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AGB Klausel rechtens? Flatrate

pete8 / 25 Antworten / Flachansicht Nickles

Hier das Problem :-((

Bei übermäßigem und unüblichem Empfang bzw. Versenden riesiger Datenmengen behält sich Firma xxx daher vor, den Vertrag der Flatrate zu kündigen und/oder die Bandbreiten zu reduzieren. Die Beurteilung liegt gemäß unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) im Ermessen von der Firma xxx gmbh.

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Ist soetwas rechtens. Das ist doch nur Willkür, oder?

out-freyn pete8 „AGB Klausel rechtens? Flatrate“
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Sofern Du diese Klausel vor Abschluss des Vertrages gesehen hast bzw. bei sorgfältigem Verhalten hättest zur Kenntnis nehmen können, warum nicht?

Ein Vertrag ist ein zweiseitiges Rechtsgeschäft, das grundsätzlich von beiden Parteien gekündigt werden kann, bei vertragswidrigem Verhalten der anderen Partei u.U. sogar fristlos.

Solche Klauseln gibt's bei fast allen Betreibern, weil denen Extrem-Powersauger mehr Kosten verursachen als sie einbringen.

All you can eat ;-) Olaf19
ohne Worte! pete8
Flatrate vs. Volumentarif Olaf19