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AGB Klausel rechtens? Flatrate

pete8 / 25 Antworten / Flachansicht Nickles

Hier das Problem :-((

Bei übermäßigem und unüblichem Empfang bzw. Versenden riesiger Datenmengen behält sich Firma xxx daher vor, den Vertrag der Flatrate zu kündigen und/oder die Bandbreiten zu reduzieren. Die Beurteilung liegt gemäß unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) im Ermessen von der Firma xxx gmbh.

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Ist soetwas rechtens. Das ist doch nur Willkür, oder?

All you can eat ;-) Olaf19
Herman Munster Olaf19 „Es wäre schon ganz nett gewesen, wenn diese Firma Ross und Reiter nennt, und...“
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Allerdings: so ohne Anhaltspunkt, wann das Hackebeil zuschlägt, geht das auch nicht! Wenn es ein wortwörtliches Zitat ist, dann könnten sich Verbraucherschützer dafür interessieren. Der Wortlaut dürfte SO viel zu pauschal sein. Da wäre dem Provider ZU SEHR die Möglichkeit gegeben, nach Gutsherrenart das Limit anzusetzen.

Wenn dies der tatsächlicher Wortlaut sein sollte, dürfte man davon ausgehen, daß die Kappung für JEDEN Kunden in Frage kommt, egal, wie viel oder wenig in irgendeinem Zeitraum Datenverkehr vorkam, denn jedes einzelne Bit verursacht Kosten.

Selbstverständlich ist das ein Hintertürchen, in der Form aber auch passend für jeden, nicht nur für die rund-um-die-Uhr-Anschlag-rechts-Sauger. Das "Türchen" wäre mir um Zehnerpotenzen zu breit.

Meine dringende Empfehlung: was anderes suchen. Die Sache stinkt. Wäre nicht die erste Firma, die eine "Flatrate" ihr-dürft-soviel-und-solange-ihr-wollt anbietet - und dann jedem kündigt, der das (völlig überraschend!!) auch macht und sei es nur in Ansätzen.

Nochmal: nimm was anderes, die Sache stinkt,.

ohne Worte! pete8
Flatrate vs. Volumentarif Olaf19