Mal ´ne knifflige Frage in die Runde:
Bin im Sommer umgezogen und habe mir für die Küche einen neuen Einbauherd zugelegt. Da logischerweise beim Umzug eine Menge Kosten auflaufen, nahm ich das Angebot des kleinen Elektrohandels gerne in Anspruch, gegen eine kleine Gebühr eine "Zahlpause" in Anspruch zu nehmen. Das heißt: heute mitnehmen, in sechs Monaten wird der Betrag abgebucht.
Soweit, sogut... Inzwischen ist die Zahlfrist fünf Wochen überfällig, aber es ist noch immer kein Betrag abgebucht worden. Wie lange muß ich denn den nicht unerheblichen Betrag auf meinem Konto bereithalten, ohne daß die mir an den Karren fahren können? Da demnächst meine Heirat ansteht und ich dann eh mein derzeitiges Bankkonto auflösen werde, wird es mit einer Abbuchung ein wenig kompliziert ;-)
Zusatzinfos: Die Daten im Vertrag hab ich geprüft, stimmt alles. Und inzwischen ist der Elektrohändler insolvent - was mich ehrlich gesagt auch nicht weiter verwundert ;-)
Hat jemand von Euch ein paar Tips, wo ich mich da mal völlig unverbindlich (wir sind ja bekanntlich keine Rechtsverdreher) informieren kann?
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Das stimmt schon. Geldschuld ist immer eine Bringschuld. Bei erteilter Einzugsermächtigung gilt diese Bringschuld allerdings als erfüllt, bzw wird die Bringschuld zur Holschuld.