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AGB Klausel rechtens? Flatrate

pete8 / 25 Antworten / Baumansicht Nickles

Hier das Problem :-((

Bei übermäßigem und unüblichem Empfang bzw. Versenden riesiger Datenmengen behält sich Firma xxx daher vor, den Vertrag der Flatrate zu kündigen und/oder die Bandbreiten zu reduzieren. Die Beurteilung liegt gemäß unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) im Ermessen von der Firma xxx gmbh.

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Ist soetwas rechtens. Das ist doch nur Willkür, oder?

out-freyn pete8 „AGB Klausel rechtens? Flatrate“
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Sofern Du diese Klausel vor Abschluss des Vertrages gesehen hast bzw. bei sorgfältigem Verhalten hättest zur Kenntnis nehmen können, warum nicht?

Ein Vertrag ist ein zweiseitiges Rechtsgeschäft, das grundsätzlich von beiden Parteien gekündigt werden kann, bei vertragswidrigem Verhalten der anderen Partei u.U. sogar fristlos.

Solche Klauseln gibt's bei fast allen Betreibern, weil denen Extrem-Powersauger mehr Kosten verursachen als sie einbringen.

Olaf19 pete8 „AGB Klausel rechtens? Flatrate“
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Es wäre schon ganz nett gewesen, wenn diese Firma Ross und Reiter nennt, und konkretisiert, ab welchem Aufkommen an Traffic mit einen "Kickban" eines Flatrate-Kunden zu rechnen ist. Mit dieser Wischiwaschi-Beschreibung kann man nicht viel anfangen. Nur: Unrechtmäßig ist das keinesfalls. Im Prinzip können die in ihre AGBs reinschreiben was sie wollen, solange es nichts Illegales ist - dagegen kannst du dich juristisch nicht zur Wehr setzen.

Und wie out-freyn schon sagt: Das ist bei vielen Providern so, ansonsten wären DSL-Flatrates wirtschaftlich auch kaum tragbar.

CU
Olaf

pete8 Olaf19 „Es wäre schon ganz nett gewesen, wenn diese Firma Ross und Reiter nennt, und...“
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Was schreibst Du?
-->

Definition - Flatrate
Als Flatrate bezeichnet man ein Pauschalangebot für Telefon oder Internet. Die Abrechnung erfolgt z. B. nicht nach Minuten sondern pauschal einmal pro Monat zu einem Festpreis.

mfg
CF

olaf_1976 pete8 „Was schreibst Du? -- Definition - Flatrate Als Flatrate bezeichnet man ein...“
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die definition ist richtig.

aber setzt bitte in der definition minuten nicht gleich dem was du überträgst aus und in das internet. das sind 2 verschiedene paar socken. schliesslich kannst du stundenlang online sein und nur ein paar MB übertragen aber auch stundenlang online sein und GB übertragen.


trotzdem möchte ein unternehmen, man mag es kaum glauben.....auch etwas verdienen.

oder glaubst du die stellen dir einen internet zugang weil gerade DU es bist der sich mal im net was saugen oder angucken will und das natürlich zu selbstkosten ohne das auch irgendein angestellter des unternehmens für seine dem unternehmen zur verfügung gestellte leistung geld bekommt?

und um sich vor extremen zu schützen werden dann solche klauseln in die agb gesetzt oder eben ports gedrosselt.

greetz olaf

Olaf19 pete8 „Was schreibst Du? -- Definition - Flatrate Als Flatrate bezeichnet man ein...“
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Jepp, das weiß ich doch, was eine Flatrate ist :-D Klar kannst du mit einer Flatrate saugen so viel du willst, nur - wenn du diese Möglichkeit allzu weidlich ausnutzt, steht es dem Anbieter frei, dich in Zukunft von diesem Angebot auszuschließen, weil es sonst unwirtschaftlich für ihn wird.

Um es einmal mit einem Vergleich zu sagen: Es gibt Restaurants, die sog. "All you can eat"- Büffets anbieten (Chinesen machen das öfter). Du zahlst also einmalig 6 € z.B. und kannst dir vom Mittagsbuffet nehmen, was und wie viel du willst.

