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AGB Klausel rechtens? Flatrate

pete8 / 25 Antworten / Flachansicht Nickles

Hier das Problem :-((

Bei übermäßigem und unüblichem Empfang bzw. Versenden riesiger Datenmengen behält sich Firma xxx daher vor, den Vertrag der Flatrate zu kündigen und/oder die Bandbreiten zu reduzieren. Die Beurteilung liegt gemäß unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) im Ermessen von der Firma xxx gmbh.

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Ist soetwas rechtens. Das ist doch nur Willkür, oder?

Olaf19 pete8 „Was schreibst Du? -- Definition - Flatrate Als Flatrate bezeichnet man ein...“
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Jepp, das weiß ich doch, was eine Flatrate ist :-D Klar kannst du mit einer Flatrate saugen so viel du willst, nur - wenn du diese Möglichkeit allzu weidlich ausnutzt, steht es dem Anbieter frei, dich in Zukunft von diesem Angebot auszuschließen, weil es sonst unwirtschaftlich für ihn wird.

Um es einmal mit einem Vergleich zu sagen: Es gibt Restaurants, die sog. "All you can eat"- Büffets anbieten (Chinesen machen das öfter). Du zahlst also einmalig 6 € z.B. und kannst dir vom Mittagsbuffet nehmen, was und wie viel du willst.

Wenn nun jeden Mittag ein hungriger Holzfäller einkehrt, sich nacheinander 5 Teller randvoll Essen macht und sich so richtig die Wampe vollknallt, dann kommt der Wirt natürlich ins Grübeln, ob das noch wirtschaftlich ist, ob es ausreichend abgefangen wird, durch den Umsatz, den die anderen "genügsameren" Gäste einbringen.

In der Konsequenz kann das dazu führen, dass der gute Mann Hausverbot bekommt... oder zumindest am Büffet nicht mehr teilnehmen darf.

CU
Olaf

ohne Worte! pete8
Flatrate vs. Volumentarif Olaf19