letzen Sommer, die Verjährungsfrist beträgt 3 Jahre, beginnend am 31.12. des Jahres, in dem die Forderung entstanden ist (es ist also nicht das eigentliche Kaufdatum maßgeblich, sondern Silvester des Kaufjahres). Das wäre also der 31.12.2005 + 3 Jahre = 31.12.2008, wenn du also bis zu diesem Tag nichts vom Insolvenzverwalter gehört hast, hast du deinen Schnäppchenkauf getätigt. Da brauchst Du dich auch nicht als Schnorrer oder weiß-der-Teufel-was beschimpfen lassen, man muß zu seinen Verpflichtungen stehen, aber hinterherlaufen brauchst du niemandem.
Ändere im übrigen ruhig die Bankverbindung, der Insolvenzverwalter wird sich sicher vor einer Abbuchung bei dir melden, wenn er Geld von dir möchte. Da ist dann immer noch Zeit für eine Änderung. Und mein Gott, wenn sie tatsächlich von einem nicht mehr existierenden Konto abbuchen wollen, da können Sie dir höchstens ein paar Euro fuffzig für Bankgebühren mit in Rechnung stellen, obwohl fraglich ist, ob sie darauf Anspruch hätten. Aber ganz ehrlich, geht wegen EUR 5,- die Welt unter? Ich denke, nein.
So, das ist meine bescheidene Meinung zu dieser Fragestellung incl. Anwendung des noch vorhandenen kaufmännischen Wissens.
Gruß
Jürgen
(übrigens: Nicht ärgern, nur wundern)
@ Crusty
Ich ärgere und wundere mich, das kannst Du mir glauben...
@Crusty, das Geld würde ich lieber nicht auf ein Tagesgeldkonto legen und an MaWin|DAs Stelle würde ich auch das Konto nicht auflösen, das könnte sonst unangenehme Konsequenzen haben. Meist ist es so, daß eine geplatzte Abbuchung (sei es durch überzogenes Konto oder falsches Konto) ganz erhebliche Kosten nach sich ziehen kann. Würde der Insolvenzverwalter versuchen bei MaWin|DA abzubuchen und das Konto wäre nicht gedeckt, oder es existiert nicht mehr so kann er (je nach AGB) eine "Straf"-Gebühr verlangen. Falls das Konto nicht mehr existiert, keine gültige Anschrift oder Telefonnummer des Schuldners mehr vorhanden ist und er somit nicht mehr erreichbar ist kann es sogar noch teurer werden. Zusätzlich könnte sowas bei der Schufa landen.
Schlußbemerkung: Was das ganze mit Betrug, Schnorren oder sonstigen Unterstellungen zu tun haben soll bleibt wohl das sahnige Geheimnis der Allerheiligen. Nicht eingeforderte Schulden sind das Problem des Gläubigers, nicht des Schuldners und kein Unternehmen wird einem nachrennen, wenn es einem noch Geld schuldet, man dieses aber nicht einfordert.
Was für ein Aufstand!
Wenn im Vertrag steht, dass nach 6 Monaten abgebucht werden soll und dann nicht nach 4 Wochen abgebucht wird, muss niemand die Summe auf dem Konto vorhalten!
Vertrag ist Vertrag. Der Händler oder der Insolvenzverwalter muss dich erneut auffordern, die Summe bereitzustellen und eine angemessene Frist einräumen.
Und sonst gar nichts........
Gruß
luttyy
Nanana.....schufa....da muss erst mal ein vollstreckbarer titel vorliegen....
und ne geplatzte abbuchung kostet seit neuestem gesetz garnixmehr....
sind in der regel 6 bis 10 € ,die unrechtmässigerweise erhoben werden und die sollte man nur zahlen, wenn ein kündbarer
vertrag wie flatrate dahintersteht....
Nanana, bei der Schufa landen durchaus mehr Daten, als nur vollstreckbare Titel.
Was ich aber gerne wüsste, vom welchem "neustem gesetz" redest Du? Im Allgemeinen sind erhobene Gebühren für geplatzte Einzugsermächtigungen vertragliche Regelungen, keine gesetzlichen.
bei der schufa landen nur vollstreckbare titel....ev's....oder daten von vertragspartnern, wie banken oder
versandhäuser, telekommunikationsgesellschaften und sonst nix........dann gibt es noch das umstrittene score system, da wird aber unter
anderem mit der häufigkeit von nicht bezahlten titeln, umzügen und kontowechseln gearbeitet..
mehr nicht.....
@flashbonn
Und was ist mit "beantragter Mahnbescheid bei unbestrittener Forderung"?!
auch der nicht...erst der titel.....schliesslich wird nach der beantragung erst dem schuldner
ein einspruchsrecht zugeschickt...also kann sich die unbestrittenheit der forderung erst danach
rausstellen.....
bei solchen unternehmen wie creditreform sieht das anders aus.....aber die arbeiten auch nur mit vertragspartnern..
die müssen ja auch von was leben....nämlich mit den beiträgen der vertragspartner.....
