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Vom Händler mit Gebrauchtware beschissen worden

freeclimber20 / 18 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo, ich habe bei einem Onlinehändler eine neue SATA Platte erworben. Super hab ich mir gedacht, das Teil war innerhalb weniger Tage da. Naja, normalerweise ist ja das wichtigste, dass das Teil funktioniert. Habe die Platte also eingebaut,wollte sie aber nicht mehr, weil ich sie wesentlich leider eingeschätzt hatte und sie für meinen Fernsehpc sein sollte, ich machte also ohne Angaben von Gründen vom Fernabsatzgesetz Gebrauch, doch da stellte ich fest, dass Verpackung meiner Samsung und die Platte selbst eine unterschiedliche Seriennummer aufwiesen. Die Platte war wohl offensichtlich nicht in der "richtigen" Pakcung, ok, dachte ich mir, wird schon in Ordnung sein. Als ich die Platte dann mit kurzem Schreiben mit Bitte der Geldrücküberweisung (sonst hab ich keine Gründe genannt, ist nach FirmenAGB nicht nötig und nach FAG auch nicht). Wenige Tage später kam eine Antwort, dass der Händler meinte ich habe die Platte ausgetauscht und nicht die Originale zurückgesandt, da sich die Seriennummer unterscheide. Ich mailte ihm zurück, dass ich sie bereits so erhalten habe. Er stritt ab und bezeichnete mich als einen Betrüger. Wer hier von uns der Betrüger ist, wird sich schon noch zeigen, spätestens dann,wenn wir uns vor Gericht sehen, aber ich finde es dermassen dreist, den Kunden Ware anzudrehen,d ie wahrscheinlich schonmal Retoure kam und dann noch zu blöd zu sein, sie in die Originalpackung zu stecken mit originaler SN, so hätte ich nicht mal gescheit eine RMA Anfrage bei Samsung stellen können. Der Händler weigert sich nun, mir mein Geld zurückzugeben. Was kann ich denn tun? Wie bereits erwähnt, wenn sich nichts tut, dann Anwalt, aber ich wollte mal eure Meinung hierzu hören, bevor ich einen Rechtsverdreher einschalten (muss).

Markus Klümper freeclimber20 „Vom Händler mit Gebrauchtware beschissen worden“
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Nu verstehe ich die Sache erstmal. Das Teil ist nicht defekt sondern nur zu laut. Also, mal aus der Sicht des Händlers ist zu argumentieren, daß Du dich vorher informieren solltest welches Modell Du nehmen kannst. Da kann der Händler nix zu und hat daher auch keinen Bock auf eine bereits eingebaute Platte die er evtl. nicht mehr als neu verkaufen kann. Dennoch hat der die Pflicht dazu, denn das Fernabsatzgesetz hat ja eben den Sinn das Artikel daheim geprüft werden können, die man vorher nicht in der Hand hatte. Also ist das Recht auf Deiner Seite. So richtig verstehen tu ich den Händler aber auch nicht. Selbst wenn er seine Seriennummern nicht im Griff hat und seine Angaben glaubt könnte es ihm doch egal sein, wenn er ein neuwertiges Produkt zurückbekommt. Und wenn er wirklich bescheist, kann er bei seinem Mangel an Skrupel das Teil einfach dem Nächsten verkaufen und hat weniger Streß. Alles reichlich dubios...

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