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AGB Klausel rechtens? Flatrate

pete8 / 25 Antworten / Flachansicht Nickles

Hier das Problem :-((

Bei übermäßigem und unüblichem Empfang bzw. Versenden riesiger Datenmengen behält sich Firma xxx daher vor, den Vertrag der Flatrate zu kündigen und/oder die Bandbreiten zu reduzieren. Die Beurteilung liegt gemäß unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) im Ermessen von der Firma xxx gmbh.

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Ist soetwas rechtens. Das ist doch nur Willkür, oder?

Olaf19 pete8 „AGB Klausel rechtens? Flatrate“
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Es wäre schon ganz nett gewesen, wenn diese Firma Ross und Reiter nennt, und konkretisiert, ab welchem Aufkommen an Traffic mit einen "Kickban" eines Flatrate-Kunden zu rechnen ist. Mit dieser Wischiwaschi-Beschreibung kann man nicht viel anfangen. Nur: Unrechtmäßig ist das keinesfalls. Im Prinzip können die in ihre AGBs reinschreiben was sie wollen, solange es nichts Illegales ist - dagegen kannst du dich juristisch nicht zur Wehr setzen.

Und wie out-freyn schon sagt: Das ist bei vielen Providern so, ansonsten wären DSL-Flatrates wirtschaftlich auch kaum tragbar.

CU
Olaf

All you can eat ;-) Olaf19
ohne Worte! pete8
Flatrate vs. Volumentarif Olaf19