Wenn nun jeden Mittag ein hungriger Holzfäller einkehrt, sich nacheinander 5 Teller randvoll Essen macht und sich so richtig die Wampe vollknallt, dann kommt der Wirt natürlich ins Grübeln, ob das noch wirtschaftlich ist, ob es ausreichend abgefangen wird, durch den Umsatz, den die anderen "genügsameren" Gäste einbringen.

In der Konsequenz kann das dazu führen, dass der gute Mann Hausverbot bekommt... oder zumindest am Büffet nicht mehr teilnehmen darf.

CU
Olaf

Herman Munster Olaf19 „Es wäre schon ganz nett gewesen, wenn diese Firma Ross und Reiter nennt, und...“
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Allerdings: so ohne Anhaltspunkt, wann das Hackebeil zuschlägt, geht das auch nicht! Wenn es ein wortwörtliches Zitat ist, dann könnten sich Verbraucherschützer dafür interessieren. Der Wortlaut dürfte SO viel zu pauschal sein. Da wäre dem Provider ZU SEHR die Möglichkeit gegeben, nach Gutsherrenart das Limit anzusetzen.

Wenn dies der tatsächlicher Wortlaut sein sollte, dürfte man davon ausgehen, daß die Kappung für JEDEN Kunden in Frage kommt, egal, wie viel oder wenig in irgendeinem Zeitraum Datenverkehr vorkam, denn jedes einzelne Bit verursacht Kosten.

Selbstverständlich ist das ein Hintertürchen, in der Form aber auch passend für jeden, nicht nur für die rund-um-die-Uhr-Anschlag-rechts-Sauger. Das "Türchen" wäre mir um Zehnerpotenzen zu breit.

Meine dringende Empfehlung: was anderes suchen. Die Sache stinkt. Wäre nicht die erste Firma, die eine "Flatrate" ihr-dürft-soviel-und-solange-ihr-wollt anbietet - und dann jedem kündigt, der das (völlig überraschend!!) auch macht und sei es nur in Ansätzen.

Nochmal: nimm was anderes, die Sache stinkt,.

|dukat| pete8 „AGB Klausel rechtens? Flatrate“
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1&1 bietet Kunden die zuviel saugen sogar 100€, wenn sie den Vertrag kündigen. Oder verweigert gegebenenfalls den Wechsel zu noch schnelleren Flatrates.

Amenophis IV pete8 „AGB Klausel rechtens? Flatrate“
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>>Die Beurteilung liegt gemäß unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) im Ermessen von der Firma xxx gmbh.
Deine Frage lässt sich für mich nicht sicher beantworten. Ich gehe zunächst davon aus, daß die AGB rechrswidrig sind, weil sie den Knden in unangemessener Weise benachteiligen, da er KEINERLEI Einfluß auf den Bestand seines Vertrages hat, wenn er keine Limits (z.B. in GB) kennt. Derartiges ist sittenwirdig.
Jeder Vertrag muß im Rahmen des möglichen Rechtsklarheit schaffen, und genau das tut dieser nicht - klar ist nur der Firma, was sie meint, nicht aber dem Kunden. So würde ich es zunächst einmal sehen, ohne eine Datenbank zu haben, die die Rechtslage weiter abprüfen kann.

Wie man in solche einem Fall vorgeht, weiß ich nicht - wer gibt dafür schon ein paar 100 Euro an einen Rechtsanwalt.

- Du kannst versuchen, den Fall an eine Verbraucherzentrale zu schicken
- Oder an eine Computerzeitschrift
- Oder an ein Forum, in dem mehr Juristen sind als hier

pete8 Amenophis IV „ Die Beurteilung liegt gemäß unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen AGB im...“
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- Du kannst versuchen, den Fall an eine Verbraucherzentrale zu schicken
- Oder an eine Computerzeitschrift
- Oder an ein Forum, in dem mehr Juristen sind als hier
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Jup, das werde ich versuchen.

mfg
CF

Indronil Ghosh pete8 „-------------- - Du kannst versuchen, den Fall an eine Verbraucherzentrale zu...“
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eine recht gutes forum, ist www.123recht.net, zumindest wa sich bisher dort gelesen haben, hat meistes hand und fuss.