Ja sagte ich doch oder nicht, da haben wir wohl etwas aneinander vorbei geredet, aber egal. Das mit der Schufa war hnehin eher als worst case gemeint, nicht als wahrscheinliche Folge.
>> und ne geplatzte abbuchung kostet seit neuestem gesetz garnixmehr....
Dem KONTOINHABER, bei dem abgebucht werden sollte. Derjenige, der das Geld abbuchen lassen wollte, bekommt schon Gebühren von seiner Bank berechnet - und die wird er im Regelfall wieder zurückerstattet bekommen. Ob das immer rechtmäßig ist, ist dabei noch ein ganz anderes Thema.
Jürgen
Du hast recht.....dementsprechend würde ich bei einer mahnung des verkäufers
nur den tatsächlichen betrag zahlen....für die gebühren einer geplatzten abbuchung
müsste er dann auch einen mahnbescheid erwirken...wogegen ich sofort einspruch
einlegen würde....dann lässt er es sein....
ist doch sein risiko.....soll er sich bargeld geben lassen....
in der tat, ich schiebe für das 3 wochen alte jahr bereits ca. 480,0 euro an aussenständen vor mir her.. 2004 ebenfalls ein 4 stelliger betrag. in meinen augen ist es eine sauerrei eine leistung/ eine lieferung in anspruch zu nehmen und dise nicht zu bezahlen, bzw. darauf zu spekulieren diese nicht bezahlen zu müssen.
@ indronil
OK, nun verstehe ich natürlich Deinen Ärger. Ich würde sicherlich genauso denken, wenn ich an Deiner Stelle wäre.
Allerdings solltest Du hier differenzieren, ob hier jemand seine Rechnung nicht bezahlt, oder ob der Lieferant dem Kunden das Geld nicht abbucht! Für mich macht das nämlich einen großen Unterschied. Ob ich damit richtig liege, ist natürlich Ansichtssache...
Hallo,
gut dass Du Dich jetzt hier mal meldest. Beinahe hätte ich vergessen, dass Du damals bei mir den Herd da gekauft hast. Geb' mir mal Deine e-mail-addy, damit ich Dir meine BV mailen kann, damit Du mir die Kaufsumme endlich überweisen kannst (Du Sack!!).
Grüße
Dein Pumbo
Lieber Pumbo, Du hast eine Einzugsermächtigung! :-p
@ MaWin|DA
wenn ich mich recht entsinne haben wir während unserer ausbildung gelernt das, geld-schulden bring-schulden sind, dieses gilt auch dann wenn man eine einzugsermächtigung ausgestellt hat.
am besten nimmst du dir mal das bgb zugemüte oder du fragst mal unverbindlich einen anwalt es soll ja auch solche geben die kurze infos kostenlos weiter geben.
greetz olaf
Der gläubiger muss bei gericht zur beantragung des mahnbescheides glaubhaft
machen können, dass er den schuldner in angemmessener weise zur zahlung aufgefordert hat...
könnte ja sein , dass der schuldner krank ist oder sowas.....
könnte ja auch sein, dass der gläubiger im lotto gewonnen hat und das geld nicht mehr will....
also füsse still halten....bezahlen kann man immer noch....vollkommen legal.....
Das stimmt schon. Geldschuld ist immer eine Bringschuld. Bei erteilter Einzugsermächtigung gilt diese Bringschuld allerdings als erfüllt, bzw wird die Bringschuld zur Holschuld.
Oh ja.... richtig (drecks Rindfleischfresserei immer, Du bist mir offensichtlich über!)
nachdem ich mir mal den ganzen Inhalt hier durchgelesen habe, kommt *traraaa* meine Meinung:
sicherlich hast Du zunächst alles Deinerseits erforderliche getan und das Geld bereitgestellt.
Weil aber nicht abgebucht wurde, ist der Vertrag also noch nicht erfüllt.
Grundsätzlich besteht der Anspruch des Händlers, vertreten durch seinen Ins-Verwalter, also weiter.
Und wenn Du Deine Bankverbindung änderst kann folgendes passieren:
a) im Vertrag steht "Änderungen sind mitzuteilen" und Du tust das nicht, ist das glatter Vertragsbruch. Nicht strafbar, aber eine Sauerei.
b) im Vertrag steht nix, der Ins-Verwalter schreibt Dich an und Du zahlst dann.
Was ich persönlich als charakterlich arm bezeichnen würde, daß Du doch zum einen ganz offensichtlich hier nach einem Rat suchst, wie Du Dich günstig aus der Affäre schlingeln kannst und dann auch noch sagst "es trifft ja nicht den Händler, sondern die Bank".
Letzteres zweifel ich zunächst mal an, aber selbst wenn es so wäre: die Bank zaubert Geld auch nicht aus dem leeren Hut. Und die Argumentation "die trifft´s nicht so hart, weil die ja genug davon haben" ist seit Robin Hood nicht mehr up to date.
Also, leg´s Geld an, sodaß es Dir noch so lange wie möglich Zinsen bringt.
