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News: 2,1 Millionen Strafe für abgezockte 3,2 Millionen

Gerichtsurteil fördert Dialer-Betrüger

Redaktion / 16 Antworten / Flachansicht Nickles

Zwei dänische Betrüger haben per Dialer im Internet 3,2 Millionen Euro ergaunert. Die Masche: simpel. Per Dialer-Trick wurden hunderttausende Adressen gesammelt, an die dann Rechnungen wegen angeblicher Nutzung von Sex-Seiten geschickt wurden.

45.000 waren blöd genug die Rechnung zu bezahlen.

Ein Hamburger Amtsgericht hat die 3,2 Millionen Euro Betrüger jetzt zu einer Geldstrafe von 2,1 Millionen Euro verdonnert, außerdem zu 1,5 und 2 Jahren Haftstrafe auf Bewährung.

Betrogene, die ihr Geld zurückhaben wollen, können es mit einer Zivilklage probieren. Quelle: www.heise.de

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3,2 Millionen Abzocke - 2,1 Millionen Strafe = 1,1 Millionen Restgeld

Ich empfehle die Lektüre der §§ 73, 73e StGB:

§ 73 Voraussetzungen des Verfalls
(1) Ist eine rechtswidrige Tat begangen worden und hat der Täter oder Teilnehmer für die Tat oder aus ihr etwas erlangt, so ordnet das Gericht dessen Verfall an. [...]
(2) Die Anordnung des Verfalls erstreckt sich auf die gezogenen Nutzungen. [...]

§ 73e Wirkung des Verfalls
(1) Wird der Verfall eines Gegenstandes angeordnet, so geht das Eigentum an der Sache oder das verfallene Recht mit der Rechtskraft der Entscheidung auf den Staat über, wenn es dem von der Anordnung Betroffenen zu dieser Zeit zusteht. Rechte Dritter an dem Gegenstand bleiben bestehen.

Fassen wir also zusammen:
Den Dänen fehlen demnächst 2,1 Mio. Geldstrafe + 3,2 Mio Verfall. Man kann also nicht unbedingt behaupten, dass sich die Sache für die Täter gelohnt hat. Wer anderer Ansicht ist, soll es einfach mal selber ausprobieren und anschließend hier seine Erfahrungen posten...

Interessant wird es für die Geschädigten, weil nicht auszuschließen ist, dass sie leichtfertig gehandelt haben (vgl. § 74f StGB).
The conspiracy theory of society [...] comes from abandoning God and then asking: »Who is in his place?« (Sir Karl Popper, Conjectures and Refutations, 1963)
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