MaWin|DA pete8 „AGB Klausel rechtens? Flatrate“
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Ich kann diese Klausel durchaus nachvollziehen - jeder Geschäftsmann sicherlich auch...

Aber ich denke mal, falls Du der Firma xxx GmbH glaubhaft rüberbringen kannst, daß deine zig-GB Datentransfer nur durch legales Downloaden entstehen, werden sie Dich im Vertrag lassen ;-)

Ich behaupte nämlich mal ganz frech, daß Otto Normalverbraucher mit 100 GB Transfer pro Monat Filme und Musik "en masse" saugt...

Olaf19 MaWin|DA „Ich kann diese Klausel durchaus nachvollziehen - jeder Geschäftsmann sicherlich...“
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Hi Mawinda (lange nix gehört!),

das sehe ich fast genau so wie du - ich wüsste auch kein legales Beispiel, wie man ohne Filmesaugen auf 100 GB kommt. Aber das dürfte den Providern eigentlich ziemlich egal sein. Es ist nun mal so, dass denen nicht durch Verbindungszeiten ihre Kosten entstehen, sondern ausschließlich durch Transfervolumina - ob die nun legal, illegal oder sch***egal zustande gekommen sind, ändert ja nichts an diesem Sachverhalt ;-)

Richtig spannend wird es, falls der Gesetzgeber eines Tages auf die Idee kommt, Internetprovider für illegale Downloads haftbar zu machen. Ich fürchte, dann hätte sich das Thema Flatrate generell ziemlich schnell erledigt :-/

CU
Olaf

-=[AsH]=- Olaf19 „Hi Mawinda lange nix gehört! , das sehe ich fast genau so wie du - ich wüsste...“
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das sehe ich fast genau so wie du - ich wüsste auch kein legales Beispiel, wie man ohne Filmesaugen auf 100 GB kommt

Woher kommt denn die Zahl? Ich glaube denen würde auch schon ein Viertel oder ein Drittel reichen um die Definition vom "...übermäßigem und unüblichem Empfang bzw. Versenden riesiger Datenmengen..." bestätigt zu sehen.

Ich denke, dass ich auch ungefähr dieses Volumen nutze. Allerdings zahl ich auch ne 3000er.


Warum ich einen so hohen Traffic hab?

Das hat zum einen was damit zu tun, dass ich meine Apt-Sourcen auf http stehen hab. Ich denke, dass die meisten Leute, die eine Flat besitzen, das genau so handhaben. Es kommen halt immer so viele neue Updates etc. raus, dass die Distri-CDs schnell veralten. Wenn man mal den Server außen vor lässt, probiert man ja auch mal nen bisschen. Hat man nen paar Distris durchgespielt kommt da schnell einiges zusammen (ein CD-Image sollte ja zuvor auch schon geladen worden sein). Zum anderen lad ich für Windows viel Freeware aus dem Netz. Dann noch Videos etc...es geht auch legal. 100GB zu rechtfertigen sieht schon anders aus. Aber um meine Frage nochmal zu wiederholen, woher kommt diese Zahl?


MfG AsH
MaWin|DA -=[AsH]=- „das sehe ich fast genau so wie du - ich wüsste auch kein legales Beispiel, wie...“
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Diese Zahl hab ich einfach aus dem Raum gegriffen! Nur mal so ein Beispiel.

Ich komme bei mir auf etwa 3 bis 6 GB im Monat, da hab ich einfach mal die 100 als runde Zahl genommen ;-)

@ AsH: Die Mehrheit der Leute saugt nun mal wie ein Weltmeister, da kann jemand sagen, was er will... Wenn ich schaue, wieviele Leute aktuelle Filme etc. untereinander tauschen... Aber ist ja auch egal jetzt.

