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Vom Händler mit Gebrauchtware beschissen worden

freeclimber20 / 18 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo, ich habe bei einem Onlinehändler eine neue SATA Platte erworben. Super hab ich mir gedacht, das Teil war innerhalb weniger Tage da. Naja, normalerweise ist ja das wichtigste, dass das Teil funktioniert. Habe die Platte also eingebaut,wollte sie aber nicht mehr, weil ich sie wesentlich leider eingeschätzt hatte und sie für meinen Fernsehpc sein sollte, ich machte also ohne Angaben von Gründen vom Fernabsatzgesetz Gebrauch, doch da stellte ich fest, dass Verpackung meiner Samsung und die Platte selbst eine unterschiedliche Seriennummer aufwiesen. Die Platte war wohl offensichtlich nicht in der "richtigen" Pakcung, ok, dachte ich mir, wird schon in Ordnung sein. Als ich die Platte dann mit kurzem Schreiben mit Bitte der Geldrücküberweisung (sonst hab ich keine Gründe genannt, ist nach FirmenAGB nicht nötig und nach FAG auch nicht). Wenige Tage später kam eine Antwort, dass der Händler meinte ich habe die Platte ausgetauscht und nicht die Originale zurückgesandt, da sich die Seriennummer unterscheide. Ich mailte ihm zurück, dass ich sie bereits so erhalten habe. Er stritt ab und bezeichnete mich als einen Betrüger. Wer hier von uns der Betrüger ist, wird sich schon noch zeigen, spätestens dann,wenn wir uns vor Gericht sehen, aber ich finde es dermassen dreist, den Kunden Ware anzudrehen,d ie wahrscheinlich schonmal Retoure kam und dann noch zu blöd zu sein, sie in die Originalpackung zu stecken mit originaler SN, so hätte ich nicht mal gescheit eine RMA Anfrage bei Samsung stellen können. Der Händler weigert sich nun, mir mein Geld zurückzugeben. Was kann ich denn tun? Wie bereits erwähnt, wenn sich nichts tut, dann Anwalt, aber ich wollte mal eure Meinung hierzu hören, bevor ich einen Rechtsverdreher einschalten (muss).

Antwort out-freyn
Pumbo out-freyn „Antwort“
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"Dennoch hat der die Pflicht dazu, denn das Fernabsatzgesetz hat ja eben den Sinn das Artikel daheim geprüft werden können

Der Sinn des Fernabsatzgesetzes ist es, eine Prüfung der Ware zu ermöglichen, wie sie auch im Ladengeschäft möglich gewesen wäre."

Dann ist ja alles in Butter! Ich habe damals mir für meinen Rechner eine Graka aussuchen müssen, welche meine Soundkarte nicht mit Störsiganle zumüllt. Dazu habe ich von meinem Dealer hier vor Ort ein paar GraKas zum Testen mit nach Hause bekommen. Das war gar kein Problem für den, weil er mich seit Jahren kannte und weiß, dass ich da keinen Mist baue.

Also:
Es ist bei Kauf im Fachhandel durchaus üblich, technische Ware zum Testen mitgegeben zu bekommen, auch IT-Komponenten. Bei SAT-Switches, Fotoapparaten resp. -zubehör und HiFi-Komponenten habe ich das auch schon erlebt. (Deswegen sind mir die wenigen Euro mehr im Fachhandel bei einem optimal für meine Zwecke passenden Produkt sehr recht) Somit ist es völlig normal und gebräuchlich, solche Ware auch im Betrieb zu Hause zu testen. Ebenso kann man ohne Problem im Fachhandel Geräte oder IT-Komponenten testen (und @out-freyn liegt falsch - bäähh! *ggg*).

Antwort out-freyn
Antwort Markus Klümper
Antwort TAsitO
Antwort Markus Klümper
Antwort out-freyn