Und wenn der Ins-Verwalter irgendwann sich Deiner erinnert, sagst Du (sofern Du vorher die Änderung der Bankverbindung nicht anzuzeigen hast) "Klar, kein Problem, ich überweise sofort" und tust das dann auch.
Dirk
Jaaaa....jetzt kommt der thread mal in die richtung....
den herd kann der ackerman aus der kaffeekasse bezahlen....
was der macht kann mawin|da auch.....
die wollen doch, dass wir uns verschulden.....
Thilo......sag mal was dazu.... :)
So, ich hab meinen Ärger über ein paar User mal beiseite gelegt, zum Beispiel gegen indronil und Wasp ;-) Ich hatte hier nie Streß mit irgendjemand und das soll auch in Zukunft so bleiben :-) Hab mich halt nur ein wenig geärgert, daß meine ernst gemeinte (!) Anfrage hier völlig verdreht wird und ich fast des Schnorrens und des Betrugs bezichtigt worden bin... *grrr*
Es ging mir ja schließlich nur drum zu erfahren, ob ich zur Verantwortung gezogen werden kann, wenn mir jemand sein rechtmäßig zustehendes Geld nicht von meinem Konto abbucht. Kann ja nicht Sache sein, daß ich der "Dumme" bin, weil jemand vergißt sein Geld bei mir zu holen. Ich bezweifle nämlich auch, daß sich die Bank melden würde, wenn sie mir statt 1500 Euro plötzlich 2500 Euro abbuchen würde - die würden sich mit ziemlicher Sicherheit nämlich auch denken "Hehe, der Depp hat das nicht gemerkt!", falls ich dieser Abbuchung nicht widersprechen würde...
@ dirk42799
Ich hab nochmal in den Vertrag reingeschaut: Hier steht unter Punkt 1, daß "jeder Wechsel seines Namens, seiner Anschrift und seines Arbeitgebers mitzuteilen" ist. Interessanterweise wird hier der Wechsel einer Bankverbindung außer Acht gelassen - irgendwie verwunderlich...
Und da mich die Sache nun doch sehr interessiert, habe ich mir den handschriftlich im Geschäft ausgefüllten Vertrag nochmal vorgenommen und bin über einen Satz ganz am Anfang gestolpert: Dort heißt es, daß man mir die "Adresse meiner zuständigen Filiale" noch schriftlich mitteilen will. Dies ist bis heute allerdings nicht geschehen. Ich könnte mir vorstellen, daß dieser Vertrag nie bis zur Bank gekommen ist. Wie schon mitgeilt, hat der Elektrohändler zwischenzeitlich (recht bald nach meinem Kauf) Insolvenz eingereicht - möglicherweise ging es dort schon zur Zeit meines Kaufs drunter und drüber, die Verkäufer waren bereits über die argen Probleme ihres Arbeitgebers in Kenntnis und waren recht nachlässig bei ihrer Arbeit.
Nun ja, warten wir mal ab, was geschieht.
Einen schönen Abend wünscht ein braver Mitbürger, der sich mit Sicherheit bisher wenig zu Schulde hat kommen lassen ;-)
Du bist Deutschland.....
sorry, konnt jetzt nicht einhalten.. :)
Ich glaube, das hast du die selbst zuzuschreiben, denn eine ernst gemeinte anfrage verträgt sich mit den ersten beiden smileys nicht wirklich!
"Lastschriftbetrag wird nicht abgebucht ;-)"
"wird es mit einer Abbuchung ein wenig kompliziert ;-)"
mr.escape
@ mr.escape
Hm, OK! Das akzeptiere ich natürlich so! Ich werde vor der Nutzung von Smileys künftig ein wenig vorsichtiger sein... Wenn ich da ernsthaft drüber nachdenke, muß ich Dir da völlig recht geben!
Also, denkt Euch die Smileys weg, die Sache war ernst gemeint...
Hallo MaWin|DA,
schreibe sehr selten auf O.T. - habe meine Gründe - aber als einer, der
selbst "Service" anbietet, folgende Fragen:
Bist du mit den Teilen (qualitativ) zufrieden? Hat sich die Firma an ihre
Abmachung gehalten? Hast du nach wie vor Freude an der Küche? War es ein
faires Geschäft?
Wenn du diese Fragen überwiegend positiv beantwortest/wertest, solltest du
- einfach aus einem Gerechtigkeitsgefühl + daß du diesen Trend zu Geiz,
Raffgier und egoistischen Verhalten in dieser Gesellschaft nicht
mitmachst, auf diese Firma zugehen.
Vielleicht ist die Insolvenz auf die "Geiz-ist-geil" Mentalität
zurückzuführen, rechtlich - sieht es wackelig für dich aus, die
Wahrscheinlichkeit, daß der Insolvenzverwalter diese Rechnung beglichen
haben will, bleibt hoch.
Daß du trotzdem einer nicht unerheblichen "Verführung/Versuchung" ausgesetzt bist, ist klar. Nur, diese Situation macht dir zu schaffen - bist sogar mutig genug, das zu posten -
ich denke, die Antwort liegt auf der Hand!
Ist auch eine Charakterfrage...........;-)
Gruß
NANÜ
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