@ Olaf: Erstmal Gruß zurück :-) Ja, lange hab ich nur mitgelesen, der Umgangston und so weiter haben hier ja leider stark nachgelassen...
Und zu Deiner Anmerkung bezüglich "Provider und Haftbarkeit" könnte ich mir durchaus vorstellen, daß es irgendwann dazu kommen könnte.

Zaphod Olaf19 „Hi Mawinda lange nix gehört! , das sehe ich fast genau so wie du - ich wüsste...“
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... ich habe nur mit dem Download von Linuxdistris 23 GB an einem Wochenende runtergezogen. Wer das nicht tragen kann oder möchte, biete keine Flat an.
Das Ding ist *IMO* unseriös, ist wie die "unbegrenzten" Webspaceangebote, die auch bei "unangemessener" Nutzung gekündigt (oder schlimmer noch unmittelbar abgeschaltet) werden.
Aber wen wunderts - da niemand bereit ist, die Kosten zu tragen und alle nur auf die Endpreise schielen.
Ich kann nur raten: Lest das Kleingedruckte und alle Sternchen in der Anzeige, notfalls dreimal. Und dann nehmt nur, wo auch drin ist, was draufsteht. Eine Flat ist eine Flat.
Und wer Leute, die eine Flat nutzen, kriminalisieren möchte, sollte das bitte nicht unter "Contra Nepp" tun. Wer seine bezahlten Leistungen haben will, ist erstmal im Recht, *EOD*.
HTH, Z.

pete8 MaWin|DA „Ich kann diese Klausel durchaus nachvollziehen - jeder Geschäftsmann sicherlich...“
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Ich behaupte nämlich mal ganz frech, daß Otto Normalverbraucher mit 100 GB Transfer pro Monat Filme und Musik "en masse" saugt...
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Na selbstverständlich! Was sonst. Und wo ist das Problem?

mfg

Olaf19 pete8 „Ich behaupte nämlich mal ganz frech, daß Otto Normalverbraucher mit 100 GB...“
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Wie gesagt: für den Provider ist es ein Problem, da ihm durch ein so gewaltiges Transfervolumen hohe Kosten entstehen. Damit wirst du als Kunde für ihn "unrentabel".

Hast du das Posting von Herman Munster weiter oben gesehen? Ich denke, das trifft es ganz gut. Bei allem Verständnis für die Sorgen und Nöte des Providers, aber man muss als Kunde schon einigermaßen wissen woran man ist. Solche Wischiwaschi-Fomulierungen sind nicht gerade vertrauenerweckend... besser einen anderen Anbieter suchen!

CU
Olaf

pete8 Olaf19 „Wie gesagt: für den Provider ist es ein Problem, da ihm durch ein so gewaltiges...“
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besser einen anderen Anbieter suchen!
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Ja toll, aber es ist ein Vertrag über 1 Jahr!

heul


mfg

Grainger pete8 „AGB Klausel rechtens? Flatrate“
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Also speziell die Formulierungen "übermäßig" und "unüblich" sind nichts anderes als unbestimmte Rechtsbegriffe, Gerichte lieben solche Formulierungen.

"Übermässig" im Vergleich zu was, zu einem durchschnittlichen V90-User oder zum Datenaufkommen eines multinationalen Konzerns?

Gleiches trifft prinzipiell auf "unüblich" zu. Was ist denn bitteschön ein übliches Surf-Verhalten?

