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News: 2,1 Millionen Strafe für abgezockte 3,2 Millionen

Gerichtsurteil fördert Dialer-Betrüger

Redaktion / 16 Antworten / Flachansicht Nickles

Zwei dänische Betrüger haben per Dialer im Internet 3,2 Millionen Euro ergaunert. Die Masche: simpel. Per Dialer-Trick wurden hunderttausende Adressen gesammelt, an die dann Rechnungen wegen angeblicher Nutzung von Sex-Seiten geschickt wurden.

45.000 waren blöd genug die Rechnung zu bezahlen.

Ein Hamburger Amtsgericht hat die 3,2 Millionen Euro Betrüger jetzt zu einer Geldstrafe von 2,1 Millionen Euro verdonnert, außerdem zu 1,5 und 2 Jahren Haftstrafe auf Bewährung.

Betrogene, die ihr Geld zurückhaben wollen, können es mit einer Zivilklage probieren. Quelle: www.heise.de

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@outfreyn - es ist bei Betrügern davon auszugehen, dass die sich rechtlich vorher genau informiert haben, ob jemand noch, juristisch gesehen, später an die erbeutete "Knete" herankommen kann oder nicht, was auf dem Gesetzespapier steht, taugt in diesem Fall m.E. nur noch für einen bestimmten Zweck (WC), für wenige hundert EURO bekommst Du heute online eine Firma gekauft, die Dir anonyme Sicherheit bietet, mit Bankkonto (z.B. Übersee) inklusive, da kommt auch das Hamburger Landgericht nicht dran, weil sich der Betreiber (Inhaber) der Firma namentlich gar nicht ermitteln lässt..., ausserdem ist der Gerichtsstand dann nicht mehr Deutschland (im Falle, dass jemand doch irgendwie was herausbekommt...).

Es riecht doch in diesem Fall mehr nach einem "Deal" zwischen den Dänen und dem Gericht..., entweder hätten die ein paar Jahre abgebrummt und wären dann mit den 3.2 Mio EURO auf und davon, oder die Dänen spielen mit und rücken die mittlerweile für das Hamburger Landgericht unantastbare "Knete", hier 2.1 Mio EURO heraus, und dürfen dann auf Bewährung aus der Sache raus ...

Merke: Hiesige Gesetze greifen nur auf deutschem Boden, ist jemand clever genug, sich auch im Ausland geschäftlich bewegen zu können bzw. ist der Gerichtsstand nach "Sicherung der Beute" dann im Ausland, sind deutsche gerichtliche Amtsschimmel hier völlig machtlos ...

Ausserdem, wie kann ein Gericht eine tatsächliche Zahlung von 2.1 Mio EURO überhaupt in Erwägung ziehen, wenn die via gerichtlicher Verfügung (Pfändungsbeschluss) doch eh´ direkten Zugriff auf deutsche Bankkonten hätten, und sich alles nehmen könnten ? Macht doch anderenfalls überhaupt keinen Sinn, jemanden auf Zahlung 2.1 Mio EURO zu verknacken, wenn ich selbst drankomme..., dann brummt man doch den Jungs gleich minimum 24 Monate OHNE Bewährung auf´s Auge und nimmt sich gerichtlich von den Konten, was man braucht ...

Warum aber "auf Bewährung" ? Doch wohl nur aus Gründen, die uns bislang verborgen sind ...

Egal, wir können hier sowieso nichts mehr ändern, nur noch unseren persönlichen Kommentar abgeben ...

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