Und wenn man Angst vor sog. Powerusern hat sollte man vielleicht keine Flatrates, sondern nur Volumen- oder Zeittarife anbieten. Wenn man in der Gastronomie ein "All You Can Eat-Buffet" anbietet sollte man sich auch nicht wundern wenn die zahlenden Gäste tatsächlich so viel essen wie sie nur können :D
Enyola pete8 „AGB Klausel rechtens? Flatrate“
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Sch*** darauf. Auch wenn du einen Vertrag über 12 Monate hast, nutze die Flatrate einfach aus. Sollte es dem Anbieter mit deinem Traffic nicht gefallen, so wird er dich sicher auch aus dem 12 Monatsvertrag herraus lassen. Dann kannst du dir immer noch einen anderen besseren Anbieter suchen.

pete8 Enyola „Sch darauf. Auch wenn du einen Vertrag über 12 Monate hast, nutze die Flatrate...“
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ja warscheinlich. aber trotzdem traurig, was aus diesem Staat geworden ist und was sicherlich noch draus werden wird.:-((

mfg

MaWin|DA pete8 „AGB Klausel rechtens? Flatrate“
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Das wahre "Problem" scheint wohl eher unsere "Geiz-ist-geil-Gesellschaft" zu sein. Der Fehler der Firmen ist, da mitzuspielen. Die Preise für Flatrates gingen in letzter Zeit massiv in den Keller, obwohl dies unrentabel ist. Logischerweise kommt dann der Bumerang zurück und die Provider legen bei einigen Kunden drauf. Wenn diese "unrentablen Kunden" immer mehr werden, müssen sie sich was überlegen - Poweruser raus!

pete8 MaWin|DA „Das wahre Problem scheint wohl eher unsere Geiz-ist-geil-Gesellschaft zu sein....“
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ohne Worte!

dirk42799 pete8 „AGB Klausel rechtens? Flatrate“
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Mein Ratschlag:
warte einfach mal ab!

Ob die gesamten AGB unwirksam sind, wage ich anzuzweifeln.
Ob der entsprechende Absatz einer Prüfung standhält, wage ich ebenso zu bezweifeln, da - wie Olaf19 richtig ausführt - diese Beschreibung nicht eindeutig ist und somit den Kunden der Willkür des Verwenders (xxx GmbH) aussetzt.

Grundsätzlich gilt m. E. jedoch, daß der durchschnittliche User mit durchschnittlichem Surfverhalten selten eine bestimmte GB-Grenze überschreitet.
23 GB an Linux-Distributionen sind mit Sicherheit da schon überproportional und im Home-Bereich als sehr viel zu bezeichnen.

Folge könnte irgendwann sein, daß
a) keine Flatrates mehr angeboten werden oder
b) die richtige Flatrate dem erhöhten Traffic preislich angepaßt wird.
Ich sehe eher b) auf uns zukommen, da Treiber, Trailer und Updates eher in ihrer Größe zunehmen werden.

Dirk

Olaf19 dirk42799 „Mein Ratschlag: warte einfach mal ab! Ob die gesamten AGB unwirksam sind, wage...“
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> b) die richtige Flatrate dem erhöhten Traffic preislich angepaßt wird.
> Ich sehe eher b) auf uns zukommen, da Treiber, Trailer und Updates eher in ihrer Größe zunehmen werden.


Moin Dirk,

das glaube ich noch gar nicht mal, dass Treiber oder Updates so viel größer werden - in jedem Fall steht deren Volumen in gar keinem Verhältnis zu gesaugten Filmen u. dgl. Aber ich stimme dir zu, dass Flatrates sehr wahrscheinlich teurer werden - und das ärgert mich, da ich als "Extrem-wenig-Sauger" letztlich den Traffic der anderen mitbezahlen muss :-(

Für Leute wie mich wäre ein Volumentarif am besten, vor allem für beide(!) Seiten am gerechtesten. Nur weiß ich nicht, ob man dem Frieden trauen kann - sollte irgendwelchen Heinis gelingen, die Leitung anzuzapfen und kräftig Traffic für sich abzuzweigen, dann wäre ich am Monatsende der Dumme... dieses Theater gab es Anfang der Neunziger bei vielen Leuten mit der Telefonrechnung - sollte mich nicht wundern, wenn es auch für das Internet Mittel und Wege gäbe, zu Lasten anderer Traffic zu schmarotzen.

Solange ich noch eine "echte" Flatrate habe, wäre das eher die Sorge von HanseNet als die meinige...

CU
Olaf